quote:Das scheint schon recht fragwürdig. Auch bei jeder Menge gutem Willen ist ein Hausverkauf nicht innerhalb weniger Tage abzuwickeln, sodass eine sofortige Verwertung nicht möglich ist. ALG II wäre deshalb - sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen - zumindest als Darlehen zu bewilligen und Du müsstest Dich dann um einen Verkauf bemühen, sofern das Haus tatsächlich unangemessen ist.Wie groß ist das Haus? Wie ist dieses ausgestattet und was für einen Wert hat das Haus? Wäre Deine Frau - als Miteigentümerin - ebenfalls mit einem Verkauf einverstanden? Ist realistischerweise ein Teilverkauf möglich? Wohnst Du selber in diesem Haus?Gruß,Axel
Hallo ich bin Hausbesitzer und mir wurde Hartz 4 abgelehnt mit der Begründung,ich hätte durch mein Haus zuviel Vermögen.
quote:Also für eine Person sicher unangemessen groß.
Wie groß ist das Haus? ca. 130qm
quote:Der Wert dürfte hinsichtlich Deiner Bedürftigkeit keine Rolle spielen. In welcher Höhe bestehen ggf. noch Hypothekenschulden?
Das Haus ist 12 Jahre alt, "normal" ausgestattet und wurde von der Bank auf ca. 200tsd geschätzt.
quote:Damit erübrigt sich die Frage nach einem Teilverkauf. Gemeint wäre damit, wie der Ausdruck schon sagt, ein Verkauf nur Deines Eigentumsanteils.
Wäre Deine Frau - als Miteigentümerin - ebenfalls mit einem Verkauf einverstanden? Ja
quote:Demzufolge wäre das Haus grundsätzlich geschütztes, priviligiertes Vermögen. Allerdings entfällt der Schutz durch die Größe des Hauses, die eben für eine Person eindeutig unangemessen ist.Ich bleibe allerdings dabei, dass Dir ALG II zumindest als Darlehen zu gewähren ist, um Dir überhaupt die Möglichkeit zu geben, einen Käufer zu suchen und zu finden und den Verkauf auch abzuwickeln. Vom Verkaufspreis wären dann die noch vorhandenen Grundschulden sowie sämtliche Kosten, die durch den Verkauf entstehen, abzuziehen. Außerdem wäre der Erlös natürlich zwischen Deiner Frau und Dir aufzuteilen.Von Deinem verbleibenden Anteil wäre der Vermögensfreibetrag (150,- € pro Lebensjahr) abzuziehen, sofern ansonsten kein Vermögen mehr existiert. Der Rest wäre dann vorrangig für den Lebensunterhalt einzusetzen. Wenn dann überhaupt noch ein verwertbarer Rest bleibt.Das ganze müsste eigentlich mal konkret durchgerechnet werden, wofür ich die Hinzuziehung eines im SGB II versierten Anwalts empfehlen würde.Gruß,Axel
Wohnst Du selber in diesem Haus? Derzeit ich alleine, ja.
quote:
Sie war auch schon auf der Bank und hat einen Kreditvertrag unterschrieben über exakt diesen Betrag.
quote:
Sie kann logischerweise auch nicht mehr vom Vertrag zurücktreten, da dann eine nicht geringe Entschädigungssumme an die Bank zu zahlen ist.
quote:
Dann hätte ich ja den Fall, wie oben schon geschildert, dass ich das Haus unter Wert verkaufen würde. Somit könnte sich das Amt doch wieder querstellen und sagen ich hätte mein Vermögen absichtlich verschleudert / unter Wert verkauft.
Online Rechtsberatung Sozialrecht und staatliche Leistungen
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de
Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop
| Antwort schreiben |