Harzt IV Abmeldung, Arbeitsaufnahme Monatsmitte & ein Jahr später hohe Geldforderung

18. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ina B
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Harzt IV Abmeldung, Arbeitsaufnahme Monatsmitte & ein Jahr später hohe Geldforderung

Hallo,
ich habe mich am 29.4.16 nach 1,5 Jahren Hartz 4 Bezug zum 1.5.16 beim Jobcenter abgemeldet, weil ich zum 15.4.17 einenn Job angefangen hatte. Per Telefon mitgeteilt, dass ich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit bei einer Agentur annehme, unbefristet , Vollzeit, und der Bearbeiter sagte mir ich muss nichts mehr machen. Ich fragte, ob ich die Zahlung für Mai, die bereits auf meinem Konto war, direkt zurück überweisen soll. Er sagte, ich solle warten. Danach habe ich keine Zahlungen mehr vom Jobcenter mehr erhalten und ich dachte, das war erledigt, weil auch nichts kam.

Einzig habe ich dann im September so einen Schriebs erhalten, dass ich Anlage EKS nachreichen soll, aber ich, dachte, das war ein Systemfehler, dass ich den Brief bekomme, denn ich habe ja auch kein Geld mehr von denen erhalten. UND es gab nicht eine Drohung, dass sie mir die Leistungen einstellen, spätestens da wäre ich ja darauf aufmerksam geworden, dass sie mich noch als "leistungsempfänger" geführt habe, den es zu prüfen gilt. Nach einem Arbeitsvertrag hat mich niemand gefragt.

Heute, über 1 Jahr später kommt ein Gelber Brief und da steht drin, sie wollten das Geld für April und Mai 2016 zurück haben. Ich verstehe ja, dass sie das Geld für Mai haben wollen. Ich befürchte, die haben mich als Selbstständige weitergeführt und dachten, sie müssten prüfen, ob ich noch Leistungen bekommen, dabei hat mir der Mann am Telefon ja gesagt, ich brauch nichts machen, da ich ja Vollzeit arbeitete und er sich den Namen der Firma notiert hatte. Man liest ja im Internet auch, dass man sich forlos abmelden kann bei Arbeitsaufnahme. Die Zahlungen hatten sie ja auch einfach eingestellt ohne mir zu drohen oder so.

Ich hatte gelesen, dass man sich formlos beim Jobcenter abmelden kann und wähnte mich daher im Recht und dachte, dass ich noch Anspruch auf den April habe, weil das erste Gehalt ja am 1.6. kam, was ich dem Sachbearbeiter ja auch alles gesagt habe. Sprich die haben mich falsch informiert und nun soll ich 1400 Euro zahlen, anstatt 700 wie ich das erwartert hatte.

Was kann ich nun machen? Ich bin ja bereit, den Mai 16 zurückzuzahlen, aber nicht April. Andere Briefe zu Geldforderungen habe ich nicht bekommen.

Jetzt frage ich mich, habe ich irgendwelche Rechte, auf die ich ich berufen kann, oder muss ich denen alles harklein erklären und auf Kulanz hoffen?

Danke für Tips,
Gruß, Ina

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
diana.denk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ina,

ich vermute der 15.04.2017 sollte eigentlich der 15.04.2016 sein?
Als ALG2 bezieher hast du die Pflicht, deine Arbeitsaufnahme unverzüglich zu melden spätestens nach dem die Arbeitsaufnahme angefangen hat. D.h. wenn meine Annahme mit dem Datum richtig ist, dann warst du hier schon mal 2 Wochen zu spät dran.
ALG2 wird im Voraus bezahlt das Gehalt rückwirkend. Um den einen Monat dazwischen überbrücken zu können, hättest du einen Antrag auf Hilfe stellen können, was du anscheinend auch nicht gemacht hast. Diese Hilfe für den Überbrückungsmonat ist allerdings nur ein Darlehen, dass du wieder zurück zahlen musst, da du ja für den Monat sonst doppelt Geld erhältst.

Da du anscheinend mitte April das arbeiten angefangen hast behaupte ich mal, dass dir deshalb auch nur Anteilig eine Unterstützung für April zusteht und nicht der volle Monat.

Ich würde einen Wiederspruch gegen den Bescheid einlegen und darauf hinweisen, dass du ja erst mitte April angefangen hattest.
Evtl kannst du ja auch mal kurz anrufen oder ne Email schreiben, die Sachlage schildern um hier mal "vor zu fühlen"
Aber den Wiederspruch würde ich definitiv schriftlich machen.

Meine Aussage entspricht nur meiner Erfahrung und Meinung.

Viel Erfolg
Gruß
Diana

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#2
 Von 
guest-12328.08.2017 20:24:49
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Widerspruch einlegen, Gehaltsabrechnungen von April und Mai 2016 sowie den Kontoauszug wann das erste mal Geld auf dem Konto war in Kopie beilegen. War das erste Gehalt wirklich erst am 1. Juni 2016 auf dem Konto, hattest du auch noch im Mai Anspruch auf ALG 2, war es bereits am 31. Mai auf dem Konto gebucht, dann ist der Mai zurückzuzahlen.

Du hättest im September 2016 reagieren sollen, da solltest du ja schon dein Einkommen einreichen!

Lg

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BenQ01
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Dem von Lieselotte stimme ich zu.

Du hättest zwar deine Arbeitsaufnahme früher melden können, da aber das erste Gehalt erst am 1.06. geflossen ist, hattest du noch Anspruch auf Unterstützung für die Monate April und Mai (Zufluzssprinzip) und zwar nicht als Darlehen.

Viel Erfolg!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Da du anscheinend mitte April das arbeiten angefangen hast behaupte ich mal, dass dir deshalb auch nur Anteilig eine Unterstützung für April zusteht und nicht der volle Monat. Das ist falsch - es wird monatsweise abgerechnet. Und dabei kommt es dann darauf an, in welchem Monat Gelder zugehen - siehe Antwort Nr. 2.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4440x hilfreich)

@Ina.B:

Hast Du tatsächlich dein Gehalt für den anteiligen Monat April auch erst am 01.06.2016 erhalten? Und wann hast Du die letzte Zahlung vom Jobcenter erhalten?

Wenn der erste Lohnzufluss wirklich erst am 01.06.2016 war und Du die letzte ALG II Zahlung Ende April, also für Mai, erhalten hast, muss gar nichts zurückgezahlt werden. Bitte beachten, dass der Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid schriftlich eingelegt werden muss und innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides nachweislich beim Jobcenter vorliegen muss.

Auf solche Tips, mal zu telefonieren, oder ne Mail zu schreiben, solltest Du Dich besser nicht verlassen. Damit wird der Bescheid nur bestandskräftig und du musst dann doch zurückzahlen. Und E-Mails oder Telefonate mit dem Jobcenter bringen ohnehin in den allerseltensten Fällen etwas.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

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