Hauptverhandlung wegen ebay-"Betrug"

4. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
PrettyJulia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Hauptverhandlung wegen ebay-"Betrug"

Ich habe am Freitag eine Hauptverhandlung beim Gericht wegen ebay-Betruges. Es geht um einen Artikel den ich für 230,- versteigert hatte und auch weggeschickt,allerdings nicht versichert. Angeblich sei er beim Käufer nie angekommen. Derjenige hat mich angezeigt. Das eigentliche Problem ist aber daß gegen mich schon eine Strafe verhängt worden ist (ohne Verhandlung) eines anderen ebay-Käufers. Da hatte ich ein Armband für 60,- versteigert das zuvor von 2 Geschäften als Gold getestet wurde. Ich bekam eine Vorladung zur Polizei daß es kein Gold sei und machte meine Aussage daß ich niemanden "täuschen" wollte oder vorsätzlich gehandelt hätte und bereit wär die 60,- zurückzuzahlen.
So, jetzt kommt hinzu daß ich seit ca.1 Jahr unter Depressionen leide und da mir alles zu viel wurde, ich irgendwann auch keine Briefe mehr geöffnet hatte,viele Rechnungen etc...eine "Endlosschleife"..!!
Ich habe nun Privatinsolvenz angemeldet. (Man darf das nicht falsch verstehen,ich hatte deswegen PI angemeldet da in den letzten Jahren immer mehr hinzugekommen ist. Z.B. unseriöse Internet-Lottogesellschaft die 750,- von mir wollten obwohl ich nie Lotto gespielt hatte etc.) durch die Depressionen habe ich mich dann um nichts mehr gekümmert. Habe einen Offenbahrungseid.)
Ich weiß,ich hätte vielleicht einiges abwenden können wenn ich mich darum gekümmert hätte. Aber aus Angst,Scham etc. war ich zu nichts mehr fähig. Und jetzt die Hauptverhandlung wegen dieser 230,-!
Noch eines sei erwähnt: Der Gegenanwalt ist leider auch einer meiner "Gläubiger", da ich auch bei ihm noch eine Rechnung offen habe,was er bestimmt vor Gericht verwenden wird. :-(
Nun hab ich natürlich Panik und Angst was mich erwarten könnte und bitte um Rat.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Es gibt keinen "Gegenanwalt" im Strafverfahren.

Was raus kommt in dem Verfahren, das können wir hier nicht wissen. Das sieht man hinterher. Geh allerdings mal davon aus, dass es keine Haftstrafe gibt.

wirdwerden

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Es gibt keinen "Gegenanwalt" im Strafverfahren. Doch, den Staatsanwalt - aber es ist recht unwahrscheinlich, daß die TE bei ihm eine Rechnung offen hat.
Nun hab ich natürlich Panik und Angst was mich erwarten könnte und bitte um Rat. Panik und Angst sind ein psychologisches Problem und kein juristisches. Und ansonsten könnten Sie ja mal eine konkrete Frage stellen...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nö, der Staatsanwalt ist kein "Gegenanwalt." So ganz und gar nicht. Er kann durchaus auch einen Freispruch beantragen, kommt oft genug vor. Er ist kein Interessenvertreter!

wirdwerden

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#4
 Von 
PrettyJulia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hm. Ok ich dachte daß der Anwalt bei dem ich hier noch eine Rechnung offen habe der Gegenanwalt sei. (Hatte mich allerdings gewundert warum ein nicht ortsansässiger diesen ausgerechnet als Anwalt nehmen solle)
Er steht allerdings aufgeführt unter "Zeugen", wobei mir nicht ganz klar ist warum,da er ja mit diesem Fall gar nichts zu tun hat :-o
Wie kommt der dazu daß er bei diesem Fall ein Zeuge ist???

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Er ist als Zeuge benannt, weil er möglicherweise zur Aufklärung des Falles beitragen kann. Ob er das wirklich kann, wird sich im Laufe des Verfahrens herausstellen.

wirdwerden

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#6
 Von 
guest-12322.11.2017 17:02:55
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 108x hilfreich)

Haben Sie denn wegen des Goldarmbandes einen Strafbfehl bekommen oder wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt?

