Frage:
Bei einer Hausdurchsuchung war ein Fehler im Durchsuchungsbeschluss.
Name und Geburtsdatum stimmten, Geburtsort war falsch. Also vermutlich im Rahmen eines größeren Verfahrens vertauscht oder schlecht ermittelt.
Könnte dadurch der Durchsuchungsbeschluss hinfällig sein ? Möglicherweise rechtswidrige Durchsuchung ?
In einem Vollstreckungsverfahren wäre in diesem Fall z.B. keine Vollstreckung möglich.
Bei Beginn der Durchsuchung erfolgte kein Abgleich der Personendaten. Dem Beschuldigten ist dies wegen der Aufregung erst später auf der Wache aufgefallen
Hausdurchsuchung Personendaten fehlerhaft
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Solange die Durchsuchung die richtige Person "getroffen" hat, ist daran nichts rechtswiderig. Ein falscher Geburtsort kann problemlos nachgebessert werden.
zusätzlich dazu noch der Hinweis:
In Deutschland gibt es kein "Fruit of the poisonous tree"-Prinzip. D.h. Beweismittel, die nicht auf korrekte Weise erlangt wurden, sind im Regelfall trotzdem voll verwertbar.
Sollte der falsche Geburtsort im Durchsuchungsbeschluss ein Formfehler darstellen, wären die bei der Durchsuchung gefundenen Beweise trotzdem verwertbar.
Formfehler im Strafrecht führen "nur" dazu, dass die entsprechenden Dokumente korrigiert werden müssen. Der Verfahrensschritt wird dadurch aber nicht ungültig. Hier hätte der Beschuldigte wohl Anspruch auf Neuausstellung des Durchsuchungsbeschluss mit korrekten Daten. Dier bereits durchgeführte Durchsuchung wird aber nicht rechtswidrig.
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