Haushaltsnahe Dienstleistungen Handwerkerrechnung
Hallo,
ich habe eine kleine Eigentumswohnung vermietet.
Mit der Jahresabrechnung der Hausverwaltung über alle Kosten werden mir auch haushaltsnahe Dienstleistungen (Handwerkerleistungen) bescheinigt.
Diese Gesamt-Belastung setze ich bei meinen Mieteinnahmen direkt ab, sodaß ich dadurch weniger Gewinn bzw. Überschuss aus dieser Vermietung habe.
Nun meine Frage: Darf ich dennoch diese haushaltsnahen Dienstleistungen zusätzlich noch als Handwerkerleistung seperat aufführen und damit die "normale" Steuervergünstigung dafür in Anspruch nehmen?
Vermutlich kann ich das nur
einmal geltend machen.
Kann mir darüber jemand Auskunft geben?
Vielen Dank im voraus.
von nnahoj am 27.05.2010 12:06
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