Haus durch Miterben vor dem Erbfall verkauft

12. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lisa216
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus durch Miterben vor dem Erbfall verkauft

Oma väterlicherseits ist ein Pflegefall. Ich bin zusammen mit meiner Mutter ( je ein Viertel ) und meiner Tante (die andere Hälfte) als Direkterbe im Testament festgelegt, da mein Vater bereits verstorben ist. Dies wurde alles vor dem Tod des Opas notariell erfasst und das Testament liegt vor. Allerdings ist meine Tante als Bevollmächtigte festgelegt. Meine Mutter und ich haben kaum Kontakt zu der Tante, sie informiert uns auch in keinster Weise über den Zustand der Oma und wo und wie sie in Pflege ist. Nun habe ich, da ich auf der Suche nach einer Wohnung/ Haus mit meinem Partner bin mit Schrecken zufällig auf einer Immobilienseite festgestellt, dass das Haus meiner Großeltern zum Verkauf steht. Darf meine Tante das ohne unser Wissen? Muss sie uns darüber informieren, falls es zum Verkauf gekommen ist? Hätte eventuell gerne ein paar Erinnerungsstücke aus dem Haus angenommen, bin aber in Sorge, dass sie alles entsorgt hat. Muss sie uns nicht Auskunft geben, was sie mit den Gegenständen gemacht hat? Sie muss uns doch Auskunft geben, dass das Geld tatsächlich für die Pflege von der Oma verwendet wird? Ich traue der Person nicht, habe den Verdacht, dass sie sich alles heimlich unter den Nagel reißt solange die Oma noch lebt aufgrund der Vollmacht. Auf dem Konto ist auch einiges angespart. Wie können wir da sicher gehen, dass es zum Zweck der Pflege verwendet wird und nicht zum Eigennutz? Ich trau der Frau leider alles zu.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Keiner von uns kennt die Vollmacht, also kann auch keiner sagen, ob die Tante das Haus verkaufen darf.

Der Verkaufserlös hat aber auf das Konto der Oma zu gehen. Und das lässt sich im Erbfall ja auch leicht nachprüfen, solche Summen kann man nicht so einfach verschwinden lassen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Aktuell gilt die Rechenschaftspflicht Deiner Tante nur gegenüber der Oma. Erst im Erbfall muss sie auch Euch Auskunft geben. Zukünftige Erben haben keinen Auskunftanspruch.

Warum sprecht Ihr Eure Tante nicht einfach auf den geplanten Hausverkauf an?

2x Hilfreiche Antwort

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