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#7
 Von 
PrettyJulia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Wegen des Goldarmbandes habe ich einen Strafbefehl (Geldstrafe) bekommen die ich aber auf Raten zahlen kann.
Wobei ich das auch nicht verstanden habe,da ich dieser Frau ja angeboten hatte den Betrag (die 60,-) zurückzuzahlen da ich nicht vorsätzlich täuschen wollte. Ich denke die war darauf aus.

Und "wirdwerden" : Was ich allerdings nicht verstehe ist: Wie kommt dieser Anwalt überhaupt dazu,zu dieser Verhandlung zu kommen,bzw geladen zu werden? Ich habe zwar 300,- bei ihm offen,aber mit diesem Fall hat er gar nichts zu tun.
Ich muß noch dazu sagen,daß er ein ziemlicher "Bluthund" ist. Wenn der jemanden fertig machen kann,dann FINDET der auch was zum fertigmachen. Darum bereitet mir das so Sorgen...:-(

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.11.2017 17:02:55
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 108x hilfreich)

irgendetwas scheint er doch damit zu tun zu haben, sonst wäre er nicht Zeuge!?!?

*habe Ihnen eine persönliche Nachricht gesendet*

-- Editiert von fragender80123 am 06.05.2015 16:41

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie kommt dieser Anwalt überhaupt dazu,zu dieser Verhandlung zu kommen,bzw geladen zu werden? Ich habe zwar 300,- bei ihm offen,aber mit diesem Fall hat er gar nichts zu tun.
Warum schuldest du dem Anwalt denn noch 300 Euro? War er etwa mal dein Anwalt?

Stefan

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#10
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Zitat:
Wobei ich das auch nicht verstanden habe,da ich dieser Frau ja angeboten hatte den Betrag (die 60,-) zurückzuzahlen da ich nicht vorsätzlich täuschen wollte. Ich denke die war darauf aus.


Hier gibt es wohl ein Missverständnis: Die Raten, die Sie auf den Strafbefehl zahlen, gehen an die Staatskasse und nicht an die Frau mit der Uhr (=Geschädigte). Es war keine Schadenswiedergutmachung, sondern eine Strafe. Das Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, ging offenbar doch von einer Täuschungsabsicht durch Sie aus, sonst hätte es den Strafbefehl nicht erlassen.

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#11
 Von 
PrettyJulia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Jetzt weiß ich wieder warum der Anwalt als Zeuge auftritt. Da ich eine Rechnung über 300,- bei ihm offen hatte (hatte ihn mal zur Beratung wegen einer nicht so relevanten Sache), hatte er da ich die Rechnung nicht bezahlt hatte,Anzeige gegen mich erstellt. (Ohne Gerichtsverhandlung,aber ich hatte auch keinen Einspruch eingelegt da ich ja keine Briefe mehr geöffnet hatte) Das hatte ich wegen der Depressionen "verdrängt", darum ist es mir jetzt wieder eingefallen. :-(
Damals sind immer mehr höhere Rechnungen gekommen (Stromnachzahlung,Autoreparatur usw und eben auch diese unseriösen Rechnungen wie die dieser Lottogesellschaft mit denen ich nie etwas zu tun hatte und auch andere solche Dinge..)
Darum habe ich jetzt auch Privatinsolvenz angemeldet weil ich nicht mehr konnte. Diese ganzen Dinge haben mich noch mehr in die Depressionen gerissen (ich weiß,das schützt vor Strafe nicht,aber ich kann es im Nachhinein nicht mehr ändern :-(

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12322.11.2017 17:02:55
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 108x hilfreich)

...morgen angeklagt ist nun aber der Fall des "nicht angekommenen" Pakets, bei dem man Ihnen vorwirft, es nie abgeschickt zu haben oder sind da noch mehr Sachen (Lotto o.ä.) mit angeklagt?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
PrettyJulia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein. Die Lottogesellschaft und verschiedene Inkasso-Firmen die etwas von mir "wollen" sind unseriös und hatten nur mein Konto gesperrt,bzw immer wieder Briefe geschrieben.
Hauptverhandlung ist wegen des angeblich "nicht versendeten Artikels" und als Zeugen: Oben genannter Anwalt und der Polizist der damals meine Aussage wegen des Armbandes aufgenommen hatte.

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