Haus Wertverlust / Verkaufsrecht

9. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sara3107
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Haus Wertverlust / Verkaufsrecht

Wir leben in einer ehemaligen Engländer Siedlung. Diese wurde ca. vor 2 Jahren bereits Stück für Stück von der BIMA Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verkauft.
Einige Häuser werden noch von stationierten Briten genutzt und Einige stehen frei. Es wurde immer nur seitens der BIMA ausgesagt, dass die restlichen Häuser auch an private Käufer verkauft werden sollen . Nun wurden die freien Häuser an die Stadt mietfrei abgetreten für eine Flüchtlingsunterkunft.
 
Ich fürchte um eine Wertminderung meines Eigentums. Um die Flüchtlinge geht es mir hierbei nicht. Ich habe grundsätzlich kein Problem mit dieser Lösung zur Unterbringung schließlich stehen die Gebäude ja leer.

Hintergrund meiner Befürchtungen zur Wertminderung ist, alle Häuser sind recht klein (max. 90 qm). Wir sind ein kinderloses Ehepaar. Das Haus ist momentan optimal zu Zweit. Zukünftig steht aber unsere Familienplanung an. Dieses Eigentum haben wir trotz des Gedankens gekauft, es schließlich verkaufen zu können, wenn es uns mit Kindern zu klein wird.

Ich bitte um Hilfe. Ich möchte abklären, ob wir irgendwelche Rechte gegen die BIMA geltend machen können. Ich kenne mich mit den Rechtsgrundlagen nicht aus. Es ist für mich aber denkbar, dass es für Bundesimmobilien eine Regelung o.Ä. für den Verwendungszweck von Häusern gibt. In diesem Fall momentaner Verwendungszweck: Die Unterbringung der Briten. Danach Verlauf an Privatleute.

Für uns stellt sich nunmal die Frage hätte die BIMA uns über alle künftig möglichen Verwendungszwecke informieren müssen? Ähnlich wie bei einen Hausverkauf von Privatperson zu Privatpersonen, wo wissentlich durch den Verkäufer ein Schimmelbefall oder sonst etwas verschwiegen wurde, um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen.
Meines Wissens nach, besteht in solchen Fällen ein Recht gegen den Verkäufer (Wertminderung oder Erstattung von Kosten des Verkaufspreises)

Ich bedanke mich im Voraus für Antworten


-----------------
""

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Ich sehe hier keinerlei Grundlage für irgendwelche Ansprüche gegen irgendwen.


-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Für uns stellt sich nunmal die Frage hätte die BIMA uns über alle künftig möglichen Verwendungszwecke informieren müssen?

schon diese Vorstellung ist doch völlig schwachsinnig! Woher soll heute jemand wissen können, was da in Zukunft vielleicht mal geplant sein könnte?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sara3107
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Der BIMA gehören die Häuser somit müsste gerade für eine Behörde doch geregelt sein, wofür die Häuser verwendet werden können. Die gehören ja auch weiterhin dieser Behörde sie wurden dazu zur Verfügung gestellt. Ich bin kein Experte. Aber die Vermutung liegt doch Nahe, dass sowas nunmal geregelt ist.
Aber trotzdem Danke für Ihre Argumentation

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

1. Niemand kann beim Kauf einer Immobilie davon ausgehen, dass der Kaufzustand beibehalten wird. Bebauungspläne können geändert werden, die Bedarfe einer Kommune ohnehin. Wenn z.B. ein ganzes Werk schliesst, wie in Bochum ja schon mehrfach passiert. Das ist ein ganz normales unternehmerisches Risiko für den Käufer.

2. Daran ändert sich auch nichts, nur weil der Verkäufer die BIMA ist. Es ist klar, dass die Häuser aus den Militärflächen nicht immer leicht zu vermarkten sind. Gefährlich wird es immer bei Leerstand. Es sind ganze Viertel aus diesem Pool der BIMA abgerissen worden, nur weil sie eben in akzeptabler Zeit nicht zu verwerten waren und hinterher nichts anderes mehr ging. Das gilt es auf jeden Fall zu verhindern. Oder möchtest du zwischen besetzten Häusern, Häusern ohne Heizung aber dafür von Mäusen und Ratten belegt, wohnen?

3. Hier haben wir doch nicht einmal eine Nutzungsänderung (für die die Stadt und sonst niemand zuständig wäre). Die Häuser werden bewohnt werden. Abgesehen davon gibt es in fast allen Großstädten noch Regelungen, die die Stadt ermächtigt, leerstehende Häuser für Wohnzwecke zu belegen. Ich darf also z.B. in Hamburg oder Düsseldorf mein Wohnhaus nicht willkürlich leer stehen lassen. Insofern macht doch eine einvernehmliche Lösung Sinn.

Ich sehe unter keinem Gesichtspunkt ein Anspruch auf Schadensersatz. Wenn Du Dir Deine Nachbarschaft aussuchen willst, dann musst Du halt warten und das letzte Haus kaufen. Und selbst dann kann sich in der Zukunft eine Änderung ergeben. Planungshoheit liegt nun mal bei der Stadt.

wirdwerden


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sara3107
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für deine Antwort. Ich bin natürlich auch der Meinung, dass es sinnvoll ist die Häuser so zu nutzen. Die stehen lange genug leer. Die bereits verkauften Häuser standen vorher auch schon sehr lange leer. Um das Klientel der Nachbarschaft geht es mir nicht. Nur die grundsätzliche Frage, ob es eine Regelung dazu gibt. Ich befürchte einfach nur,dass ein eventueller Hausverkauf von uns, zu Verlusten führen kann. Nicht jeder Bürger ist tolerant genug.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Ja, es wird zu Verlusten kommen. Das ist einfach nur Pech.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Nur die grundsätzliche Frage, ob es eine Regelung dazu gibt <hr size=1 noshade>

Nein.

Die mehr oder weniger einzige Regelung, die vorschreibt, welche Nutzung für welche Gebäude an welchem Ort zulässig ist, ist der Bebauungsplan der jeweiligen Kommune.
Und selbst der kann ziemlich schnell geändert werden - einfache Mehrheit im Stadtrat reicht.



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der BIMA gehören die Häuser somit müsste gerade für eine Behörde doch geregelt sein, wofür die Häuser verwendet werden können. <hr size=1 noshade>

Ist es ja auch, immerhin sind wir ja im Stammland der Verornungen und Regelungen.

Und die besagen, das die Behörde bei der Entscheidung wie die Häuser verwendet werden können den selben Bedingungen unterliegen wie Private.



quote:<hr size=1 noshade>Wenn Du Dir Deine Nachbarschaft aussuchen willst, dann musst Du halt warten und das letzte Haus kaufen. <hr size=1 noshade>

Das geht auch anders: Alle kaufen und den Rest vermieten.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.643 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.