Hat Mieter Recht auf Abnahme vor Ort bei Beendigung des Mietverhältnisses

27. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)
Hat Mieter Recht auf Abnahme vor Ort bei Beendigung des Mietverhältnisses

Hallo,

kann der Mieter einer Garage verlangen, dass die Garage bei Beendigung des Mietverhältnisses Vorort abgenommen wird? Der Vermieter meint, dass er die Schlüssel gern per Post hätte.

Viele Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120355 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Wolle9):
Hat Mieter Recht auf Abnahme vor Ort bei Beendigung des Mietverhältnisses

Nein



Zitat (von Wolle9):
kann der Mieter einer Garage verlangen, dass die Garage bei Beendigung des Mietverhältnisses Vorort abgenommen wird?

Ja



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Das würde ja insgesamt bedeuten, dass der Mieter es zwar Verlangen kann, der Vermieter dem aber nicht nachkommen muss und auch den Versand der Schlüssel fordern kann. Den Versand dann ggf. gegen Erstattung der Versandgebühren.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Wolle9):
Der Vermieter meint, dass er die Schlüssel gern per Post hätte.
Dieser Wunsch ist eventuell nicht wirklich durchsetzbar, wodurch der Vermieter in einen Annahmeverzug geraten könnte.

Sicher bin ich mir nicht. Aber das Verlustrisiko der Übersendung der Schlüssel mit der Post muss meiner Meinung nach der Mieter nicht tragen. Der Vermieter müsste also vorher dem Mieter nachweislich versichern, dass der Vermieter selber das Risiko übernimmt.

Auch sehe ich nicht, dass der Mieter die Kosten dieser postalischen Übersendung tragen müsste. Leistungsort für die Rückgabe der Mietsache sollte normalerweise irgendwo in der Umgebung der Mietsache sein. Das muss der Vermieter gewährleisten, indem er einen Abgabeort für die Schlüssel in der Umgebung der Mietsache nennt. Das kann auch ein Briefkasten sein, wobei der Vermieter dann wieder das Risiko des Schlüsselverlustes trägt, wenn die Schlüssel erstmal im Briefkasten liegen.

Wenn der Vermieter jedoch einen Ablageort/Briefkasten in einiger Entfernung wählt, so würde er den Mieter zwingen, einen anderen Leistungsort zu akzeptieren. Sofern das nicht im Mietvertrag vereinbart ist, könnte das problematisch sein. Es sei denn natürlich, der Vermieter übernimmt die Kosten der postalischen Zustellung.

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#4
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Wenn, denn würde der Vermieter die Kosten für dein Einschreiben zahlen. Immerhin wurden die Schlüssel ja auch per Post zum Vermieter geschickt.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Wolle9):
Wenn, denn würde der Vermieter die Kosten für dein Einschreiben zahlen. Immerhin wurden die Schlüssel ja auch per Post zum Vermieter geschickt.
Die Kosten sind das eher untergeordnete Problem. Es geht mehr um das Verlustrisiko und die Frage, wann das Einschreiben abgeschickt werden muss.

Wenn du der Vermieter bist, dann kannst du dem Mieter anbieten, dass er er die Schlüssel nach Beendigung des Mietverhältnisses unverzüglich mit (hier Versandfirma und genaue Versandart einsetzen) und zu deinem Risiko und deinen Kosten an dich verschicken soll. Das sollte meiner Meinung nach durchsetzbar sein. Vielleicht geht auch weniger, aber da bin ich mir halt nicht sicher.

-- Editiert von cauchy am 27.03.2017 17:01

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120355 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Wolle9):
Das würde ja insgesamt bedeuten, dass der Mieter es zwar Verlangen kann, der Vermieter dem aber nicht nachkommen muss und auch den Versand der Schlüssel fordern kann. Den Versand dann ggf. gegen Erstattung der Versandgebühren.

Korrekt.



Zitat (von cauchy):
Es geht mehr um das Verlustrisiko und die Frage, wann das Einschreiben abgeschickt werden muss.

Des Verlustrisiko trägt der Vermieter.
Er muss auf Forderung auch die Kosten vorschießen und für eine geeignete Verpackung sorgen.

Wann das Einschreiben abgeschickt werden muss? Wenn der Mieter die Versandkosten und Verpackung erhalten hat (sofern er sie gefordert hat) und auch die "normale" Übergabe fällig wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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