Hauskauf (vermietetes MFH), verzögerte Abwicklung

19. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
TorstenS
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf (vermietetes MFH), verzögerte Abwicklung

Folgender Sachverhalt:

Verkäufer A und Käufer B (beide Privatpersonen und Verbraucher) schließen einen Kaufvertrag über ein vermietetes Mehrfamilienhaus. Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 100.000 EUR und ist zum 1.7. fällig. Da auf dem Haus noch eine Grundschuld der Bank C liegt und der betreffende Kredit noch bei ca 1/3 des Kaufpreises liegt teilt der Notar entsprechend die Fälligkeit zum 1.7. rechtzeitig wie folgt mit:

- 70.000 EUR zu zahlen an den Verkäuder A
- 30.000 EUR zu zahlen die Bank C

Dem Käufer B fällt nun die Finanzierung aus. Er verständigt sich hierüber mit dem Verkäufer A. Dieser ist einverstanden auf sein Geld zu warten. Käufer B zahlt dem Verkäufer A über einige Monate verteilt seinen Anteil am Kaufpreis in Höhe von 70.000 EUR zzgl. Verzugszinsen.

Nun sind noch die 30.000 EUR bei der Bank offen.

Diese übt sich in Geduld da der Kredit solange er nicht durch den Käufer B abgelöst worden ist durch den Verkäufer A monatlich bedient wird. Der Verkäufer A kassiert auch vor wie nach die Mieteinnahmen, da ja noch kein Eigentumsübergang erfolgen konnte. Dabei ist die monatliche Mieteinnahme höher als die Kreditrate, d.h. der Verkäufer macht also jeden Monat plus solange nicht auch der Bankkredit durch den Käufer B abgelöst ist (was ja dann zu einem Eigentumsübergang führen würde).

Wie geht man nun mit dieser Situation um? Der Käufer B hat ja einen wesentlichen Anteil des Hauses bezahlt. Steht ihm damit nicht auch quasi mit dem Zeitpunkt der jeweiligen (Teil-)Kaufpreiszahlung ein Teil der Mieteinnahmen zu?

Oder ist es rein das "Pech" des Käufers, dass solange er nicht 100% bezahlt hat das Eigentum komplett beim Verkäufer bleibt und dieser die kompletten Einnahmen bekommt?


-- Editier von TorstenS am 19.09.2017 14:51

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Da wird im Kaufvertrag was zu geregelt sein. Normalerweise ist der Lasten- und Nutzungsübergang erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8022 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Dabei ist die monatliche Mieteinnahme höher als die Kreditrate, d.h. der Verkäufer macht also jeden Monat plus solange nicht auch der Bankkredit durch den Käufer B abgelöst ist (was ja dann zu einem Eigentumsübergang führen würde).

Die vollständige Kaufpreiszahlung für führt zum Besitzübergang. Der Eigentumsübergang erfolgt erst mit Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch.

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#3
 Von 
TorstenS
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

D.h. um nochmal deutlich nachzufragen:

Es gibt keinerlei Grundlage dafür, aus der teilweise erfolgten Zahlung einen Anspruch auf einen Teil der Erträge abzuleiten?

Oder mal überspitzt gesagt: Solange auch nur 1 EUR Kaufpreis offen sind bekommt der Verkäufer weiterhin die Einnahmen aus der Immobilie. Und trägt aber natürlich auch die Lasten, d.h. Grundsteuern und andere öffentliche Abgaben, Energie- und Wasserversorung, usw.?

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Kurze Antwort: Ja, falls nicht im Vertrag abweichendes geregelt ist.

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