Guten Tag,
ich helfe momentan einer Bekannten bei ihrer Steuererklärung.
Sie hatte im Jahr 2014 eine Hauptbeschäftigung und einen Minijob, welcher pauschal versteuert wurde.
Im September 2014 hat sie eine weiteren Minijob begonnen und auch dieser wurde pauschal versteuertm obwohl der Arbeitgeber von den anderen Beschäftigungen wusste.
Dies ist jedoch meiner Meinung nach nicht möglich, da die 2. Nebenbeschäftigung doch nach Steuerklasse VI besteuert werden muss.
Wenn das richtig ist, wie muss man das nun bei der Steuererklärung angeben und was passiert mit den bereits pauschal geleisteten Beiträgen?
Da sie momentan immer noch diese 3 Jobs hat, wie geht sie da nun am besten vor?
Vielen Dank
Hauptbeschäftigung und mehrere Nebenjobs
12. Dezember 2015
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Frage vom 12. Dezember 2015 | 14:12
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauptbeschäftigung und mehrere Nebenjobs
Haben Sie sich versteuert?
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#2
Antwort vom 12. Dezember 2015 | 16:25
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort.
Ja, das weiß ich. Ist aber i.O. weil es eine Angehörige ist.
Eine Erklärung wird abgegeben, weil im Januar 2014 Arbeitslosengeld bezogen wurde.
Gruß,
Ben
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#4
Antwort vom 15. Dezember 2015 | 14:43
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Manche Angehörige sind halt auch nur Bekannte
Es liegen für die Minijobs nur die Lohnabrechnungen vor.
Gruß,
Ben
#5
Antwort vom 15. Dezember 2015 | 14:48
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
wie geht sie da nun am besten vor? Sie erklärt dem AG, daß es so nicht geht. Und das Geld wird im Rahmen der Steuererklärung nachversteuert. Außerdem ist mit den Sozialversicherungen zu klären, was die an Beiträgen nacherherben wollen.
was passiert mit den bereits pauschal geleisteten Beiträgen? Das ist ja nun das Problem des Arbeitgebers und nicht Ihrer Bekannten.
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