Hauptverhandlung wegen Computerbetrug §263a

23. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
TMK
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Hauptverhandlung wegen Computerbetrug §263a

Hallo zusammen

erstmal ein dankeschön das es euch gibt und freu mich hier zu sein.... nun zu folgendem thema...hoffe das mir dort jemand helfen kann...

es geht um einen computerbetrug den ich letztes jahr im april begann habe....ich habe ein gesamtschaden in höhe von 4000€ erichtet bei der FA. Quelle mit kreditkartendaten unbd habe bei der polizeilichen aussage mein tiefstes bedauern ausgesagt das es mir leid tat ich nicht völlig zu dem zeitpunkt anwesend gewesen bin....ich bin 22 Jahre und ledig habe eine Frau (nicht verheiratet) und eine kleine Tochter 2 Jahre geworden....in moment beziehe ich leider alg II ....arbeit aufzunehmen fällt aufgrund meiner behinder mit dem merkzeichen "G" 50% schwer.... vorbestraft bin ich noch nicht gewesen hatte nie was mit polizei etc zu tun gehabt und hab auch nicht die geringste ahnung wie was abläuft ausser aus tv shows....meine frage ist was kann ich erwarten an strafe dafür? Ich habe nach erhalt der ware bei der FA. angerufen und sie aufmerksam gemacht das sie die ware abholen sollen....dies tat ich 6-7 mal aber es kahm nie ein abholer obwohl man mir gesagt hatte das es schonmal im system beauftragt wurde und sie es jedesmal tun wollten aber niemand kahm...was kann ich an strafe erwarten? hilft die aussage das ich mich dort gemeldet habe um meine strafe zu mildern?

ich danke viel mals für eine antwort im voraus

mfg

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Nunja, 4000,-€ sind ja soviel nicht.

Das Strafmaß kann mann sicher unmöglich vorhersagen, aber da Sie nicht vorbelastet sind denke ich das Sie eine Freiheisstrafe von 3-9 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung erhalten werden. So wird zumindest in gleich gelagerten Fällen geurteilt.

Wenn Sie wissen, wie Gerichtsshows im Fernsehen laufen, liegen Sie ja schonmal Richtig, nur das i.d.R. da nicht 100 Leute zusehen, ab und an mal einer von der Presse oder eben ne Schulklasse, aber in der Regel ist da keiner da.

Das ganze läuft dann so ab das Sie aufgerufen werden, der Staatsanwalt trägt vor was er ermittelt hat, und Sie können im Anschluss was zur Sache sagen, hier macht es Sinn alles zu sagen was Sie entlastet. z.b. das Sie die Ware noch haben, und das die Fa. Sie abholen kann, nur bedenken Sie das Ihnen der Richter sowas vielleicht auch zu Auflage macht. Sie sollten das was Sie zusagen auch erfüllen können.

Dann wird das Gericht den Antrag der StA hören, diese wird dann eben eine Strafe beantragen, dann wird der Richter sich das überlegen, und Ihnen das Urteil verkünden. Im Anschluss daran wird er noch den Bewährungsbeschluss erlassen.



-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TMK
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo

vielen dank für Ihre Antwort...die ware liegt ja nicht mehr bei mir sondern wurde bei einer wohnungsdurchsuchung der Kripo mitgenommen..... reicht es auch aus das wenn der Staatsanwalt mir die Anklage vorliest das ich sage "Mehr habe ich nicht zusagen alles so wie es gewesen ist hat der Staatsanwalt vorgelesen"? und wenn ich dazu ergänze das ich bei der FA 6-7 mal angerufen habe zwecks abholung mildert das die strafe? oder eher nicht mehr?oh man ich weiss das ich ******* gebaut habe bereue es auch tierisch kann schon garnicht mehr richtig schlafen nachdem ich das gemacht habe.....habe ständige angst zustände meine familie zu verlieren und ins gefängnis zu gehen und sie alleine hier zulassen....:(

mfg

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

reicht es auch aus das wenn der Staatsanwalt mir die Anklage vorliest das ich sage Mehr habe ich nicht zusagen alles so wie es gewesen ist hat der Staatsanwalt vorgelesen
Ja, das reicht. Allerdings macht es sich schon ganz gut, wenn Sie Ihre Motivlage etwas darlegen. Drücken Sie aber nicht zu sehr auf die Tränendrüse, das könnte nämlich ganz zwanglos als Selbstmitleid ausgelegt werden. Und auch die Angstzustände wegen der Familie überzeugen nicht - schließlich hatten Sie die Familie ja auch schon, als Sie die Tat begangen haben, und da hat Sie der Gedanke an die Familie ja auch nicht von der Tatbegehung abgehalten. Da Sie nicht vorbestraft sind, wird es nicht zu einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe kommen, eher zu einer saftigen Geldstrafe oder einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe, die kaum 6 Monate übersteigen dürfte.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TMK
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

alles klar ich danke euch beiden für die sehr gut auskunft... nun kann ich mit einem besseren gewissen bzw besseren auskunft ruhiger schlafen etc und vorallem hoffen das ich bevor die verhandlung ansteht arbeit suchen und finden endlich....

ich danke nochmal vielmals für ihre auskünfte

mfg

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Geldstrafen werden in Tagessätzen bemessen, wobei ein Tagessatz ein Dreißgstel Monatseinkommen ist (nur Unterhaltsverpflichtungen werden abgezogen). Maßgeblich ist immer das Einkommen zur Zeit der Hauptverhandlung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Und ja, es ist sinnvoll zu erwähnen, daß Sie sich darum bemüht haben, daß die Ware zurück geht. Auch das Verhalten nach der Tat (sie haben sich um Schadensbegrenzung bemüht) kann sich positiv auf das Strafmaß auswirken.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TMK
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

alles klar vielen dank ich werde diese hilfreichen tips mit in die verhandlung nehmen

hoffentlich geht alles gut und ich bin ein freier mensch....

mfg

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
djblitz12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 7x hilfreich)

hallo leute
ich habe hier ein großes Problem die firma sky hat mich und meine freundin angezeigt wir sollte angeblich ein computerbetrugs gemacht habe es werden ingsamt 45 sachen von sky an mich gegangen sein und ich habe aber bei der frima sky schon angerufen und ihn gesagt das ich damit nicht zu tun habe und die junge frau am telefon hat aber nur gesagt wir können leider nicht dagegen mache ich habe jetzt mal eine frage der schade sollte bei 10000 euro liegen und das in zeitraum von 2jahren da ich schon ein geldstraf wegen betrug hatte und meine freundin auch die wir auch bezahlen und wir uns wir uns sicher und heute auch erstmal zu rechtanwalt muessen was kann der rechtsanwalt machen kann man nicht die anzeige zurück ziehen uns ausser gerichtlich eigen und die polizei hat auch eine haus durch such gemacht und und hat dewerse briefe und auf andere name mit genommen aber nicht von sky bitte um hilfen was kann uns passieren

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7x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(672 Beiträge, 454x hilfreich)

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3x Hilfreiche Antwort

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