Haus vor Zwangsversteigerung

3. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
illse06
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)
Haus vor Zwangsversteigerung

2005 haben wir mein Elternhaus gekauft , dadurch wurde die Grundsteuer eingespart.
Wir sind beide im Grundbuch eingetragen sowie auch beide Darlehennehmer.
2008 kam es zur Trennung und ich blieb mit meiner Körperbehinderten Tochter im Haus wohnen.
Für die Tochter bekomme ich Unterhalt , ich selber nicht.
3 Jahre bediente ich alle Kosten die auf dem Haus lagen allein.
Vor einem Jahr bin ich ausgezogen und das Haus steht zum Verkauf.
Da ich keinen großen Verdienst habe und mein Exmann nur die hälftigen Kredite bedient , keine Gebühren für Versicherungen o. sonstiges zahlt, mußte ich meine Kreditzahlungen einstellen.
Nun droht die Zwangsversteigerung.
Kann ich in irgend einer Weise die allein gezahlte Zeit berechnen , die Tilgung der Darlehen war ja auch zu seinen Gunsten.Wie sieht es mit der Grundsteuer aus ??
Wie läuft eine Versteigerung überhaupt ??
Wäre über Antworten glücklich :???:


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-- Editiert illse06 am 03.01.2013 18:21

-- Editiert illse06 am 03.01.2013 18:37

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

da ihr beide Darlehensnehmner seid, hat die Bank beide in der Pflicht, die Schulden einzufordern, hat einer kein Geld mehr, versucht die Bank dies von der 2.Seite zu holen. Wieso lasst ihr es soweit kommen, das war doch abzusehen, wie das weitergeht. Eine Zwangsversteigerung heisst, das Haus wird von der Bank zur Zwangsversteigerung angeboten. Ob der Schuldenstand dabei ausreicht ist oft nicht der Fall, so hat man am Ende keine Haus mehr aber noch die Schulden stehen. Warum wird das Haus nicht gleich auf dem Markt angeboten und freihändig verkauft, was sicherlich den Vorteil hätte, dass ihr finanziell besser aus der Sache herauskommt.
Die Grundsteuer wird nach wievor so erhoben, wie in der Vergangenheit. Ein Splitting macht das Finanzamt in der Regel nicht mit. Sobald die Bank die Zwangsversteigerung möchte wird das auf dem Amtsgericht eingereicht, ein Gutachter kommt vorbei und begutachtet das Objekt, zwischen dem Antrag der Zwangsversteigerung und dem tatsächlichen Termin zur Versteigerung vergehen oft 12 Monate.

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo llse06 ,

Wende dich mal an einen Immobilienmakler (der kostet i.d.R. nichts).

Makler stehen in jeder Zeitung oder im I-Net.

Der versucht das Haus zu einem "normalen" Preis zu verkaufen.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#3
 Von 
illse06
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

Das Haus wird von dem Makler der Hausbank angeboten. Geh aber davon aus , da er um die Streitigkeiten weis, es weit unter dem angestrebten Preis anbietet. Das erste u letzte Kaufgebot war 30% unter Preis.
Was mir viel wichtiger ist ...ich mußte aufgrund der Behinderung der Tochter im gemeinsamen Haus bleiben... trug die Darlehen allein... hab ich irgendwie eine Chance dem Ex die Tilgung anteilig zu berechnen. Da ich ja auch keinen Ehegattenunterhalt erhielt.
Eine 3Zimmer Wohnung hätte mich die Hälfte gekostet.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38369 Beiträge, 13983x hilfreich)

Warum tust du nicht einen eigenen Makler beauftragen? Kapier ich nicht.

Nun ja, ich gehe mal davon aus, dass du an den Ex keine Nutzungsentschädigung gezahlt hast? Das alles hättest du vorher regeln können. Also, Nutzungsentschädigung gegen Kredittilgung.

wirdwerden

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo illse06 ,

Es war das Elternhaus!

Seit wann seid ihr geschieden?

Gab es einen Zugewinnausgleich?

lg
edy

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#6
 Von 
illse06
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

:smoke: Hallo :)

Ja , mein Elternhaus , welches aber regulär gekauft wurde.

Wir sind seit 08.2011 geschieden.

Der Zugewinnausgleich wurde nur über die Renten gemacht, witeres Vermögen wurde nicht bewertet.

lG Illse

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38369 Beiträge, 13983x hilfreich)

Man sollte doch hier nicht Äpfel mit Birnen vermischen. Das Haus ist gekauft worden (nicht geschenkt!), und zwar von den Eheleuten. Ob es vorher den Eltern oder Lieschen Müller gehörte, das ist doch völlig einerlei.

