Hallo,ich bräuchte einen Rat. Folgendes: Ich bin in einem Untermietverhältnis. Mein Hauptmieter schmeißt mich jetzt nach drei Monaten wieder raus. Für mein Zimmer muss ich 300 € warm zahlen, eine Kaution habe ich bei ihm in Höhe von 1.000 € hinterlassen. Jetzt habe ich im BGB gelesen das diese Höhe nicht rechtens ist. Max. 3 Nettokaltmieten. Das wären sagen wir mal dann 250 € im Monat fürs Zimmer kalt, sprich 750 € Kaution (er musste 2.5000 € Kaution an die Genossenschaft zahlen, was wohl unabhängig von unserem Mietvertrag sein dürfte). Des Weiteren hat er die Kaution nicht gewinnbringend angelegt, was gem. BGB scheinbar auch nicht rechtens ist und ich einen Schadensersatzanspruch geltend machen könnte.Nun droht er mir an die volle Kaution in Höhe von 1.000 € sechs Monate einzubehalten. Darf er das? Ich kann mir nicht vorstellen das innerhalb von 3 Monaten erhebliche Unkosten für Nachzahlungen auftreten.