Hausdurchsuchung durch Verfassungsschutz

13. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
christina7
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)
Hausdurchsuchung durch Verfassungsschutz

Hallo,
ich bin Laie und weiss nicht ob das hier richtig aufgehoben ist.
Meine Frage bezieht sich auf eine Diskussion mit einem Bekannten
der behauptete der Verfassungsschutz dürfe Wohnungen durchsuchen
ohne richterlichen Beschluss, weil er keine Polizei sondern ein Geheimdienst sei.
Man würde nach der Durchsuchung auch keinerlei Informationen über den
Grund der Durchsuchung erhalten.

Stimmt das ?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Christina

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.03.2016 21:32:27
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 32x hilfreich)

Nein, die DDR gibt es nicht mehr.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

§8(3) Bundesverfassungsschutzgesetz besagt, dass diese Behörde keine polizeiliche Befugnisse besitzt. Somit scheidet eine Durchsuchung in eigener Zuständigkeit aus.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
christina7
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für die beiden Antworten.

Ich bin der Meinung, daß im Jahre 2008 bei mir eine Hausdurchsuchung war,
ich kam nach Hause und alles war durchwühlt , Sachen aus Regalen lagen auf dem Boden usw., alles war chaotisch.
Auf dem Tisch lagen aber offen immer noch 400 Euro in großen Scheinen gut sichtbar.
Also denke ich, daß es kein Einbruch war.
Ich habe aber nie irgendetwas schriftliches bekommen von einem Richter, daß muss man doch nach jeder Hausdurchsuchung ?
Oder gibt es da irgendeine Ausnahme ?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Christina

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Ich bin der Meinung, daß im Jahre 2008 bei mir eine Hausdurchsuchung war,


Das ist eher unwahrscheinlich nach deiner Schilderung.

Zitat:
Auf dem Tisch lagen aber offen immer noch 400 Euro in großen Scheinen gut sichtbar.
Also denke ich, daß es kein Einbruch war.


Vielleicht suchte jemand etwas ganz bestimmtes und kein Geld? War die Tür aufgebrochen oder aufgeschlossen?

Zitat:
Ich habe aber nie irgendetwas schriftliches bekommen von einem Richter, daß muss man doch nach jeder Hausdurchsuchung ?


Postsendungen können auch mal verloren gehen. Wobei ein Durchsuchungsbeschluß wohl auch in der Wohnung hinterlegt worden wäre, wenn in deiner Abwesenheit hätte durchsucht werden müssen.

Aber was für einen Grund sollte eine HD bei dir gehabt haben? Dann hätte es ja ein Ermittlungsverfahren gegeben, wegen was sollte das denn gewesen sein?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
luser2413
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von christina7):
der Verfassungsschutz dürfe Wohnungen durchsuchen
ohne richterlichen Beschluss, weil er keine Polizei sondern ein Geheimdienst sei.


In der Tat ist das BfV ein Inlandsnachrichtendienst. Der Aktenschredderskandal 2011 hat gezeigt, dass das BfV wahrscheinlich einiges zu verbergen hat. Die Vermutung liegt nahe, dass es sich dabei um nicht gesetzeskonformes Verhalten handeln könnte.

Die jüngsten Äußerungen des Präsidenten Maaßen tragen nicht unbedingt zu einer Vertrauensstärkung bei, denn auch das BfV muss sich an Gesetze halten.

Trotzdem denke ich nicht, dass bei Ihnen das BfV zu Besuch war, denn üblicherweise wollen diese Leute eben nicht, dass die Zielperson dies bemerkt.

Im Übrigen ist es nicht korrekt, dass die Polizei einen richterlichen Beschluss benötigt um eine Hausdurchsuchung vorzunehmen, und zwar bei Gefahr im Verzug, siehe Art 13 Abs. 2 GG . Dazu reicht in der Praxis z.B. ein von den Beamten aus der Wohnung vernommener Hilferuf.

Um eine genauere Einschätzung des Sachverhaltes vornehmen zu können, wäre wichtig zu wissen, ob die Wohnungstür nach der Aktion wieder verschlossen wurde, und wenn ja: auf welche Art.

2x Hilfreiche Antwort

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