Hausdurchsuchung Personendaten fehlerhaft

9. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Alfredo61
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung Personendaten fehlerhaft

Frage:
Bei einer Hausdurchsuchung war ein Fehler im Durchsuchungsbeschluss.
Name und Geburtsdatum stimmten, Geburtsort war falsch. Also vermutlich im Rahmen eines größeren Verfahrens vertauscht oder schlecht ermittelt.
Könnte dadurch der Durchsuchungsbeschluss hinfällig sein ? Möglicherweise rechtswidrige Durchsuchung ?
In einem Vollstreckungsverfahren wäre in diesem Fall z.B. keine Vollstreckung möglich.
Bei Beginn der Durchsuchung erfolgte kein Abgleich der Personendaten. Dem Beschuldigten ist dies wegen der Aufregung erst später auf der Wache aufgefallen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Solange die Durchsuchung die richtige Person "getroffen" hat, ist daran nichts rechtswiderig. Ein falscher Geburtsort kann problemlos nachgebessert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

zusätzlich dazu noch der Hinweis:
In Deutschland gibt es kein "Fruit of the poisonous tree"-Prinzip. D.h. Beweismittel, die nicht auf korrekte Weise erlangt wurden, sind im Regelfall trotzdem voll verwertbar.
Sollte der falsche Geburtsort im Durchsuchungsbeschluss ein Formfehler darstellen, wären die bei der Durchsuchung gefundenen Beweise trotzdem verwertbar.
Formfehler im Strafrecht führen "nur" dazu, dass die entsprechenden Dokumente korrigiert werden müssen. Der Verfahrensschritt wird dadurch aber nicht ungültig. Hier hätte der Beschuldigte wohl Anspruch auf Neuausstellung des Durchsuchungsbeschluss mit korrekten Daten. Dier bereits durchgeführte Durchsuchung wird aber nicht rechtswidrig.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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