Hausdurchsuchung nach Personenkontrolle

10. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Alvaro
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung nach Personenkontrolle

Hallo,

nehmen wir an, Person X und Person Y sind auf einem Open-Air-Konzert (mit vielen Drogenauffälligkeiten in den letzen Jahren) und befinden sich außerhalb des Geländes. Dort kommen 3 Polizisten von hinten auf diese Personen zu und stoppen Sie. Daraufhin wurden beide Personen kontrolliert, obwohl Person X sich mit der Durchsuchung nicht einverstanden erklärt hat. Person X hat 2 Joints in seiner Zigarettenschachtel und gab zu, dass es Cannabis ist.

Danach wurden beide Personen zum Dienstwagen geleitet. Dort wurden beide Handys der Personen eingezogen. Auf die Frage, ob Person X einen Anwalt konsultieren kann, wurde nicht geantwortet. Es wurden nun von Person X Unterschriften gefordert, dass diese 2 Joints konfisziert wurden. Danach wurde mit einer Hausdurchsuchung gedroht und Versprechungen gemacht, dass keine Hunde kommen, wenn man ehrlich sei.
Daraufhin gab Person X nach mehrmaligem, strengem Nachfragen zu, dass er noch ca. 20 g Cannabis zuhause hat. Es lag kein Durchsuchungsbefehl vor und wurde auch kein Richter kontaktiert.
Person Y stand währenddessen mit einem der drei Polizeibeamten hinter dem Dienstwagen.

Bei der anschließenden Hausdurchsuchung bei Person X wurden jedoch im Schrank ca. 35 Gramm (Brutto) Cannabis sowie ca. 2,5 Gramm MDMA (Ecstasy) und mehrere Druckverschlusstüten (ca. 50 Stk.) gefunden. Person X sagte daraufhin, dass ihm nur das Cannabis gehöre und das MDMA bei einer Hausparty bei ihm gelassen wurde.
Anschließend durfte Person Y ihr Handy wieder mitnehmen. Das von Person X wurde einbehalten-

Beide Personen wohnen in Bayern.
Personen X und Y hatten noch nie mit der Polizei zu tun.
Was kommt nun voraussichtlich auf Person X zu?
Kommt Post bzgl. Vorladung auch zu Person Y?
Lohnt es sich einen Anwalt zu holen?
Wie sieht es bei Person X bzgl. Führerschein aus?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Was kommt nun voraussichtlich auf Person X zu?

Ein Ermittlungsverfahren wegen BtM-Besitz. Ausgang offen - eine Einstellung wegen Geringfügigkeit ist bei 35g nicht mehr drin (auch wenn es nur brutto ist).

Zitat:
Kommt Post bzgl. Vorladung auch zu Person Y?

Wahrscheinlich nicht. Wäre Y auch Beschuldigter, hätte man Y das Handy nicht so schnell zurück gegeben.

Zitat:
Lohnt es sich einen Anwalt zu holen?

Für Y: Nein
Für X: Wahrscheinlich auch nicht. An Tatsachen (nämlich dass X Drogen zu Hause hatte) kann ein Anwalt auch nichts ändern. Und dass das Ecstasy nicht X gehörte, ist halt eine Frage der Glaubwürdigkeit (und der Fingerabdrücke auf der Packung). Von einem Anwalt auch nur mäßig beeinflussbar.

Zitat:
Wie sieht es bei Person X bzgl. Führerschein aus?

X hatte harte Drogen im Besitz. Das rechtfertigt die Anordnung einer ärztlichen Begutachtung (incl. Drogenscreening). Das ist zwar "weniger" als ein Führerscheinentzug und auch "weniger" als eine MPU, aber trotzdem mit Kosten für X verbunden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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