Haushaltsnahe Dienstleistungen / Hausrenovierung als Mieter
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Haushaltsnahe Dienstleistungen / Hausrenovierung als Mieter
Hallo,
wir wohnen zur Miete.
2004 wurde unser Mehrfamilienhaus für etwa 100 000 Euro vom Vermieter renoviert.
Darf der Vermieter diese Kosten auf die Mieter umlegen und wenn ja, zu welchem Prozentsatz und kann ich diese Kosten dann ab 2006 steuerlich geltend machen?
Vielen Dank für die Hilfe.
von Christian0815 am 20.01.2008 11:22
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>Haushaltsnahe Dienstleistungen / Hausrenovierung als Mieter
Nein, das sind keine umlagefähigen Betriebskosten. Dafür zahlen Sie ja die Miete. Genauso kann Ihr Vermieter die Mieter auch nicht an den damaligen Anschaffungskosten für das Haus beteiligen.
MfG
Oerdiz
von oerdiz. am 20.01.2008 15:43
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>Haushaltsnahe Dienstleistungen / Hausrenovierung als Mieter
Es ist zu unterscheiden zwischen Renovierungs- und Modernisierungskosten.
Bei Modernisierungskosten darf der Vermieter ggfls. die Miete erhöhen.
Das ist aber ohnehin eher eine Frage für das Mietrecht, da es für den Mieter so oder so keine steuerliche Relevanz hat.
von hh am 20.01.2008 19:43
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>Haushaltsnahe Dienstleistungen / Hausrenovierung als Mieter
2004 wurde unser Mehrfamilienhaus Wenn der VM bisher nichts in dieser Hinsicht unternommen hat, wird es wohl auch dabei bleiben.
von Morthingale am 20.01.2008 21:31
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