Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Hartz-IV Sanktion - Einladung nicht erhalten

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

726 Aufrufe

Hartz-IV Sanktion - Einladung nicht erhalten

Person A bezieht Hartz-IV und erhält einen Bescheid über einen angeblich verpassten Meldetermin, hat jedoch davor (mit Sicherheit) keine entsprechende Einladung erhalten. Was kann Person A (die übrigens noch nie Sanktionen erhalten hat) in einem solchen Fall machen?

-----------------
""


von Gutmensch am 16.06.2011 16:14
Status: Praktikant (28 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Hartz-IV Sanktion - Einladung nicht erhalten
@Gutmensch:

quote:
Person A bezieht Hartz-IV und erhält einen Bescheid über einen angeblich verpassten Meldetermin,

Tatsächlich einen Bescheid, oder ein Anhörungsschreiben?

In einem Bescheid müsste eine Entscheidung zu einer Sanktion bereits getroffen werden. In einem Anhörungsschreiben wird lediglich mitgeteilt, dass und aus welchem Grund eine Sanktion vorgesehen ist und der LE erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.

Wenn es sich um einen Sanktionsbescheid handelt, dann umgehend Widerspruch einlegen und unter Fristsetzung von 1 Woche (Datum einsetzen) die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beantragen. Begründung:

1. Keine Einladung erhalten (für das Gegenteil ist das Jobcenter beweispflichtig) und

2. Keine zwingend erforderliche Anhörung durchgeführt.

Bei fruchtlosem Fristablauf Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs" ans Sozialgericht.

Sollte es sich um eine Anhörung handeln, dann einfach schriftlich/nachweislich antworten, dass Du keine Einladung erhalten hast und somit auch keinen Termin wahrnehmen konntest.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"


von AxelK am 16.06.2011 19:16
Status: Tao (9083 Beiträge)
Userwertung:  4,1  (von 261 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97917
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online