Haus aus der Zwangsversteigerung , Möbel und Unrat im Haus

4. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Brigitte40
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 10x hilfreich)
Haus aus der Zwangsversteigerung , Möbel und Unrat im Haus

Guten Morgen

Wir möchten ein Haus aus der Zwangsversteigerung kaufen. Die jetzigen Besitzer sind Hartz 4 Empfänger. Von einer Bekannten weiß ich das noch Möbel und Unrat im Haus sind.

Ersteigere ich die Möbel und Unrat mit ?

Schönen Feiertag da wo er Heute ist. :-)))

Grüße Brigitte

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Haus ist Haus. Inventar ist Inventar.
Am Inventar darf man sich üblicherweise nicht vergreifen.
Ich würde diese Frage, inwieweit das Inventar umfasst ist bzw. entsorgt werden kann, einfach vor Versteigerung mal stellen.

Manchmal kann man sich aber auch mit den jetzigen Eigentümern auf dem kurzen Weg einigen. Zu holen ist bei denen wohl nichts und man bräuchte ja nur eine Bestätigung, dass man es entsorgen kann (am besten schriftlich).

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Brigitte40
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Haus ist Haus. Inventar ist Inventar.
Am Inventar darf man sich üblicherweise nicht vergreifen.
Ich würde diese Frage, inwieweit das Inventar umfasst ist bzw. entsorgt werden kann, einfach vor Versteigerung mal stellen.
Manchmal kann man sich aber auch mit den jetzigen Eigentümern auf dem kurzen Weg einigen. Zu holen ist bei denen wohl nichts und man bräuchte ja nur eine Bestätigung, dass man es entsorgen kann (am besten schriftlich).


Danke.
Also verstehe ich dich richtig das man die Katze im Sack kauft ? Das der Käufer die Entsorgung des Unrates bezahlen muss weil beim jetzigen Eigentümer nichts mehr zu holen ist ???

Grüße

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Also verstehe ich dich richtig das man die Katze im Sack kauft ?


Das ist bei jeder Zwangsversteigerung der Fall.

Sie können froh sein, wenn die jetzigen Eigentümer freiwillig ausziehen - sonst haben Sie noch die Kosten der Zwangsräumung durch den GV vorzustrecken (i.d.R. mind. 2000,-- € bis 3.000,-- €).

2x Hilfreiche Antwort

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