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Hartz4 / Immobilienverkauf -> wie komme ich raus aus dem Teufelskreis?

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Hartz4 / Immobilienverkauf -> wie komme ich raus aus dem Teufelskreis?

Hallo ich bin Hausbesitzer und mir wurde Hartz 4 abgelehnt mit der Begründung,ich hätte durch mein Haus zuviel Vermögen.

Wenn ich nun das Haus innerhalb der Familie verkaufen möchte, sagen wir für ca. 1/3 des Marktpreises, bekomme ich
wieder kein Hartz 4, da mir dann vorgeworfen wird, ich hätte mein Vermögen eigenverschuldet verschleudert bzw unter Wert verkauft.

Meine Frau und ich sind noch verheiratet und wir stehen beide im Grundbuch, jedoch leben wir getrennt.

Es muss doch eine Lösung geben... zumindest einen Ansatz?

Grüße
Hans


von hansimglueck123 am 31.05.2011 18:39
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Hartz4 / Immobilienverkauf -> wie komme ich raus aus dem Teufelskreis?
Warum verkaufst Du Deinen Grundbesitz nicht regulär, oder vermietest ihn zumindest?

wirdwerden

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von wirdwerden am 31.05.2011 19:02
Status: Tao (8129 Beiträge)
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>Hartz4 / Immobilienverkauf -> wie komme ich raus aus dem Teufelskreis?
@hansimglück:

quote:
Hallo ich bin Hausbesitzer und mir wurde Hartz 4 abgelehnt mit der Begründung,ich hätte durch mein Haus zuviel Vermögen.

Das scheint schon recht fragwürdig. Auch bei jeder Menge gutem Willen ist ein Hausverkauf nicht innerhalb weniger Tage abzuwickeln, sodass eine sofortige Verwertung nicht möglich ist. ALG II wäre deshalb - sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen - zumindest als Darlehen zu bewilligen und Du müsstest Dich dann um einen Verkauf bemühen, sofern das Haus tatsächlich unangemessen ist.

Wie groß ist das Haus? Wie ist dieses ausgestattet und was für einen Wert hat das Haus? Wäre Deine Frau - als Miteigentümerin - ebenfalls mit einem Verkauf einverstanden? Ist realistischerweise ein Teilverkauf möglich? Wohnst Du selber in diesem Haus?

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"


von AxelK am 31.05.2011 19:06
Status: Tao (9083 Beiträge)
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>Hartz4 / Immobilienverkauf -> wie komme ich raus aus dem Teufelskreis?
Hallo zusammen,

danke schon mal für eure Antworten!

Nun zu den offenen Fragen:

- Wie groß ist das Haus? ca. 130qm

- Wie ist dieses ausgestattet und was für einen Wert hat das Haus? Das Haus ist 12 Jahre alt, "normal" ausgestattet und wurde von der Bank auf ca. 200tsd geschätzt.

Wäre Deine Frau - als Miteigentümerin - ebenfalls mit einem Verkauf einverstanden? Ja

Ist realistischerweise ein Teilverkauf möglich? Was stellst du dir darunter vor?

Wohnst Du selber in diesem Haus? Derzeit ich alleine, ja.

Danke, Hans!

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-- Editiert am 01.06.2011 21:00


von hansimglueck123 am 01.06.2011 20:59
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Hartz4 / Immobilienverkauf -> wie komme ich raus aus dem Teufelskreis?
@hansimglueck:

quote:
Wie groß ist das Haus? ca. 130qm

Also für eine Person sicher unangemessen groß.

quote:
Das Haus ist 12 Jahre alt, "normal" ausgestattet und wurde von der Bank auf ca. 200tsd geschätzt.

Der Wert dürfte hinsichtlich Deiner Bedürftigkeit keine Rolle spielen. In welcher Höhe bestehen ggf. noch Hypothekenschulden?

quote:
Wäre Deine Frau - als Miteigentümerin - ebenfalls mit einem Verkauf einverstanden? Ja

Damit erübrigt sich die Frage nach einem Teilverkauf. Gemeint wäre damit, wie der Ausdruck schon sagt, ein Verkauf nur Deines Eigentumsanteils.

quote:
Wohnst Du selber in diesem Haus? Derzeit ich alleine, ja.

Demzufolge wäre das Haus grundsätzlich geschütztes, priviligiertes Vermögen. Allerdings entfällt der Schutz durch die Größe des Hauses, die eben für eine Person eindeutig unangemessen ist.

