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Hauptversammlung darf Rederecht von Aktionären begrenzen

AFP VOM 8.2.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1596 Aufrufe
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Rederecht

BGH: Gesetzgeber wollte missbräuchliche Dauerredner stoppen

Auf einer Aktionärsversammlung können Aktionäre kein endloses Rederecht beanspruchen. Eine Beschränkung ist zulässig und vom Gesetz gewollt, urteilte am Montag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Er billigte damit eine Satzungsänderung zur Begrenzung der Rederechte bei der Biotest AG. (Az: II ZR 94/08)

Die Hauptversammlung des südhessischen Biotechnologie- und Pharmaunternehmens hatte eine Regelung beschlossen, wonach der Versammlungsleiter das Rede- und Fragerecht der einzelnen Aktionäre sowie die Gesamtdauer der Aktionärsversammlung begrenzen kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte dies noch für nichtig erklärt, der BGH hob dieses Urteil aber nun auf.

Das Recht der Hauptversammlung die Redezeiten zu begrenzen, ergebe sich aus einer Änderung des Aktiengesetzes aus dem Jahr 2005. Hintergrund sei die frühere Praxis gewesen, dass Aktionäre ihr Rederecht zielgerichtet überstrapazierten, um eine damals noch unzulässige Begrenzung zu provozieren. Daraus hätten die Redner dann Anfechtungsgründe für Beschlüsse der Versammlung abgeleitet, um ihre eigenen Interessen einseitig "auf Kosten der Gesellschaft" durchzusetzen.

Dem trage die Regelung der Biotest AG Rechnung, urteilte der BGH. Mache ein Versammlungsleiter von solchen neuen Rechten Gebrauch, müsse er sich dabei allerdings "an den Geboten der Sachdienlichkeit, der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung orientieren".

8. Februar 2010 - 15.40 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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