Hartz4 und Bank kündigt Dispo, warum jetzt erst?

7. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
hartesbrot
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Hartz4 und Bank kündigt Dispo, warum jetzt erst?

Hallo,
ich habe mich bereits im Internet erkundigt, die banken können einem jederzeit, den Disporahmen kündigen etc..
Ok,alles schön gut, aber ich bin nun mittlerweile über 12 Monate Arbeitssuchend. Den Dispo hab ich ca. März 09 erhalten, kurze Zeit später, wurd ich arbeitslos, dazwischen hatte ich eine fortbildung.
Mit der Beraterin, eine Rückzahlungsvereinbarung ausgemacht i.H.v. 25€. Diese über die Zeit, jeden Monat abgeknappert. Nun Anfang des Jahres bekomm ich den Brief, dass nun der Dispo ab sofort erlischt und ich den Soll-Saldo ausgleichen soll, bis zum Tage X. Bringt mich natürlich aus dem Gleichgewicht. Wie würdet Ihr da jetzt handeln? Wieso wollen die ausgerechnet hier und jetzt das Geld und nicht schon davor?Ist mir sehr Paradox, die behalten mtl. doch eh 25€. Der Betrag ist um die 500€ den Sie nun zurück haben wollen. Was wollen die damit bezwecken, Hartz4 ist doch nicht Pfändbar. Weil nun der Dispo langsam schmilzt und die dafür weniger Zins bekommen, haben die jetzt keine Lust mehr auf mich?
Hab diese Bank bisher als sehr stur empfunden. Ob die sich auf eine feste Vereinbarung einlassen.
Über Feedback bin ich dankbar.
Gruß

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Wenn du eine ratenzahlung vereinbart hast, dann solltest du das vielleicht lieber schriftlich und eine Kopie auch davon haben. die Banken dürfen nämlich Ratenzahlungen nicht ablehnen. Sollte die Bank dein Konto später kündigen oder dich wegen Nichtzahlung verklagen, dann hast du zumindest einen Nachweis, daß du auf raten zahlen willst.

Außerdem kann diese Verinbarung für die Schufa als Beweis dienen, daß die Forderung nicht einmalig, sondern auf raten zurückgezahlt wird. solange du diese Vereinbarung einhälst, dann sollte auch keine negative Eintragung erfolgen.

Grund für die Kündigung ist der höheren Zinssatz, der dann fällig wird, wenn du kein Dispo hast.
Für Dispokredite fallen ca 12 % Zinsen an. Wird die Dispo noch überschritten ( Überüberziehung), dann wird einen höheren Zinssatz fällig

z.B. für deine 500 € fallen 12% Zinsen. überziehst du diese grenze mit weiteren 300 €, dann wird hier einen höheren Zinssatz fällig.
Dein Dispo ist nun 0€, wenn du -500€ hast, dann zahlst du hier den höheren Zinssatz.

Gruß


Leon

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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

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#2
 Von 
guest-12310.01.2011 12:04:23
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>quote:
--------------------------------------------------------------------------------
die Banken dürfen nämlich Ratenzahlungen nicht ablehnen
--------------------------------------------------------------------------------

Das ist Unsinn.
Offenbar kann der Vorschreiber mit den Begriffen Ratenzahlung und Dispo nicht viel anfangen.
<hr size=1 noshade>


§ 497 Abs.3 S.2 BGB :

"(3) Zahlungen des Darlehensnehmers, die zur Tilgung der gesamten fälligen Schuld nicht ausreichen, werden abweichend von § 367 Abs. 1 zunächst auf die Kosten der Rechtsverfolgung, dann auf den übrigen geschuldeten Betrag (Absatz 1) und zuletzt auf die Zinsen (Absatz 2) angerechnet. Der Darlehensgeber darf Teilzahlungen nicht zurückweisen."

quote:<hr size=1 noshade>Schmarrn; wie soll der TE das denn überziehen, wenn ihm die Bank keinen dahingehenden Dispo einräumt.

<hr size=1 noshade>


Daß die Dispo gekündigt ist, bedeutet auch dies nicht daß sie Null ist. Wenn er eine Überziehung jetzt hat, dann das ist kein eingeräumte Dispo, sondern eine Überüberziehung des Kontos.

Augenkrebs. der Admin hat dich aus dieser seite mehr als 8 mal rausgeschmissen und du kommst und loggt dich wieder mit neuen Nicksname ein. HAHAHA, was hast du davon? Nicht mal 2 beiträge geschrieben und schon 5 Sterne dafür?? oder bewertest du dich selber hier mit anderen nicks?



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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

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#4
 Von 
guest-12310.01.2011 12:04:23
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

quote:
die Banken dürfen nämlich Ratenzahlungen nicht ablehnen.

Das dürfte die Bank nur wenn es einen rechtskräftigen und gerichtsfest nachweisbaren Vertrag bezüglich einer Ratenzahlung gäbe.

Ansonsten ist sie nicht verpflichtet eine Ratenzahlung einzugehen.



quote:
Außerdem kann diese Verinbarung für die Schufa als Beweis dienen, daß die Forderung nicht einmalig, sondern auf raten zurückgezahlt wird.

Und? Wofür denn Beweis? Was soll das denn belegen?



quote:
solange du diese Vereinbarung einhälst, dann sollte auch keine negative Eintragung erfolgen.

