Guten Tag, meinen ersten Post in diesem Forum möchte ich gleich mit einer Frage beginnen (und zwar wie im Titel):
Hatte Deutschland Vorbehalte zu Art. 8 EMRK
?
Gemäß http://www.coe.int/de/web/conventions/full-list/-/conventions/treaty/005/signatures hat Deutschland ja die EMRK unterschrieben, allerdings mit 30 Vorbehalten. Wenn man auf Deutschland in dem Link klickt, dann taucht Art. 8 EMRK
gar nicht auf, was bedeutet das?
Vielen Dank für Eure Antworten
Hatte Deutschland Vorbehalte zu Art. 8 EMRK?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nein bestimmt nicht, zB ist Deutschland verurteilt worden auf Grundlage Art 8 emrk wonach den uneheliches leiblichen Vätern kein ausreichendes Besuchszeit ihrer Kinder und weiteres eingeräumt wurde.
Daraufhin hst der deutsche Gesetzgeber das Gesetz innerstaatlich an das EGMR Urteil 62198/11
v. 15.01.15
Da kam also Art 8 emrk direkt zur Anwendung
Hinzu kommt, dass nach einigen Theorien die emrk mittlerweile den Rang eines regionalen Völkergewohnheitsrecht besitzt.
Urteile des EGMR ( zB im Eigentumsrecht vgl. erstes ZP) sind daher uneingeschränkt, sogar gegen das deutsche GG zu berücksichtigen
Das würde zB auch bei einem Austritt der BRD zum emrk gelten, da Art 25 GG
grundsätzlich dem Völkergewohnheitsrecht in Deutschland übergesetzlichrb Bundesrang zuweist.
Aber auch aufgrund der EU gilt die emrk in Deutschland oberhalb des GG, dass liegt daran, dass die EU Gesetzgebung durch Art 23 GG
über dem GG steht, der EuGH steht also über dem bverfge, allerdings nur wenn es um Bereiche der EU Zuständigkeiten geht.
Zu guter letzt ist noch eine Theorie des Richters Ress maßgebend
"dass das EMRK System nun eine "Konventionsgemeinschaft" sei i.S.d Art. 24 Abs. 1 GG
Dies hätte dann wohl den Vorteil, so Ress, dass der "Integrationshebel" einen etwa bestehenden Vorrangbefehl der Konvention gegenüber deutschem Recht mitumfaßt und somit EMRK - Recht materiell entgegenstehendes deutsches Verfassungsrecht bricht, siehe Fn. 5.."
Humboldt
https://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:M6pW79S8KCEJ:www.humboldt-forum-recht.de/druckansicht/druckansicht.php?artikelid%3D50+art+24+gg+emrk&hl=de&gl=de&pid=bl&srcid=ADGEESgRS3efAWWbSkcBxQM_aP-zKlAAL4Grcodh8xz5mEZNJUQrnThi0WHC7NBFEdmJh5jDaOg7Qai1JfsL0FHmBqntD2iR7bNyeEU1vdegl8AC_VY_UAoRQ4xDnJtFAVlUElqrOHPv&sig=AHIEtbQ8aOKZWK07_Y2rTTsACDBDGHijqw
Daher geht Art 8 emrk vor, die BRD hat die emrk ja auch ratifiziert.
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