>Hartz-IV Sanktion - Einladung nicht erhalten
@Gutmensch:
quote:
Person A bezieht Hartz-IV und erhält einen Bescheid über einen angeblich verpassten Meldetermin,
Tatsächlich einen Bescheid, oder ein Anhörungsschreiben?
In einem Bescheid müsste eine Entscheidung zu einer Sanktion bereits getroffen werden. In einem Anhörungsschreiben wird lediglich mitgeteilt, dass und aus welchem Grund eine Sanktion vorgesehen ist und der LE erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.
Wenn es sich um einen Sanktionsbescheid handelt, dann umgehend Widerspruch einlegen und unter Fristsetzung von 1 Woche (Datum einsetzen) die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beantragen. Begründung:
1. Keine Einladung erhalten (für das Gegenteil ist das Jobcenter beweispflichtig) und
2. Keine zwingend erforderliche Anhörung durchgeführt.
Bei fruchtlosem Fristablauf Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs" ans Sozialgericht.
Sollte es sich um eine Anhörung handeln, dann einfach schriftlich/nachweislich antworten, dass Du keine Einladung erhalten hast und somit auch keinen Termin wahrnehmen konntest.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website:
http://www.axelkrueger.info"
von AxelK am 16.06.2011 19:16
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