Hauseinfahrt an einer Ampelkreuzung

2. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
swordfish50
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauseinfahrt an einer Ampelkreuzung

Hallo...

Ich hatte diese Woche einen Verkehrsunfall an einer Ampelkreuzung in einem Wohnort.
Mir stellt sich die Frage ob ein Anwohner, rechter Hand, der seine Einfahrten 50-100 m vor einer Ampel hat, berechtigt ist die Gradeausspur vor seinem haus+ die Linksabbiegerspur + durchgezogen Linie zu überfahren um auf die gegenüberliegende Fahrspur zu kommen...? Oder darf er nur nach rechts raus..?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Nein, mir ist zumindest keine Sonderregel bekannt die es dem Fahrer erlauben würde. Er dürfte demnach nur nach rechts abbiegen

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120308 Beiträge, 39870x hilfreich)

Ich zitiere mal meinen alten Fahrlehrer: "Man stelle sich statt der durchgezogen Linie eine Mauer vor ..."



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
swordfish50
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sachverhalt...ich fahre auf eine Ampel zu. Vor mir ein Lkw und ein Pkw...Gradeausspur ist grün...linksabbieger ist rot (ich muss nach links)...die Ampel schaltet um...Gradeausspur wird Rot...linksabbieger wird grün...der Lkw wird langsamer und rollt Richtung Ampel...ich leider viel zu ungeduldig sehe das bei mir grün ist aber ich es nicht hinter der Verkehrsinsel auf meine Spur schaffe und umfahre diese leider links herum...ziehe wieder auf meine Linksabbiegerspur und plötzlich kommt vor dem Lkw ein Pkw aus der Hofeinfahrt und will über beide Spuren wegwärts von der Ampel....trifft mich hinten in der Seite. Polizei war recht schnell fertig da ich die Insel umfahren habe. Klar war ******* und dumm aber er hätte ja auch nicht quer über die Spuren ziehen dürfen....!?

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Auf welcher Spur hat er Dich den getroffen?

Noch auf der aus Deiner Sicht unerlaubten, oder erst nachdem Du schon vollständig wieder in Deiner richtigen Fahrspur warst.

Berry

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#5
 Von 
swordfish50
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf den cm genau weiß ich es nicht aber es war auf der meiner/ der linksabbieger Spur. Er ist mir nicht entgegen gekommen sonder ist mir grade in die Seite gefahren...am Hinterrad getroffen. Wäre er weiter draußen gewesen hätte er mich und ich ihn gesehen. Denke mal der Lkw hat ihn durchgewunken und er hat sich dann nur nach rechts abgesichert. Wäre es ein kurzer Lkw gewesen hätte ich es hinter der Insel auf die linksabbiegerspur geschafft und er wäre mir vielleicht auch rein gefahren.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16840x hilfreich)

Für den PKW, der aus der Hofeinfahrt kam, gilt der § 10 StVO . Gegen den hat er selbst dann verstoßen, wenn er so hätte fahren dürfen, wie er gefahren ist, denn wenn es zu einem Unfall kommt, hat er sich offensichtlich nicht so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Die Vorfahrt für Dich gilt zudem für die gesamte Fahrbahn, also auch für die Teile, auf denen Du eigentlich gar nicht fahren durftest.

Ob und in welchem Umfang Dein eigenes Fehlverhalten zu einer Teilschuld führt, ist schwer zu beurteilen. Da der Unfall für Dich nicht unvermeidbar war, musst Du Dir mindestens die Betriebsgefahr zurechnen lassen.

Ich würde hier die Schuldteilung auf 2/3 zu 1/3 zu Deinen Gunsten schätzen.

Wenn der LKW-Fahrer ihn durchgewunken hat, kann der auch eine Teilschuld erhalten.

Verweisen möchte ich hier auf das BGH-Urteil vom 20.09.2011 (Az.: VI ZR 282/10 ), bei dem der aus der Hofeinfahrt Kommende die volle Schuld erhalten hat. Dabei waren aber weder eine Verkehrsinsel noch eine durchgezogene Linie im Spiel.

-- Editiert von hh am 03.12.2016 22:44

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