Haus mit Wohnrecht - ohne Baugenehmigung

15. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
tocu1ce
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 27x hilfreich)
Haus mit Wohnrecht - ohne Baugenehmigung

Hallo zusammen,
es geht um ein 2-etagiges Einfamilienhaus, für das in den Plänen und Genehmigungen bisher nur das Erdgeschoß ausgebaut wurde.
Auch beim Bauamt gibt es keine entsprechende Anfrage oder Genehmigung.
Allerdings ist im Grundbuch ein Wohnrecht für einen Teil der effektiv ausgebauten Etage eingetragen. Wie das ohne entsprechende Baupläne überhaupt möglich war weiß ich nicht.
Der Notar kannte das Objekt und auch alle Pläne -> und hat trotzdem den Vertrag beglaubigt (erstellt wurde er von einen anderen Person mit rechtlichen Kenntnissen).
Laut Bauamt kann die Genehmigung noch nachträglich beantragt werden und wird dann auch erteilt.
1. Ist es überhaupt rechtlich möglich ein lebenslanges Wohnrecht in einem nicht offiziell ausgebauten Bereich einer Immobilie an jemanden grundbuchamtlich einzuräumen?
2. Da keine Genehmigung besteht: Kann der/die Eigentümer entscheiden den ursprünglich genehmigten Zustand wieder herzustellen, also in "Nichtwohnraum"?
3. Sofern 2. möglich ist: Ist damit dann auch der Anspruch auf das Wohnrecht hinfällig?
4. In wie weit kann der Notar, der über alle Umstände Kenntnis hatte (er hat alle Beglaubigungen vorgenommen und war sogar personlich mit den Betroffenen befreundet; sonst wären diese Eintragungen sicherlich nicht zustande gekommen) belangt werden?
Ich weiß, ein heißes Eisen .....
:devil:

Verbaut?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

bestätige in alle 4 Punkten!
Auf gut Deutsch: es handelt sich um zwei verschiedene Rechtsgeschäfte, die nichts miteinander zu tun haben:
1. notariell beurkundetes und grundbuchamtlich eingetragenes Wohnrecht
2. baurechtliche Genehmigung

lg R.M.

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tocu1ce
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 27x hilfreich)

Dann vielen Dank - auch wenn die Antwort nicht den Wünschen entspricht.
Aber das Leben ist eben kein Ponyhof ....

4x Hilfreiche Antwort

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