Ich bleibe allerdings dabei, dass Dir ALG II zumindest als Darlehen zu gewähren ist, um Dir überhaupt die Möglichkeit zu geben, einen Käufer zu suchen und zu finden und den Verkauf auch abzuwickeln. Vom Verkaufspreis wären dann die noch vorhandenen Grundschulden sowie sämtliche Kosten, die durch den Verkauf entstehen, abzuziehen. Außerdem wäre der Erlös natürlich zwischen Deiner Frau und Dir aufzuteilen.

Von Deinem verbleibenden Anteil wäre der Vermögensfreibetrag (150,- € pro Lebensjahr) abzuziehen, sofern ansonsten kein Vermögen mehr existiert. Der Rest wäre dann vorrangig für den Lebensunterhalt einzusetzen. Wenn dann überhaupt noch ein verwertbarer Rest bleibt.

Das ganze müsste eigentlich mal konkret durchgerechnet werden, wofür ich die Hinzuziehung eines im SGB II versierten Anwalts empfehlen würde.

Gruß,

Axel



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von AxelK am 01.06.2011 22:36
Status: Tao (9083 Beiträge)
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>Hartz4 / Immobilienverkauf -> wie komme ich raus aus dem Teufelskreis?
Danke Axel, für die ausführliche Antwort!

Das Hauptproblem liegt darin, dass ich das Haus an meine Tochter verkaufen möchte. Und zwar soll sie nur die Restschuld ablösen, welche bei ca. 1/3 des Wertes liegt.

Sie war auch schon auf der Bank und hat einen Kreditvertrag unterschrieben über exakt diesen Betrag.

Was passiert denn nun, wenn ich z.B. nächste Woche zum Notar gehe und den Verkauf über die Bühne bringe?

Dann hätte ich ja den Fall, wie oben schon geschildert, dass ich das Haus unter Wert verkaufen würde. Somit könnte sich das Amt doch wieder querstellen und sagen ich hätte mein Vermögen absichtlich verschleudert / unter Wert verkauft.

Sie kann logischerweise auch nicht mehr vom Vertrag zurücktreten, da dann eine nicht geringe Entschädigungssumme an die Bank zu zahlen ist.

Hoffe es gibt hierfür eine einigermaßen saubere Lösung. Leider sehe ich derzeit vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr und finanzielle Mittel für einen Anwalt habe eher nicht.

Ich war zwar schon mittels Beratungshilfeschein bei einem, aber der hat mich nur kurz aufgeklärt, das eine Beratung wie ich sie bräuchte, pro Stunde 120 Euro kosten würde und bestimmt mehrere Stunden auf michzukommen würden.

Ich weiß langsam nicht mehr weiter.

Grüße Hans


von hansimglueck123 am 02.06.2011 11:09
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Hartz4 / Immobilienverkauf -> wie komme ich raus aus dem Teufelskreis?
@hansimglueck:

quote:
Sie war auch schon auf der Bank und hat einen Kreditvertrag unterschrieben über exakt diesen Betrag.


Das war dann wohl ein bischen sehr voreilig.

quote:
Sie kann logischerweise auch nicht mehr vom Vertrag zurücktreten, da dann eine nicht geringe Entschädigungssumme an die Bank zu zahlen ist.


Und das wird das Jobcenter herzlich wenig interessieren.

quote:
Dann hätte ich ja den Fall, wie oben schon geschildert, dass ich das Haus unter Wert verkaufen würde. Somit könnte sich das Amt doch wieder querstellen und sagen ich hätte mein Vermögen absichtlich verschleudert / unter Wert verkauft.


Genau so sieht's wohl aus.

Allerdings darf das nicht zur vollständigen Leistungsverweigerung führen, weil Du dann trotz alledem bedürftig bist. Im ersten Schrit wird dann Deine Regelleistung für drei Monate um 30% gekürzt.

Im zweiten Schritt entsteht allerdings ein Erstattungsanspruch des Jobcenters gemäß § 34 SGB II. Das heist, wenn Du irgendwann wieder einen Job hast, wirst Du sämtliche Leistungen die aufgrund des sozialwidrigen Verhaltens gezahlt wurden, erstatten müssen. Dieser Erstattungsanspruch geht im Übrigen auch auf Deine erben über.

So leid es mir tut, ich habe keine Idee, wie Du (bzw. auch Deine Tochter) aus der Nummer wieder rauskommst.

Gruß,

Axel

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von AxelK am 02.06.2011 12:30
Status: Tao (9083 Beiträge)
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