Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 
Hauptversammlung darf Rederecht von Aktionären begrenzen - 1/1
AFP vom 08.02.2010   |   1506 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Hauptversammlung darf Rederecht von Aktionären begrenzen

BGH: Gesetzgeber wollte missbräuchliche Dauerredner stoppen

Auf einer Aktionärsversammlung können Aktionäre kein endloses Rederecht beanspruchen. Eine Beschränkung ist zulässig und vom Gesetz gewollt, urteilte am Montag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Er billigte damit eine Satzungsänderung zur Begrenzung der Rederechte bei der Biotest AG. (Az: II ZR 94/08)

Mehr zum Thema:
Rederecht  

Die Hauptversammlung des südhessischen Biotechnologie- und Pharmaunternehmens hatte eine Regelung beschlossen, wonach der Versammlungsleiter das Rede- und Fragerecht der einzelnen Aktionäre sowie die Gesamtdauer der Aktionärsversammlung begrenzen kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte dies noch für nichtig erklärt, der BGH hob dieses Urteil aber nun auf.




Das Recht der Hauptversammlung die Redezeiten zu begrenzen, ergebe sich aus einer Änderung des Aktiengesetzes aus dem Jahr 2005. Hintergrund sei die frühere Praxis gewesen, dass Aktionäre ihr Rederecht zielgerichtet überstrapazierten, um eine damals noch unzulässige Begrenzung zu provozieren. Daraus hätten die Redner dann Anfechtungsgründe für Beschlüsse der Versammlung abgeleitet, um ihre eigenen Interessen einseitig "auf Kosten der Gesellschaft" durchzusetzen.

Dem trage die Regelung der Biotest AG Rechnung, urteilte der BGH. Mache ein Versammlungsleiter von solchen neuen Rechten Gebrauch, müsse er sich dabei allerdings "an den Geboten der Sachdienlichkeit, der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung orientieren".

8. Februar 2010 - 15.40 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94215
beantwortete Fragen
14
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwältin
Dipl. jur. (univ.) Julia Vieser
Vieser

Bewertungen: 5
Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht, Baurecht, Zivilrecht, Agrarrecht.
Jetzt von diesem Anwalt beraten lassen:
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal