Hallo zusammen,
ich habe am 02.01.2013 mein Haus verkauft.
In dem Haus befand sich noch meine DSL (Internet und Telefon) Hardware.
Es wurde vereinbart das ich diese zu einem späteren Zeitpunkt (ab dem 24.03.) abholen kann, der neue Besitzer hat die Hardware verpackt und zum Abholen bereit gestellt.
Nun wollte ich diese abholen und erfahre das die neuen Besitzer die Hardware entsorgt haben.
Hat er das Recht dazu die Hardware einfach zu entsorgen oder hätte er diese aufheben müßen bzw vor der Entsorgung nochmals nachfragen ?
Das diese mein persönliches Eigentum (bzw vom DSL Anbieter) ist und noch benötigt wird war dem neuen Besitzer klar.
Danke und Grüße,
Noonien
-----------------
" "
Haus verkauft, neue Eigentümer entsorgen Eigentum
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Hat er das Recht dazu die Hardware einfach zu entsorgen
Nö. Deins ist deins und die Hardware wurde nicht mitverkauft.
Ich würde ihn auffordern, sich um Ersatz zu bemühen.
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
quote:
In dem Haus befand sich noch meine DSL (Internet und Telefon) Hardware.
quote:
Es wurde vereinbart das ich diese zu einem späteren Zeitpunkt (ab dem 24.03.) abholen kann,
Beides wäre jetzt wie genau beweisbar?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
ich würde sagen, dass das ein Grenzfall ist. Man kann die Hardware auch zur Installation des Hauses zählen (wie etwa eine Antenne oder eine Alarmanlage), dann wäre sie ohne spezielle Vereinbarung mitverkauft worden. Es gibt auch Häuser mit festverlegtem LAN-Netz, da gehört dann der Router sicher zum Haus.
Es kommt also u.U. darauf an, ob es eine solche Vereinbarung gab und auch, ob das beweisen werden kann.
Was wurde denn überhaupt notariell vereinbart, leeres Haus? Was ist mit Küche, Möbel, Einbauschränken etc.?
Gibt es so etwas wie ein Übergabeprotokoll?
Stefan
-- Editiert reckoner am 17.04.2013 20:26
Beweisen läßt es sich einfach:
Es gibt darüber einen Emailverkehr , in dem dieses vereinbart wurde.
Das Haus war besenrein zu übergeben. Ausnahmegegenstände wie Küche, Badmöbel, Markisen usw wurden im Vertrag aufgeführt.
-----------------
" "
Dann hat der Käufer nun ein kleines Problem ...
Aber wer sich ein Haus kaufen kann, der kann sich dann auch die paar EUR für die neuen Geräte leisten.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Hallo,
quote:Das ist ja nun schon fast das Gegenteil von beweisbar.
Beweisen läßt es sich einfach:
Es gibt darüber einen Emailverkehr , in dem dieses vereinbart wurde.
quote:Also wurde ausdrücklich vereinbart, welche Gegenstände im Haus verbleiben, OK. Und die DSL-Anlage ist nicht dabei, noch besser.
Das Haus war besenrein zu übergeben. Ausnahmegegenstände wie Küche, Badmöbel, Markisen usw wurden im Vertrag aufgeführt.
Nun muss aber noch beweisen werden, dass erstens eine solche Anlage vorhanden und zurückgelassen wurde, und zweitens, dass sie nicht doch ausgehändigt wurde.
Imho wird es nicht einfach, dass durchzusetzen, ich würde aber mal versuchen, den Käufer etwas unter Druck zu setzen und die Emails als Beweismittel anführen (vielleicht weiß er ja nicht, dass solche Beweise regelmäßig unzureichend sind).
Stefan
PS: Ich frage mich, wie es beim Kauf/Verkauf eines Hauses mit einem Wert im vermutlich sechsstelligen Bereich noch Streit über solchen Kleinkram geben muss, einen ordentlichen Router bekommt man doch schon für 50 Euro.
Und ich frag mich, warum das Zeug nicht gleich mitgenommen wurde (hätte ja wohl kaum einen Möbelwagen gefüllt), und wie die Aufbewahrungsfrist genau definiert wurde.
wirdwerden
-----------------
""
quote:
Das ist ja nun schon fast das Gegenteil von beweisbar.
[...]
dass solche Beweise regelmäßig unzureichend sind
Nein, das wird in der Regel problemlos von Gerichten anerkannt.
quote:
Nun muss aber noch beweisen werden, dass erstens eine solche Anlage vorhanden und zurückgelassen wurde, und zweitens, dass sie nicht doch ausgehändigt wurde.
Wenn bewiesen ist, daß die Anlage vorhanden war, liegt die Beweislast beim Besitzer, daß er sie an den Eigentümer ausgehändigt hat.
Wie willst du auch beweisen, daß du etwas *nicht* bekommen hast? :-O
-----------------
""
Hallo,
quote:Das meinst du jetzt nicht wirklich ernsthaft, oder? Ich würde einem Richter, der das anerkennt, mal eben eine seiner Emails vorlegen, die mir zugespielt wurde (beliebiger Inhalt).
Nein, das wird in der Regel problemlos von Gerichten anerkannt.
[das soll jetzt nur ein einfaches Beispiel sein, in echt würde man natürlich einen Gutachter hören, der etwas zur Fälschungssicherheit von Emails sagt - und auch klar, damit sind wir im strafrechtlichen Bereich, sprich: Prozessbetrug, ggf. würden dann die Rechner beschlagnahmt und vielleicht wäre es dann doch beweisbar? - aber nochmal, all das für solchen Kleinkram?]
quote:Ja, da hast du recht.
Wenn bewiesen ist, daß die Anlage vorhanden war, liegt die Beweislast beim Besitzer, daß er sie an den Eigentümer ausgehändigt hat.
Der neue Eigentümer könnte aber auch einfach behaupten, dass die Anlage bei Übergabe nicht mehr da war. Und dann sind wir wieder bei dem nötigen Beweis, dass sie wirklich zurückgelassen wurde, ein Kaufbeleg etc. reicht da nicht aus.
Genau deshalb hatte ich nach einem Übergabeprotokoll gefragt.
Stefan
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
17 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten