Ein Vollstreckungsbeschied vom Amgereicht beläuft sich auf 242€. Der GVZ schickt deshalb eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 202€, diese wurden bezahlt. Nun einen 1 Monat kommt schickt der GVZ noch eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 150€ als Teilforderung( das gleiche AZ vom Amtsgericht).
Warum Vollstreckte er nicht den vollen Betrag von 242€?
Nun sind aus den 242€, 350€ geworden weil da wieder Gerichts- und Vollstreckungskosten dazu gekommen sind. Aus der ersten Vollstreckung wurden nur 25€ der HAuptforderung gutgeschrieben.
Ist das rechtens? wenn nicht kann man sich dagegen wehren?
Hauptforderung bezahlt
20. Oktober 2015
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Frage vom 20. Oktober 2015 | 23:03
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 2x hilfreich)
Hauptforderung bezahlt
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#1
Antwort vom 21. Oktober 2015 | 06:57
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Teilvollstreckungen sind durchaus OK. Der Schuldner hatte jederzeit die Gelegenheit, von sich aus zu bezahlen.
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