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Hartz IV - Schulden

Beziehe schon einige Zeit Hartz IV und hab einige Schulden (inzwischen auch Offenbarungseid) abgelegt.

Mein Arbeitsvermittler sieht die Schulden als Ursache das ich keine Arbeit finde. Aus diesem Grund hat er mich verpflichtet eine Schuldnerberatung aufzusuchen und beabsichtigt mit zu verpflichten das private Insolentverfahren durch zuführen.

Bisher dachte ich immer, das dies eine Sache ist, wozu ich nicht gezwungen werden kann. Hat jemand Erfahrung ob ich das machen muss, ggf. unter Angabe von Vorschriften.


von happyhopp am 22.07.2008 10:58
Status: Stift (40 Beiträge)
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>Hartz IV - Schulden
@happyhopp

quote:
Hat jemand Erfahrung ob ich das machen muss, ggf. unter Angabe von Vorschriften.

anders rum wird ein schuh draus.

dein sachbearbeiter(sb) soll mal das gesetz vorlegen, in dem steht, dass du gezwungen werden kannst, zu einer schuldnerberatung zu gehen oder gar die verbraucherinsolvenz zu beantragen.

allerdings solltest du mal drüber nachdenken: es ist durchaus möglich, dass es potentielle arbeitgeber abschreckt, wenn du lohnpfändungen hast. in den meisten verträgen steht ja eine summe x zur bearbeitung bei solchen pfändungen, deshalb kann ich arbeitgeber nicht verstehen, die sich da so quer stellen. eine chance hat jeder verdient.

geh einfach mal freiwillig und ohne den sb zu informieren in eine schuldnerberatung. du bist nicht verpflichtet, deine privaten wege der arge oder gar einzelnen sachbearbeitern zu offenbaren, auch wenn einige sachbearbeiter sich gern derart aufspielen.

sunbee


von Sunbee 1 am 22.07.2008 11:08
Status: Tao (11655 Beiträge)
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>Hartz IV - Schulden
Hallo sunbee,

Danke für die schnelle Antwort. Mein Arbeitsvermittler hat mir heute morgen auferlegt, bei meinen nächsten Termin in 2 Monaten ihm Rede und Antwort zu stehen, was ich unternommen habe bezüglich meiner Schulden. Tue ich das nicht, will er mich schriftlich beim nächsten Termin dazu verpflichten. Heute sozusagen mündliche Verpflichtung.

Da Hartz IV Bezieher ja verpflichtet sind, alles zu unternehmen um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden, gehört seiner Rechtsauffassung dies dazu, das man verpflichtet werden kann die Schuldnerberatung zu konsultieren und ggf. die privat Insolvenz.

Bezüglich meiner Schulden hat er mir sogar eine Adressliste von:

1.) Caritasverband
2.) Diakonisches Werk
3.) Amt (meines Wohnortes) für soziale Angelegenheiten

mit gegeben, wo ich jetzt nachfragen soll, was ich gegen meine Schulden tun kann ^^. Ich könne aber auch Alternativ direkt zur Schuldnerberatung.

Ganz ehrlich gesagt komm ich mir jetzt etwas komisch vor, bei den ganzen Ämtern anzurufen und denen meine Schuldenproblem zu eröttern, somahl ich immer dachte das diese ganz andere Aufgabenfelder haben.


-- Editiert von happyhopp am 22.07.2008 11:24:19


von happyhopp am 22.07.2008 11:21
Status: Stift (40 Beiträge)
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>Hartz IV - Schulden
--- editiert vom Admin


von guest123-2128 am 22.07.2008 11:29
Status: Unsterblich (4003 Beiträge)
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>Hartz IV - Schulden
Ich glaube, der Sachbearbeiter ist nicht im Unrecht, da es möglich ist, dem Arbeitnehmer eine Kündigung auszusprechen, wenn Lohnpfändungen vorliegen. Bei einer Einstellung wird die Frage nach Pfändungen auftauchen. Ohne Insolvenzantrag kann man eigentlich verhindern, jemals wieder eine Arbeit zu bekommen.


