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Hartz4 und schwanger vom neuen Partner

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Hartz4 und schwanger vom neuen Partner

Hallo,
ich hoffe, ich bin hier richtig.
Ich bekomme von meinem neuen Partner ein Kind. Ziehe mit meinen beiden Kindern aus einer früheren Ehe mit Zustimmung des Jobcenters in die Stadt meines Freundes, aber nicht zusammen. Hier bei der zuständigen ARGE muss ich einen komplett neuen Antrag stellen. Diesmal für mich ganz neu die Anlage Unterhalt. Was meinem Ex-Ehemann angeht im Abschnitt 1, ist das ausfüllen einfach. Aber was den Abschnitt 2 angeht, weiss ich nicht bzw. wissen wir nicht, was wir da ausfüllen sollen. Kann mir jmd. sagen, ob ich das ausfüllen muss und was ich da eintragen muss?


von liebema38 am 19.07.2009 21:11
Status: Praktikant (20 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 543 weitere Beiträge zum Thema "Hartz4".


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>Hartz4 und schwanger vom neuen Partner
Wonach wird denn genau in Abschnitt 2 gefragt?
Wir kennen hier, bis auf wenige Ausnahmen, den Antrag nicht auswendig.


von hamburgerin01 am 20.07.2009 02:20
Status: Tao (11460 Beiträge)
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>Hartz4 und schwanger vom neuen Partner
In diesem Abschnitt geht es um Unterhalt für mich als Schwangere/Betreuung eines unehelichen Kindes.


von liebema38 am 20.07.2009 08:57
Status: Praktikant (20 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Hartz4 und schwanger vom neuen Partner
@Liebema38

Dafür ist der Vater des Kindes zuständig. Er ist dir, auch schon in der Schwangerschaft, zu Unterhalt verpflichtet.

Sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"


von Sunbee 1 am 20.07.2009 10:20
Status: Tao (11655 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 347 User(n) bewertet)

>Hartz4 und schwanger vom neuen Partner
Das sieht die zukünftige Mami aber anders, ihr ist es nämlich lieber, das Amt zahlt als der angehende Vater. Deswegen auch getrennte Wohnungen trotz gemeinsamen Kindes...

gruß azrael





von azrael am 20.07.2009 11:29
Status: Tao (5420 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 203 User(n) bewertet)

>Hartz4 und schwanger vom neuen Partner
@liebema:

Solch provokative Antworten, die nichts mit der Fragestellung zu tun haben, sollten einfach ignoriert werden.

@sunbee hat natürlich Recht, dass der werdende Vater gegenüber dem Kind und auch Dir (zumindest vorübergehend) zum Unterhalt verpflichtet ist. In Abschnitt 2 sind im Prinzip die gleichen Angaben zu machen, wie in Abschnitt 1, nur eben bezogen auf den neuen Partner und das noch ungeborene Kind. Der Rest ist dann natürlich auch eine Frage der Leistungsfähigkeit Deines Exmannes sowie auch Deines neuen Partners.

Gruß,

Axel

-- Editiert am 20.07.2009 12:18


von AxelK am 20.07.2009 12:18
Status: Tao (9663 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 268 User(n) bewertet)

>Hartz4 und schwanger vom neuen Partner
@azrael

es muss doch jedem selbst überlassen sein, ob man zusammenwohnt oder nicht, auch wenn man ein gemeinsames kind hat.



von liebema38 am 20.07.2009 15:12
Status: Praktikant (20 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Hartz4 und schwanger vom neuen Partner
@ Axel

Das war keine provokante Antwort, sondern das ist mamas Einstellung.


quote:
Da die ARGE wahrscheinlich auch verlangen wird, das er für mich Betreuungsunterhalt zahlen soll, wie sieht es da aus?
Versteht mich nicht falsch. Wenn das Amt, es nicht verlangen wurde, würde ich gern auf den Unterhalt für mich verzichten. Oder kann man das machen? Das man sagt, man steht für den anderen nicht ein?

von liebema38 am 19.07.2009 21:35




von azrael am 20.07.2009 22:28
Status: Tao (5420 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 203 User(n) bewertet)

>Hartz4 und schwanger vom neuen Partner
@Azrael

Dann zitiere bitte den user komplett.
Sie würde dann auf Unterhalt für sich verzichten schreibt sie in dem entsprechenden fred

Wer hat dir eigentlich die Glaskugel gegeben, so dass du weisst, die userin will nicht arbeiten???
Ich hätte nämlich auch gern eine Glaskugel.