Das ist falsch, da die die mir bekannten Banken eine Klausel in den Verträgenhaben, das vertragswidriges Verhalten gemeldet werden darf. Egal ob eine Rückzahlung erfolgt oder nicht.
Zum Schutze anderer potentieller Vertragspartner.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das ist falsch, da die die mir bekannten Banken eine Klausel in den Verträgenhaben, das vertragswidriges Verhalten gemeldet werden darf. <hr size=1 noshade>


zweck der schufa ist es, eine Kreditvergabe an Kreditunwürdige zu verhindern und damit den Interessen der Banken, aber auch denen der Allgemeinheit und des Kreditnehmers selbst zu dienen. Die Nutzung der Schufa als Zweck zum Eintreiben von Forderungen oder als bedrohungsmittel, ist unzulässig und damit auch rechtswidrig.

In diese Richtung geht auch eine Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf. Demnach ist ein Unternehmen nicht dazu berechtigt, die Eintragung eines säumigen Zahlers in die „Negativliste" der Schufa Holding AG zu veranlassen, wobei dieser die Rechtmäßigkeit der betreffenden Forderung sogar abstreitet und gerichtlich dagegen vorgeht. Auch während eines schwebenden Gerichtsverfahrens liegt in einem Negativeintrag stets eine unzulässige Anprangerung des „Schuldners", so dass der Eintrag aus der strittigen Rechnung auf Antrag auch im Eilverfahren zu löschen ist (LG Düsseldorf, Beschluss vom 20.9.2001 - 12 O 392/01 ).


Ähnlich entschied das Landgericht Bonn. Nicht nur bei begründet bestrittenen Forderungen sei eine Datenübermittlung unverhältnismäßig und daher unzulässig, sondern auch dann, wenn das übermittelnde Unternehmen sich nicht ausreichend über die Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungsunwilligkeit seines Kunden vergewissert hat. Dies sei der Fall, wenn die Kündigung eines Kartenvertrages aufgrund „weicher Daten" ausgesprochen worden sei. Mit „weichen Daten" werden solche Daten bezeichnet, zu denen eine gerichtliche Feststellung fehlt. In dem vorliegenden Fall verletzt das übermittelnde Unternehmen seine Pflichten aus dem Kreditkartenvertrag, wenn es dennoch der Schufa Holding AG eine Mitteilung über die Vertragskündigung unter Übermittlung personenbezogener Daten macht (LG Bonn, Urt. v. 16.3.1993 - 5 S 179/93 , EWiR 1988, 841 f.) Das Unternehmen verstößt sowohl gegen die Bestimmungen des BDSG als auch gegen das Bankgeheimnis. Nur die Frage nach der Zahlungsfähigkeit bzw. Zahlungsunwilligkeit begründet den berechtigten Schutzzweck von Mitteilungen an die Schufa Holding AG – keine Kreditvergabe an Kreditunwürdige – und keinesfalls der Wille des Gläubigers, berechtigte oder unberechtigte Zahlungen durch das Androhen einer Schufa-Mitteilung zu erpressen.

Im Dezember 2007 schloss sich das Amtsgericht Plön dieser Auffassung an (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20C%20650/07" target="_blank" class="djo_link" title="AG Plön, 10.12.2007 - 2 C 650/07: Keine "Schufa"-Meldung bestrittener Zahlungsverpflichtungen">2 C 650/07</a>) und stellte dazu fest, dass der Betroffene sich gegen die Eintragung einer negativen Meldung an die Schufa wehren kann.

Gute Nacht

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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Die von dir zitierten Urteile sind aber für diesen Fall nicht relevant.
Denn die Forderungen sind rechtmäßig und nicht bestritten.



quote:
Die Nutzung der Schufa als Zweck zum Eintreiben von Forderungen oder als bedrohungsmittel,

Auch das fand hier nicht statt ...



quote:
zweck der schufa ist es, eine Kreditvergabe an Kreditunwürdige zu verhindern

z.B. an Hartz IV Empfänger ohne Dispo ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#8
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Was ist denn das für eine seltsame Bank, dass die mit deiner Ratenzahlung so ein Problem haben, und wie viel Miese hast du denn überhaupt gehabt bei denen mit dem Dispo? Hat es noch weiteren Stress gegeben mit denen oder warum machen die so einen Terz?

Am besten ist es, wenn man nur so viel Dispo hat, dass man jeden Monat nach der Auszahlung (vom Job oder der Arge oder beides) wieder gescheit im Plus ist, so dass man weiterhin wie immer gescheit überziehen darf. Verbessert die längerfristige und beiderseits angenehme Zusammenarbeit mit der Bank echt 1a -) Kann ich also nur weiterempfehlen, und ja, ich spreche aus Erfahrung, haha!

Mir persönlich würde es ohne Dispo keinen Spaß machen, also kucke ich, dass ich weiterhin gescheit meinen Dispo wahren und nutzen kann, und die Bank freut es auch, da sie am Dispo ja auch gescheit was verdienen können bei mir (wird jeden Monat ja wieder verrechnet). Dass dieser Eintrag von mir Ali B. und Co. nicht freuen wird, wird hierbei von mir billigend in Kauf genommen -)





-- Editiert am 08.01.2011 18:30

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#9
 Von 
guest-12310.01.2011 12:04:23
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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