Haus vor Ehe angefangen zu bauen

6. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Noonien
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Haus vor Ehe angefangen zu bauen

Hallo zusammen !
Kann mir wer grob sagen wie es hier aussehen könnte:
Haus wurde vor der Ehe angefangen zu bauen (Mann brachte auch mehr Geld mit in die Ehe), und erst nach der Ehe fertig gestellt.
Nun ist die Ehe nach 16 Jahren gescheitert.
Die Frau war in der ganzen Zeit nicht arbeiten weil 2 Kinder und der Mann hat nunmal genug verdient.
Wie sieht es nun für die Frau aus in Sachen Haus ?
Der Mann ist inzw ausgezogen in eine Mietwohnung, die Frau wohnt mit den 2 Kindern im Haus. Nun will der Mann sie aber aus dem Haus werfen weil er eine neue Freundin hat und mit ihr dort einziehen.
Kann er das so einfach ? Er behauptet das Haus gehört ihm da es vor der Ehe angefangen wurde zu bauen und er mehr Geld mit in die Ehe brachte.
Die Frau wäre ja dann abgesehen vom Unterhalt für die Kinder und den Unterhalt den sie momentan noch bekommt ja völlig Mittellos.
Jetzt mit 40 einen Beruf zu erlenen und einzusteigen wird nicht leicht sein.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Noonien
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Ergänzend: Das Haus wurde größtenteils per Kredit bezahlt und dieser Krdeit wurde komplett innerhalb der Ehe abgezahlzt (12 Jahre lang) .

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Noonien,

ich vermute mal, im Grundbuch steht alleine dein Mann als Eigentümer?

Wenn eure Kinder bei dir verbleiben sollten, hättest du gute Chancen, euch das Verbleiben dort durch Zuweisung zu sichern. Allerdings nur bis zur Scheidung.
Und natürlich wird das kostenfreie Wohnen bei der Unterhaltsberechnung an dich deinen Anspruch mindern.

Das Beste wird sein, du suchst dir/euch schnellstmöglichst eine Wohnung.

Was das Finanzielle angeht:
Du hast selbstverständlich Anspruch auf die Hälfte der Wertsteigerung des Hauses während eurer Ehezeit.
D.h. die Miesen, die ihr in Ehezeiten abbezahlt habt, haben den Wert des Hauses erhöht und dir steht die Hälfte davon zu.

Zugewinn wird so berechnet:
Vermögen zum Stichtag Trennung (Tag der Zustellung des Scheidungsantrags) minus Anfangsvermögen Stichtag Eheschließung = Zugewinn : 2.

quote:
Jetzt mit 40 einen Beruf zu erlenen und einzusteigen wird nicht leicht sein.


Da gebe ich dir recht. Aber.. noch 27 Berufsjahre liegen vor dir und die nacheheliche Unterhaltsdauer wurde in diesem Jahr drastisch gekürzt.
Wenn du allerdings eine Berufsausbildung anstrebst, sofern du noch keine hast, wird dein Mann so lange an dich zahlen müssen.
Leistungsfähigkeit vorausgesetzt.

Das Wichtigste aber für dich sollte ein baldiger Besuch bei einem Fachanwalt für Familienrecht sein.

Grüßle


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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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