@stTom

Wer bestimmt eigentlich, dass nur Eltern zusammenlebend für ein Kind dasein können???
Kinder von Alleinerziehenden sehen den nicht betreuenden Elterteil auch nicht täglich.

Ich würde es sehr begrüssen, wenn du ein paar Vorteile von ALG2 benennen würdest.
Zählt die schlechte Ernährung dazu? Oder die Tatsache, dass man sich einen Arztbesuch 3 Mal überlegen muss und lieber auf dem Zahnfleisch kriecht... Oder ist es die Tatsache, dass man ja keine kulturellen Veranstaltungen besuchen kann und deshalb ja keine Kleidung braucht, da man zuhause sitzt?
Ach, dann verbraucht man ja mehr Heizung als ein arbeitender Mensch, somit ist man dann wieder der Schmarotzer, der die Heizkosten unangemessen in die Höhe treib?
Neiiiiin, ich bin sicher, du meinst die Tatsache, dass Arme keine Kinder zeugen sollen.

Man, echt, komm endlich mal mit einem Argument, welches irgendendetwas mit dem Thema dieses Forums zu tun hat: Recht.

Ich sehe da exakt NULL Vorteile, wenn man arm ist.


Sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

-- Editiert am 20.07.2009 22:55


von Sunbee 1 am 20.07.2009 22:52
Status: Tao (11655 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 347 User(n) bewertet)

>Hartz4 und schwanger vom neuen Partner
@stTom

Öhm, die (korrigiere mich, wenn ich es falsch erinnere) Gebühren von 17,98€ nicht zahhlen zu müssen ist ein Vorteil und deshalb ist es gut von 135€ leben zu müssen?

Es warm zu haben steht eigentlich nur einem Menschen zu, der das Glück hat, Arbeit zu haben (und gesund zu sein. Ich geh da von mir aus, denn es ist zwar nicht ALG2 aber exakt die gleiche Summe)?

Sollen Kinder aus armen Familien ausgeschlossen sein wenn es heute (leider!) normal ist, KLassenfahrten weiß der Geier wohin zu machen?

Nein, das alles ist kein Vorteil, sondern dem Umstand geschuldet, dass der Regelsatz ein Hohn ist. Kinder bekommen 215 bis 280 Euro. Glaubst du, dass man einem Kind davon ein Leben in Würde -damit ist nicht die X Box oder Markenkleidung gemeint- bieten kann? Fußballverein, Musikunterricht, mal ein Eis?
Nein. Denn von diesem Geld muss anteilig Strom, Telefon, etc gezahlt werden.

Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene beträgt derzeit 359€.

Ich habe es schon hundert Mal gemacht, aber hier gern noch einmal:
ich zahle, nach allen Möglichkeiten der Reduzierung (Energielampen, Abschaffung aller überflüssigen Strombraucher etc) immer noch 50€ Strom.
Ungefähr 28 € gehen für Medikamente darauf, die eindeutig meine Blutwerte verbessert haben (und damit meine Lebensqualität) und trotz einer wirklich sehr entgegenkommenden GKV die alles was geht möglich macht, von denen einfach nicht übernommen werden kann (Gesundheitsreform sei Dank). Dann zahle ich (immer aus anzusparendem) immer noch dauernd neue Schuhe, weil die Tumore sich verändern und nicht mehr operiert werden. Grobe Schätzung, etwa 25€ monatlich muss ich rechnen, so dass ich alle 2 Monate welche kaufen kann und damit bin ich an der unteren Grenze (wie bekannt, müssen Schuhe bei mir so einige Kriterien erfüllen).
Dann ist da das Telefon und Internet (manchmal meine einzige *Verbindung* zur Aussenwelt) mit 34,95€. Ja, das ist Luxus, wenn du das jetzt denkst. Da hast du recht.

Jetzt rechne den im Regelsatz geplanten Betrag für Lebensmittel 135€.Ich rechne nicht die Unverträglichkeiten, weil die nicht anerkannt werden. Ich gebe circa 40 € mehr als den Regelsatz aus, obwohl ich wirklich alles selber koche/ backe was irgendgeht, nur Saisonware kaufe (das schon immer, weil es ökologisch ist).

Bin ich bei ca 270€. Wow, habe ich noch knapp 90€. Zum verprassen.

Nö.Kosmetik (und damit meine ich Toielettenpapier, Duschgel, etc. nicht gerechnet die Tatsache, dass ich zu dem ganzen Sch*** eine Hauterkrankung gekriegt habe, die furchtbar aussieht, wenn ich nicht auf Inhaltstoffe achte)

Denn davon muss ich (und alle anderen) sparen auf: Kleidung, Friseurm Kleingeräte Elektro es wäre die absolute Katastrophe, wenn meine Waschmaschine den Geist aufgibt. Mir kann nämlich der Gang zum Waschsalon zugemutet werden, da hier keine Kleinkinder leben. Nur: wie komm ich da hin???

Für diese Ansparungen gibt es Prozentanteile, die quasi vorgeschrieben sind im Regelsatz. Ein Darlehen gäbe es nicht.
Rechnen wir für Kosmetik ca 10€, zum Podologen muss ich, weil mir die Nägel seit den OPs einwachsen und das die Hölle ist. 16€ alle 4 Wochen.

Klar, jetzt wirst du sagen, das sind ja Ausnahmen.
Nein, denn es gibt viele Arme, die Allergien haben und mit Sachen, die nicht im Regelsatz vorgesehen sind, ihre Lebensqualität verbessern können.

So und nach all dem war ich nicht ein einziges Mal im Kino (na gut, das ist auch nicht mein Ding). Ich war kein einziges Mal in einer Ausstellung, im Theater, im Café etc.

Meine Wohnung ist etwas teurer als die KDU hier vorsehen, aber selbst die Leistungsbehörde hat auf eine Senkung verzichtet, weil ich u.a. Heizkosten von 35€ habe. Mach das mal nach, wenn du den ganzen Tag zuhause hockst.Ich suche trotzdem eine Wohnung, in der Hoffnung viell. 20€ Strom sparen zu können....Damit würde ich die Hilfe der Nachbarn verlieren, das soziale Umfeld (was wichtig ist, wenn man sonst alles verloren hat)... usw

Da findest du es einen Vorteil, dass ich GEZ spare????
Oder Eltern mit Kindern die Klassenfahrt gezahlt wird?

Ach, doch, ich habe einen Vorteil. Den aber nicht, weil ich arm bin, sondern weil ich eine Behinderung habe, die mich (immer noch) fertig macht: ich bekomme eine Wertmarke für die Öffentlichen und muss somit keine Fahrkarte zahlen.
So siehst du es doch, nicht wahr. Behinderung ist ein Vorteil, weil man eine Vergünstigung als Ausgleich bekommt.

Was ist mit der Würde des Menschen?

Auch wenn du es nicht glaubst: ich bin trotzdem froh in diesem Land zu leben, denn in den meisten Ländern hätte ich längst einen Grabstein.
Wäre dir das lieber, weil du mich dann icht mehr von deinen Steuern unterstützen würdest??


Sunbee



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"

-- Editiert am 21.07.2009 08:09

-- Editiert am 21.07.2009 08:12


von Sunbee 1 am 21.07.2009 08:05
Status: Tao (11655 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 347 User(n) bewertet)


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