Hausdurchsuchung zu befürchten??

28. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Gunder
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung zu befürchten??



Zum Sachverhalt:

Eine Person A war mit einer Person B in einem Club. Nach dem Club hat Person A andere Personen mit einem Butterfly bedroht.
Person B ist, da er damit nicht zu tun ahben wollte, abgehauen.
Nun ist Person bei der Polizei gewesen wegen illegalem Waffenbesitz und Bedrohung.

Er wurde gefragt woher er das Messer hat. Zunächst antwortetet er, dass er das Messer gefunden habe. Nachdem Druck gemacht wurde, hat er gesagt, dass das Messer von Person B kommt.

Hat Person B eine Hausdurchsuchung zu befürchten ? Von Person B wurden keine Personalien aufgenommen als die Polizei zum Geschehen kam.

Person A hat mit dem Messer niemanden verletzt.

Hat Person B eine Hausdurchsuchung zu befürchten ??

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Gunder):
Hat Person B eine Hausdurchsuchung zu befürchten ??

Klar.
Warum auch nicht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32918 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hat Person B eine Hausdurchsuchung zu befürchten ? Sicher - der Handel mit illegalen Waffen ist nun mal verboten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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