Hartz IV

28. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
willina
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hartz IV

Hallo,
habe einige Probleme, weiss garnicht wo ich anfangen soll, da ist totales Chaos. Also fangen wir mal langsam an. Hatte voriges Jahr im August Antrag auh Alg2 gestellt. Der Bescheid kam Mitte Dezember mit einer Summe von 313€. Darin enthalten ist ein Zuschlag von 152€ aus früher bezogenem ALG. Mein Mann hat ein Nettoeinkommen von ca.960€ davon wurde ein Unterhalt von 215€ für seine Tochter aus 1.Ehe abgezogen, hoffe ich jedenfalls, kann mir keiner vom Arbeitsamt sagen. Nun habe ich einen Folgeantrag stellen müssen und bekome nur noch 178€, dabei wieder dieser o.g. Zuschlag. Auf meine Anfrage warum es diesmal viel weniger ist, kam die Antwort, "ihr Mann hat über 200€ mehr Netto". Das ist totaler Quatsch, denn das Netto schwankt nichtssagend zwischen +20 und -20€. Darum auch meine Idee, dass der Unterhalt damals abgezogen wurde das würde dann genau passen. Nun kommt die Aussage, dass der Unterhalt nicht berücksichtigt werden kann. Grosses Fragezeichen? Da bin ich nun noch dran, obwohl man von der Arbeitsagentur keinerlei Hilfe bekommt, ganz im Gegenteil!!! Hier wird man von Raum zu Raum gejagt und jeder erzählt was anderes, nicht mal annähernd das Selbe.
Nun sollte ich Anfang Mai eine Maßnahme von 8 Wochen besuchen. War aber zu dem Zeitpunkt krankgeschrieben bzw. bin es noch und hatte den Krankenschein mit der rückseitigen ausgefüllten Aufforderung zur Massnahme beim AA abgegeben. Heute erhalte ich Post von AA und darin steht, dass sie mir 10% streichen und auch den Zuschlag (bedeutet das ich etwa 20€ bekomme), da ich keine Begründung oder einen Krankenschein abgegeben hätte.
Ich bin total aufgeregt und hoffe nur, dass ich mich erst mal so ausgedrückt habe, dass mich jemand versteht!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
willina
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe das Formular hinten ausgefüllt und zusammen mit dem Krankenschein in einem Briefumschlag an der Information abgegeben, woanders kommt man ja nicht hin, und es wurde mir gesagt, dass es weitergeleitet wird.
Der Unterhalt wird regelmässig gezahlt, da achte ich selbst drauf, da ich alles finanzielle mache. Widerspruch wird natürlich eingelegt, nur dauert das hier bei uns über 6Monate. Habe ich schon durch und in der Zwischenzeit müssen wir mit 50€ überleben. Das kann einfach nicht funktionieren. Es seie denn es hat jemand Vorschläge,werden dankend angenommen!
Und unser AA zahlt keinen Vorschuss, naja da lüge ich jetzt, es kommt darauf an, an welchen Bearbeiter man gerät. Ich weiß nicht so genau, ob das überhaupt rechtens ist, gibs da keine feste Regel?? Hier bei uns gibt es die auf jeden Fall nicht.


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
delphine0077
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo willina
Soweit ich es mitbekommen habe rechnet das AA nur titulierte Unterhaltsverpflichtungen an.Aber selbst wenn jeglicher geleisteter Unterhalt berücksichtigt wird,stelle ich mich die Frage ob das AA bei euch nicht sagen bzw erwarten kann das dein Mann ne abänderung wegen den Unterhalt anstrebt.Denn 960 euro Netto ist nicht viel über den Selbstbehalt u davon dann 200 euro unterhalt zahlen?
delphine

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
willina
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich wohne in den neuen Bundesländern, da ist der Selbstbehalt nur 775€, soll sich ja im Sommer erhöhen, aber weil wir gerade dabei sind wie hoch wird er im Osten werden? Das konnte ich nirgends finden. Wenn jemand was weiß, würde ich mich über einen Hinweis sehr freuen!!!
Im Übrigen habe ich da mal noch eine Nebenfrage. Wenn ich jetzt so wenig bekomme und das Nettoeinkommen meines Mannes ist Euch ja inzwischen auch bekannt, ist mein Mann nicht eigentlich mir als Ehefrau ebenfalls verpflichtet. Bitte nicht falsch verstehen, ich will ja kein Geld, möchte nur wissen, obs da nicht auch etwas gibt, dass die Familie auch versorgt wird?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
willina
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Kanalmeister,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Aber mir ist die Tabelle nicht ganz klar, soweit ich sehe gilt das für alle in Berlin lebenden ich bin Thüringen, greift die dann ganau so?
Tut mir leid, wenn ich mich bißchen blöd anstelle, aber im Moment geht hier alles so schief!!!
Übrigens mit der Kopie des Krankenscheines werde ich so machen, wie Du es mir geraten hast.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-174
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen