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Hartz-IV-Sätze für Kinder möglicherweise verfassungswidrig

AFP VOM 26.1.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 4586 Aufrufe
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Existensminimum, Hartz-IV, Familien

Bundessozialgericht überweist Klage nach Karlsruhe

Die Hartz-IV-Leistungen für Kinder für Kinder von derzeit 211 Euro im Monat sind möglicherweise unzureichend. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hält die entsprechenden Vorschriften für verfassungswidrig und legte sie dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Über die Höhe der Regelleistung selbst entschied das BSG allerdings nicht. Das so genannte Sozialgeld von 211 Euro für Kinder bis einschließlich 13 Jahren entspricht 60 Prozent der Leistungen für alleinstehende Erwachsene.

Insgesamt fünf Kläger hatten geltend gemacht, dass die Regelleistung für Kinder das Existenzminimum nicht decke. Das BSG ließ diese Frage ausdrücklich offen. In einer derart wichtigen Frage wie der Existenzsicherung hätte der Gesetzgeber allerdings den Bedarf von Kindern eigenständig ermitteln müssen und nicht pauschal von jenem alleinstehender Erwachsener ableiten dürfen. Das gebiete das Willkürverbot, die Menschenwürde, das Elternrecht und das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes.

Weiter stellte das BSG einen Gleichheitsverstoß im Vergleich zu Kindern in Sozialhilfefamilien fest. Denn dort könnten Kinder über den Regelsatz hinaus gegebenenfalls Sonderbedarfe geltend machen, etwa für Schule und Sport. Drittens schließlich rügte das BSG, dass Kinder von Null bis 13 Jahren unterschiedslos 211 Euro bekommen. Nach den Plänen der Bundesregierung im Konjunkturpaket II sollen allerdings ab Juli Kinder von sieben bis 13 Jahren 70 statt bislang 60 Prozent des Ecksatzes für alleinstehende Erwachsene bekommen; das wären 246 Euro. Jugendliche ab 14 Jahren bekommen schon jetzt 80 Prozent, das sind 281 Euro.

Der Sprecher von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) sagte, sein Ministerium werde den BSG-Beschluss ausführlich prüfen. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) ergänzte, die zusätzliche Stufe bei den Regelleistungen sei auf drei Jahre befristet; eine neue Entscheidung werde dann auf Grundlage der vorliegenden Daten getroffen.

Der Präsident des deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, bezeichnete die Entscheidung des BSG als "Klatsche für die Politik". Der "Saarbrücker Zeitung" sagte Hilgers, es sei "völlig respektlos" gegenüber den Kindern, ihren Bedarf pauschal mit nur 60 Prozent der Leistung für Erwachsene festzusetzen. Der katholische Sozialverband Caritas erklärte, nach seinen Berechnungen bräuchten Kinder unter sechs Jahren 250 Euro, Kinder zwischen sechs und 13 Jahren 265 Euro und Jugendliche ab 14 Jahren 302 Euro.

27. Januar 2009 - 16.52 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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