Eine Frau stirbt und vererbt ihr Haus ihrem Mann. Nacherbe für das Haus ist ihr Kind aus erster Ehe. Die Möbel etc. fallen dem Ehemann zu. Der Erbe
hat ebenfalls einen Sohn aus erster Ehe, der sein gesamtes Vermögen einmal erben soll. Angenommen, er stirbt: Wie lange hat sein Sohn Zeit, das Haus zu räumen, bevor der Nacherbe Miete von ihm verlangen oder das Haus auf seine Kosten räumen lassen darf? Und ist er verpflichtet, den Nacherben vom Tod seines Vaters zu unterrichten, damit dieser sein Erbe antreten kann?
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Haus, Nacherben und Stiefgeschwister
5. August 2013
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Frage vom 5. August 2013 | 04:38
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
Haus, Nacherben und Stiefgeschwister
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 6. August 2013 | 21:33
Von
Status: Praktikant (982 Beiträge, 514x hilfreich)
Wie soll denn der Sohn das Haus räumen, wenn er nicht weiß, dass es sich um sein Erbe handelt?
Eine andere Möglichkeit, das Kind der Mutter lagert den Inhalt auf ihre Kosten ein, bis der Sohn sich irgendwann meldet. Aber sie hat dann eigentlich selber Schuld, dass Kosten aufgelaufen sind, die der Erbe nicht zu vertreten hat. Könnte also schwierig sein, die Kosten zu erstatten. Genauso würde es mit den Räumungskosten sein. Um eine Räumun g zu veranlassen, muss ja der Sohn erst einmal zur Räumung aufgefordert werden und dann sollte der Grund schon angegeben sein.
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