von guest-12320.01.2009 14:56:07 am 22.07.2008 11:33
Status: Unsterblich (1320 Beiträge)
Userwertung:  1,7  von 5 (von 54 User(n) bewertet)

>Hartz IV - Schulden
Nachtrag:


LAG Berlin, Urteil vom 10.09.1975 - 4 Sa 103/74 LSK

KSchG § 1 I Kündigung bei zahlreichen, den Arbeitnehmer betreffenden Lohnpfändungen

Wird durch zahlreiche Pfändungsmaßnahmen eine erhebliche Arbeitsbelastung des Arbeitgebers verursacht, so kann hierin ein Grund zur fristgemäßen Kündigung liegen.


von guest-12320.01.2009 14:56:07 am 22.07.2008 11:36
Status: Unsterblich (1320 Beiträge)
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>Hartz IV - Schulden
@meri

(m)einzelentscheidung und asbach!

es steht weder einem sb noch sonst jemandem zu, einen anderen (hier leistungsempfänger) vorzuschreiben, was er privat zu tun und zu lassen hat. schulden SIND privatvergnügen. so bei prüfug der bedürftigkeit.

als nächstes will dieser sb dann operationen selber vornehmen, sollte ein hilfeempfänger eine benötigen oder wie.

ist der sb der MEINUNG, ist das KEIN GESETZ!

@happyhopp

wie gesagt, ich halte es in deinem sinne für einen guten weg, dich beraten zu lassen.
dennoch würde ich dem sb nullkommanix dazu sagen. soll er doch zum nächsten termin die entsprechenden gesetze, verordnungen etc SCHRIFTLICH vorlegen. ich kann mich auch herstellen und behaupten, mir stehen täglich 20 kuhbonbons zu und @volker muß die nach berlin fliegen;. gesetz ist das dann noch lange nicht.
bevor hier wieder einige kommen: nein, das fällt nicht unter mitwirkung.

sunbee


-- Editiert von sunbee1 am 22.07.2008 11:48:51


von Sunbee 1 am 22.07.2008 11:47
Status: Tao (11655 Beiträge)
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>Hartz IV - Schulden
--- editiert vom Admin


von guest123-2128 am 22.07.2008 11:56
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>Hartz IV - Schulden
Ich soll per Eingliederungsvereinbarung verpflichtet werden dies zu tun. In der Eingliederungsvereinbarung steht als Belehrung, wenn man gegen Punkte der Vereinbarung verstösst wird man gekürzt.

Gleichzeitig steht als letzter Satz "Ich bin mit allen Punkten der Vereinbarung einverstanden."


von happyhopp am 22.07.2008 12:02
Status: Stift (40 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Hartz IV - Schulden
Also ich denke auch nicht, dass hier jemand zu einer Schuldnerberatung gezwungen werden kann.... Schulden sind jedem seine Sache. Und das sich durch eine Pfändung schwerer ein Job finden lässt... Pech sag ich da... für beide Seiten... Die ARGE kann ja auch niemandem vorschreiben vielleicht seinen Kleidungsstil zu ändern o. ä. nur weil er dann vielleicht schneller nen Job bekommen würde.

Generell würde ich aber eine Schuldnerberatung empfehlen! Schaden kann es nichts!


von baghira am 22.07.2008 12:03
Status: Philosoph (562 Beiträge)
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>Hartz IV - Schulden
Andererseits kann es aber doch nicht sein, dass der Steuerzahler zahlen muss, weil der Arbeitslose nur deshalb keine Arbeit bekommt, weil er sich weigert, Insolvenz anzumelden. Irgendwo hört doch die Solidaitätsgemeinschaft auf.


von guest-12320.01.2009 14:56:07 am 22.07.2008 12:11
Status: Unsterblich (1320 Beiträge)
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