>Haus geerbt und Hartz 4
1. Wie groß ist das Haus?
2. Ist das Haus schuldenfrei?
3. Gibt es - von den baulichen Gegenheiten her - die Möglichkeit, einen Teil des Hauses zu vermieten?
4. Wohnst Du jetzt alleine in dem Haus, oder mit Familie?
5. Hast Du bisher Miete bezahlt?
Prinzipiell werden Erbschaften in der Regel als Einkommen gewertet und verringern somit den Leistungsanspruch, bzw. schließen diesen vorrübergehend sogar ganz aus. Andererseits ist ein Haus aber nunmal kein Bargeld und nicht immer so ohne weiteres, schon gar nicht von heute auf morgen, verwertbar. Auch wohnst Du bereits jetzt in diesem Haus und m.E. kann Dich niemand zum Umzug zwingen. Wenn Du bisher Miete bezahlt hast, fällt diese natürlich künftig weg und dadurch reduzieren sich Deine ALG II Leistungen. Es werden nur noch die angemessenen Betriebskosten als KdU übernommen.
Ich denke auch nicht, dass man Dich zwingen kann, das Haus zu verkaufen. Allerdings wirst Du eventuell, je nachdem wie groß das Haus ist, einen Teil vermieten müssen. Die Miete wird Dir dann als Einkommen angerechnet.
Soviel zu den Solzialrechtlichen Dingen.
Was die Auszahlung Deiner Geschwister betrifft, kann ich nicht so viel sagen. Kredit wird sicherlich sehr schwierig. Wer gibt schon einem ALG II Empfänger einen Kredit. Tut mir leid, ist aber nunmal so. Außerdem müsste der ja auch abbezahlt werden. Und Tilgungsraten übernimmt die ARGE jedenfalls nicht. Zinsen in diesem Fall vermutlich auch nicht. Meines Erachtens solltest Du also versuchen, Dich auf eine irgendwie praktikable Lösung mit Deinen Geschwistern zu einigen.
Gruß,
Axel
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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
von AxelK am 07.11.2007 21:53
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