Javascript scheint in Ihrem Browser deaktiviert zu sein. Bitte aktivieren Sie Javascript um alle Vorteile von 123recht.net nutzen zu können.
17.05.2008
Guten Morgen
Anwaltsuche  Erw. Suche
Textgrösse
Inhaltssuche  
Themensuche  
 SIE SIND HIER: Startseite » Ratgeber » Internetrecht, Computerrecht » 
Hat der Abmahnwahn im E-Commerce bald ein Ende?
Seite 1 - vom 20.03.2008

Hat der Abmahnwahn im E-Commerce bald ein Ende?

Der Autor
Lars Steinfelder, Remchingen
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Internet und Computerrecht, Familienrecht, Erbrecht und hat Interessensschwerpunkte: Arbeitsrecht, Mietrecht.
» Homepage» artikelliste
» Online Rechtsberatung
» Kontaktinformation

Es dürfte inzwischen kaum einen aktiven Online-Händler geben, welcher noch nicht mit einer Abmahnung von einem Konkurrenten wegen angeblicher Rechtsverstöße konfrontiert wurde.

Das Ärgerliche an diesen Abmahnungen ist, dass selbst für leichte Verstöße -wie z. B. eine vergessene Umsatzsteuer-ID im Impressum- hohe Kosten entstehen können, welche schnell die 1000-Euro-Marke überschreiten. Und das obwohl der abmahnende Konkurrent keinen wirklichen Nachteil durch den Rechtsverstoß erlitten hat und nicht selten selbst auf seinen Webseiten gegen geltendes Recht verstößt.

Denn wegen der für einen rechtlichen Laien kaum zu überschauenden Rechtslage ist das Internet für Online-Händler zu einem Minenfeld, für Abmahner hingegen zu einem wahren Dorado geworden.

Doch damit könnte bald Schluss sein. Die neuere Rechtsprechung zeigt jedenfalls erfreuliche Tendenzen:

Für die bei einer Abmahnung entstehenden Kosten ist der sog. Streitwert maßgeblich. Dieser richtet sich nach der Bedeutung der jeweiligen Sache und wird von den Gerichten in freiem Ermessen festgesetzt. Daher gibt es regional erhebliche Unterschiede zwischen den Streitwertfestsetzungen der einzelnen Gerichte.

In der Vergangenheit tendierten die Gerichte auch bei geringen Verstößen wie z.B. bei einer falschen Widerrufsbelehrung dazu, relativ hohe Streitwerte anzunehmen. Im Wettbewerbsrecht kann man einen Streitwert von 25.000 Euro durchaus als Standardwert bezeichnen, welcher häufig auch bei einfachen Fällen im E-Commerce angenommen wurde.

Auch wenn es immer noch Gerichte gibt, welche hohe Streitwerte festsetzen, so tendiert die Rechtsprechung vor allem bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen inzwischen dazu, deutlich geringere Streitwerte anzunehmen. Diese liegen oft zwischen 500 Euro bis 5000 Euro.

Zur Verdeutlichung: Bei einem Streitwert von 500 Euro liegen die zu erstatten Anwaltskosten des Abmahnenden gerade mal bei ca. 70 Euro netto, während sie bei einem Streitwert von 25.000 Euro über 900 Euro betragen.

Auch gibt es inzwischen Urteile, welche bestimmte Rechtsverstöße als Bagatelle gemäß § 3 UWG sanktionslos belassen.

Geringere Streitwerte sowie das Risiko, dass das zuständige Gericht im Falle eines Prozesses einen Bagatellverstoß annimmt, machen das Abmahngeschäft deutlich unattraktiver und Betroffene werden aufgrund des geringeren Prozesskostenrisikos eher bereit sein, sich gerichtlich zu wehren.

Es besteht daher die Hoffnung, dass sich die Anzahl der Abmahnungen in Zukunft deutlich verringern wird, so dass man jedenfalls nicht mehr von einem „Abmahnwahn“ sprechen kann.

Daher darf man diese Tendenz auch nicht dahingehend missverstehen, dass man in Zukunft keine Abmahnungen mehr fürchten muss. Bei „echten“ Rechtsverstößen, welche die Konkurrenz benachteiligen, wird es –und das ist im Interesse eines fairen Wettbewerbs auch gut so- nach wie vor kostenpflichtige Abmahnungen geben.


« ZurückDruckversion »
Artikel verschicken »
Leserbrief schreiben »
Newsletter abonnieren »

Lesezeichen hinzufügen bei:

 Mr.Wong  Yigg  Linkarena  Google  Webnews  Folkd  Digg  Del.icio.us


Seiten dieses Artikels:
Hat der Abmahnwahn im E-Commerce bald ein Ende?

neues im Internetrecht, Computerrecht forum:
Internetauktionen »  Betrug über PayPal, kein Verkäuferschutz - KSP Forderung
Internetauktionen »  PayPal Unautorisierte Zahlung KSP
Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz »  Ebay-Nick-Name Markenrecht
Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz »  Hilfe - Mega Download Abzocke - WAS NUN????
Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz »  UMFRAGENSCOUT - Abzocke und Betrug
Internetrecht, Computerrecht Top 5 Ratgeber
Internetrecht
Verträge im Internet (79860 Aufrufe)
Internetrecht
Kinderpornografie im Internet (53961 Aufrufe)
Internetrecht
Internetauktionen (33138 Aufrufe)
Internetrecht
Domains (23645 Aufrufe)
Internetrecht
"Dialer": Illegale 0190-Servicenummern (22718 Aufrufe)
Unterhaltung
123recht.net InfoWir sind alle Amerikaner! Bisher können jedoch nur unsere Freunde McDonald`s, Marlboro etc. lukrativ verklagen. 123recht.net fordert: Sammelklagen für alle!
123recht.net Quickie

Wie bewerten Sie Bundespräsident Köhlers erste Amtszeit?

 Sehr gut
 Gut
 mäßig
 schlecht


Resultate

Internetrecht, Computerrecht - in den Nachrichten
Archiv: UDRP - Privacy-Service als Indiz für bad faith?
Archiv: Adwords: Keine Verwechslungsgefahr bei unterschiedlichen Branchen
Archiv: BGH: Ebay haftet bei Namensklau im Internet
Archiv: LG Hamburg - "gleitende Haftung" für Foren?
Archiv: EGMR - .de-Domains sind ein geschütztes Recht
[mehr aus den Nachrichten]

© qnc GmbH 2008 Haftungsausschluss


Rechtsberatung Online | Hilfe | Service | Impressum | Inhaltsübersicht | Newsletter | Für Leser | Für Anwälte | Kooperationspartner | Partnerprogramm | Jobs @ 123recht.net | Jobbörse | Datenschutz | Nachrichten XML | Ratgeber XML |