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Das Mutterschaftsgeld

AFP VOM 6.7.2001 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 156313 Aufrufe
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Mutterschaftsgeld, Entbindungsgeld, Krankengeld

Da das Mutterschaftsgeld ausgezahlt wird, um in den sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach finanzielle Einbußen zu komprimieren, haben Sie als Hausfrau keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Grund ist, dass Sie kein Arbeitseinkommen haben und somit keine finanzielle Schlechterstellung entsteht.
Wenn Sie Hausfrau sein sollten, dann erhalten Sie nur ein einmaliges Entbindungsgeld von 77 Euro.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Das Mutterschaftsgeld
Seite 2: Pflichtversicherte Frauen in Vollzeitbeschäftigungen
Seite 3: Hausfrauen
Seite 4: Arbeitslose Frauen
Seite 5: Privatversicherte Frauen
Seite 6: Selbständige, Familienversicherte oder Studentinnen
Seite 7: Frauen in 325 Euro-Verträgen
Seite 8: Mutterschaftsgeld bei Verschiebung des Geburtstermins, Frühgeburt und Mehrlingen

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