Hauptmiete Untermiete Dilemma
Hallo,
ich fall jetzt mal mit der Tür ins Haus.
Folgender Sachverhalt:
Ich bin November 2010 in eine WG eingezogen und hab bis jetzt keinen Mietvertrag weder als Haupt- oder als Untermieter unterzeichnet. Ich werde auch Ende März ausziehen. Untermiete ist aber laut dem Mietvertrag verboten oder mit der Hausverwaltung abzusprechen.
Jetzt besteht folgendes Problem: Solange kein neuer Mieter in den Hauptmietvertrag eingeht, bleibt der Vormieter im Vertrag stehen, der auch momentan immernoch im Hauptmietvertrag steht. Der Vormieter will aber unbedingt aus dem Hauptvertrag raus und droht mit rechtlichen Schritten. Jetzt soll ich in den Hauptvertrag eintreten, obwohl ich Ende nächsten Monats ausziehen werde. Das Problem, das ich habe ist, dass ich dann Ende März eventuell nicht mehr aus dem Vertrag komme, wenn sich das Prozedere genausolange hinzieht wie bei mir.
Ich muss eine Bürgschaft hinterlegen, die dann ja immernoch gültig ist, falls sich das mit dem Nachmieter nicht schnell genug regelt.
Achso Miete und alles ging immer pünktlich ein.
Meine Fragen sind:
- Kann man mir von heute auf morgen kündigen? Entweder von der Hausverwaltung oder von den Mitbewohnern, die im Hauptmietvertrag stehen?
- Sollte ich in den Hauptmietvertrag überhaupt noch reingehen und wenn nein, welche rechtlichen Belange hat die Vormieterin gegenüber mir oder meinen Mitbewohnern?
- Wenn ich noch in den Hauptmietvertrag reingehe, kann ich mich dann über einen Vertrag mit meinen Mitbewohnern über eventuelle Schäden an der Wohnung, am Haus,... absichern, so dass nach Ende März quasi meine Bürgschaft nicht mehr rechtlich greifen muss?
Es ist reichlich kompliziert und zwischenmenschlich momentan auch nicht ganz einfach. Wär toll, wenn ihr mir helfen könntet.
Gruß lepmal
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von lepmal am 08.02.2011 18:09
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>Hauptmiete Untermiete Dilemma
quote:
Gilt das auch, wenn Untermiete eigentlich verboten ist? Kann dann die ganze WG einfach entlassen werden und ich muss dann quasi mit ausziehen?
Das Schicksal deines UntermietV hängt am HauptmietV. Wenn der endet,
Kündigung oder AufhebungsV, hast du gegenüber dem HauptVm. keinen Kündigungsschutz, der kann dich sofort auf die Strasse setzen. Muß er das gerichtlich durchsetzen, fallen erst mal dir die Kosten zur Last.
Dein UntermietV schützt dich nur gegenüber dem UnterVm./HauptM. Die Wohnung erhält dir das, s.o., am Ende nicht. Dir bleibt allerdings ein Schadensersatzanspruch gegen den UnterVm. Der müsste dir alle Schäden ersetzen, die dadurch entstehen, daß du (UnterM-) vertragswidrig aus der Wohnung fliegst (3 Mon. Küfrist).
Am Besten solltet ihr euch auf der Grundlage zusammensetzen und eine Lösung finden. Wenn du schon kommenden Monat sowieso ausziehst, sollte das ohne Schaden für dich möglich sein.
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von flawless am 09.02.2011 00:32
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