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Hartz-IV-Sätze für Kinder möglicherweise verfassungswidrig - 2/3
AFP vom 26.01.2009   |   4533 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Scholz will Sozialgeld für Kinder bei Bedarf anpassen

Gericht: Hartz-IV-Leistung möglicherweise unzureichend

Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts zu Hartz-IV-Leistungen für Kinder hat sich Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) offen für mögliche weitere Korrekturen gezeigt. "Mein Ministerium überprüft das Sozialgeld für Kinder regelmäßig", sagte Scholz dem "Hamburger Abendblatt". "Wenn es Anpassungsbedarf gibt, handeln wir." Der Minister fügte hinzu: "Das ist auch der Grund, warum ich schon im letzten Jahr ein 100 Euro Schulbedarfspaket für jedes Kind durchgesetzt habe."

Scholz verwies zudem auf die am Dienstag beschlossenen Änderungen beim Kinderregelgesatz im Rahmen des Konjunkturpakets II. "Das Urteil des Bundessozialgerichts zeigt: Es war gut und richtig, dass wir diese Überprüfung vorgenommen haben und dass die SPD darauf bestanden hat, im Rahmen des Konjunkturpakets einen dritten Kinderregelsatz einzuführen." Kinder zwischen sechs und vierzehn Jahren bekämen dadurch demnächst 35 Euro mehr im Monat.

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Die Hartz-IV-Leistungen für Kinder von derzeit 211 Euro im Monat sind laut der Entscheidung des Bundessozialgerichts möglicherweise unzureichend. Das Gericht hält die entsprechenden Vorschriften für verfassungswidrig und legte sie dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

28. Januar 2009 - 12.22 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009

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Seite 3: Gericht: Existenzminimum von Hartz-IV-Familien nicht gedeckt


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  • 1) Hartz-IV-Sätze für Kinder möglicherweise verfassungswidrig
  • 2) Scholz will Sozialgeld für Kinder bei Bedarf anpassen
  • 3) Gericht: Existenzminimum von Hartz-IV-Familien nicht gedeckt
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