Haus verschenken/verkaufen

9. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
irmgard65
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus verschenken/verkaufen

Hallo!

Soweit ich das weis muss beim Vererben eines Hausen (2 Erben) der eine das Haus bekommen und der Andere den Wert des Hausen ausgezahlt bekommen, entweder von den Eltern oder vom anderen Erben.
Wie ist das nun, wenn der eine Erbe schon vor dem Tod das Haus geschenkt bekommt? Muss er dann im Falle des Todes der Eltern auch noch auszahlen?
Wie sieht es aus, wenn er das Haus kauft? Kann er es dann auch unter dem Wert kaufen?
Welche Kosten kommen in beiden Fällen noch auf den Beschenkten/Käufer zu?

Danke im Voraus!
LG,
Irmgard65

Nachtrag: Wäre es einfacher, wenn die noch nicht geehelichte Freundin des Erben, der das Haus bekommen soll, beschenkt würde?

-- Editiert von Irmgard65 am 09.07.2007 19:25:35

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47650 Beiträge, 16842x hilfreich)

Soweit ich das weis muss beim Vererben eines Hausen (2 Erben) der eine das Haus bekommen und der Andere den Wert des Hausen ausgezahlt bekommen, entweder von den Eltern oder vom anderen Erben.

Wie kommst Du darauf? Diese Annahme ist falsch.

Selbstverständlich können die Eltern das Haus einem Kind schenken. Wenn dies unter vollständiger Besitzaufgabe erolgt (kein Wohn- oder Nießbrauchrecht), dann bekommt das anderen Kind nach 10 Jahren nichts mehr.

Wenn ein Elterteil oder beide vorher sterben, dann hat das zweite Kind einen Pflichtteilergänzungsanspruch.

Als Kosten fallen Notar- und Grundbuchgebühren an, die vom Hauswert abhängen. Als Richtschnur kann man ca. 1,5% des Wertes nehmen.

Von einer Schenkung an die Freundin des Sohnes ist abzuraten, da dann eine hohe Schenkungssteuer anfällt. Sollte diese das Haus kaufen, fällt Grunderwerbsteuer an.

Ein Verkauf deutlich unter Verkehrswert gilt als Teilschenkung.

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#2
 Von 
irmgard65
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!

Und was passiert, wenn die Eltern weiterhin Wohnrecht haben sollen? Und was bedeutet Teilschenkung?
Bin auf dem Gebiet absoluter Neuling :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Teilschenkung - Differenz der tatsächlichen Wertes zum Kaufpreis - unter Umständen fällt Schenkungssteuer an (Freundin). Der Betrag könnte dann eine Rolle spielen, wenn die Eltern nicht mindestens 10 Jahre danach noch leben (Pflichtteilergänzungsanspruch).

Testamentarisch können Eltern grundsätzlich festlegen, welches Kind das Haus erbt, damit ist gleichzeitig festgelegt, wer wen auszahlen muss.
Pflichtteile sind immer bar und sofort zu zahlen (nach dem Tod des Vererbers).

Ich würde den Eltern davon abraten, der Freundin das Haus zu schenken oder zu verkaufen - was ist, wenn die sich das gutgehen lässt und den Freund aus dem Haus jagt?

Wohnrecht kann das Pflichtteil reduzieren.

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