Im Augenblick geht es doch nur darum, die Zwangsversteigerung zu verhindern. Und darum, schon Morgen, bitte ganz schnell einen Makler einschalten. Damit ein vernüftiger Preis raus kommt.

Ob da noch eine Verrechnung mit was auch immer gegenüber dem Ex möglich ist, das ist doch eine ganz andere Frage.

wirdwerden



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#8
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo wirdwerden,(frohes Neues).

das hatte ich anders gelesen:

quote:

Illse schrieb:

hab ich irgendwie eine Chance dem Ex die Tilgung anteilig zu berechnen. Da ich ja auch keinen Ehegattenunterhalt erhielt.


@ Illse ,

Bei euch wurde nur der Versorgungsausgleich, nicht aber der

Zugewinnausgleich durchgeführt.

lg
edy

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#9
 Von 
illse06
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

Guten Morgen ..:)

wie wird dieser berechnet und was heißt das für mich??

LG Illse06

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#10
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

quote:
und was heißt das für mich??


Das wäre nur von Bedeutung, wenn am Ende nach Abzug

aller Kredite noch was übrig wäre.

Beträge die nach der Scheidungszustellung von dir gezahlt

wurden, könntest du dann evtl. zurück bekommen.

lg
edy

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#11
 Von 
illse06
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo ....

Da wird wohl nach Abzug nichts mehr sein.
Wie geschrieben, würde es mich mehr interessieren ob er sich an der Tilgung der Zinsen hätte beteiligen müssen ??
Gibt es da eine Verjährung ??


Hab heute auch noch einen weiteren Makler kontaktiert..hoff mal das der etwas mehr tut.

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#12
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also, es geht hier um euer Innenverhältnis.

Die Immobilie hat euch auch nach der Scheidung gemeinsam gehört. Und somit sind die Belastungen von euch auch gemeinsam zu tragen.

Allerdings hast du in dem Haus mit deiner Tochter allein gewohnt. Demgemäß bist du für die Betriebskosten und die Instandhaltung auch allein zuständig.

Die Abrechnung sieht nun folgendermaßen aus:

Du hast drei Jahre lang die Hypothek allein bedient. Davon hat dein Ex profitiert. Und deshalb hast du von deinem Ex Anspruch auf Erstattung der Hälfte dieser Aufwendungen.

Umgekehrt hast du das Haus seit 2008 bis vor einem Jahr allein bewohnt. Dafür musst du deinem Mann eine Nutzungsentschädigung für seinen Anteil an der Immobilie zahlen.

Betriebskosten (Versicherung, Strom, Wasser, Gas, Instandhaltung) sind wie angemerkt dein alleiniges Bier. Was die Grundsteuer betrifft bin ich mir nicht ganz so sicher, aber die macht den Kohl ja nun auch nicht fett.

Was bei dieser Abrechnung jetzt herauskommt, das kann ich nicht sagen. Ich vermute aber mal, dass es sich nahezu um ein Nullsummenspiel handeln könnte, d.h. die Sache geht wohl eher pari auf.

Und so schließe ich mich meinen Vorrednern an: kümmer dich vorrangig um die Abwendung der Zwangsversteigerung. Denn da spielt die Musik. Wenn das schief läuft und die Hütte weit unter Preis über den Ladentisch geht, dann habt ihr möglicherweise GEMEINSCHAFTLICH bis an euer Lebensende Schulden an der Backe!

-- Editiert Marcus2009 am 05.01.2013 11:36

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#13
 Von 
Avaya111
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 32x hilfreich)

also mein Fall liegt ähnlich..Ehefrau ist vor über einem Jahr ausgezogen aus der gemeinsamen Eigentumswohnung und bezahlt weder für den Unterhalt der Wohnung...o.k. hab ich verstanden...muss sie nicht...noch für das restliche Darlehen...aber eine Nutzungsentschädigung wurde auch nicht bezahlt! Wie wird das berechnet? Die hälfte der zu erzielenden Miete??? Jetzt läuft die Scheidung an....der Mann hat die Wohnung von seinem Geld bezahlt bis auf den Restkredit, hat aber die Frau mit eingetragen. diese hat trotzt Auszug ihre Klamotten zum Grossteil in der Wohnung gelassen, sodass der Ehemann die Zimmer nicht vermieten kann....da muss er ihr doch eigentlich keine Nutzungsentschädigung zahlen oder??? Kann er eigentlich die Frau austragen lassen, da er die Wohnung vor weniger als 10 Jahren gekauft hat und selber schwerstbehindert ist und das Geld noch für seine Pflege brauchen wird.????


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#14
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Avaya111 ,

Bitte eigenes Thema aufmachen.


lg
edy


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