Hallo!Meine Tochter ist Grundschülerin in NRW und kommt nach den Sommerferien in die 4. Klasse.Die ganze Klasse muss während der Ferien ein 64 Seiten (!) dickes Mathe-Heft komplett als Hausaufgabe erledigen.Ist das überhaupt erlaubt? Ich sehe es nicht ein, daß meine Tochter die ganzen Ferien über einem Matheheft verbringen muss, zumal wir in den ersten Wochen im Urlaub waren und meine Tochter ab heute an einer Feriengruppe teilnimmt. Sind Ferien nicht zur Erholung da???Bin auf Eure Antworten gespannt LG Asmodina
vorneweg: für nrw kann ich nichts sagen.aber dafür für berlin und ich denke, dass sich die vorschriften nicht grundlegend unterscheiden. in berlin wäre das nicht möglich, laut "Ausführungsvorschriften über Hausaufgaben":'5 Terminliche Einschränkungen Von Sonnabend zu Montag sowie über die Schulferien dürfen in den Klassen 1 bis 10 keine Hausaufgaben erteilt werden; dies gilt sinngemäß auch für gesetzliche Feiertage. Darüber hinaus dürfen an Ganztagsschulen Hausaufgaben nicht von einem Tag zum anderen aufgegeben werden. Dies gilt auch für Grundschulen an Tagen mit Nachmittagsunterricht.'quelle: http://www.lsv-berlin.de/lsv2/filebase/Altes/av_hausaufgaben.pdf
nachfolgend der link zum hausaufgabenerlass NRW:http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/HausaufgabenSI.pdfim gegensatz zu dem berlin-link sind hier ferienhausarbeiten nicht verneint.allerdings könnte die hier auferlegte hausaufgabe schon an punkt 1 'Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit, deren WESENTLICHER Teil im Unterricht geleistet wird[...]' scheitern, wie auch an den zeitvorgaben.aber ohne lehrplan/kenntnisstand der schulklasse/behandelter unterrichtsstoff/stoff und zeitintaufwand der hausaufgabe kann ich dazu nichts sagen.-- Editiert von justus123 am 16.07.2007 15:16:44
Kann man so etwas evtl. auch beim städt. Jugendamt in Erfahrung bringen?Die Parallelklasse meiner Tochter hat nur 5 Arbeitsblätter als Hausaufgabe bekommen, das ist ja noch vollkommen akzeptal. Aber bei 64 Seiten hört bei mir der Spaß auf! Hier ist übrigens der Inhalt des Mathe-Heftes:http://www.diesterweg.de/suche/artikelansicht.xtp?id=978-3-425-02313-7#InhaltsverzeichnisDa stehen sogar sämtliche Lösungen
das jugendamt dürfte damit nichts zu tun haben. wozu auch? investieren sich doch auch etwas mühe in die suche. oben habe ich doch schon den entsprechenden link des schulministeriums nrw gepostet: http://www.bildungsportal.nrw.de
Hallo Asmodina,und wenn Du nun einfach mal beim Lehrer oder bei der Lehrerin nachfragst, welchen Zweck die Hausaufgabe hat. Und bei der Gelegenheit auch zum Ausdruck bringst, dass Du nicht einsehen moechtest, dass Deine Tochter so viel machen muss?Nebenbei: wenn die Parallelklasse die gleiche Aufgabe bekommen haette, wuerdest Du Dich immer noch ueber den Umfang beschweren? Wenn ja, dann wuerde ich den Vergleich weg lassen, da die Parallelklasse nichts mit Deinem Problem zu tun hat!Gruss Agenor
Zeitvertreib? Wohl eher nicht. Sondern dass die Rechenkünste der Schüler einiger Nachhilfe bzw. Übung bedürfen. Und wenn man jetzt mal rechnet, aus wie vielen Tagen so die 6,5 Wochen Sommerferien bestehen... reichlich. Und nicht alle Kinder haben 6 Wochen volles Programm.