Hartz-IV-Reform gescheitert - was nun ?
Von Rechtsanwalt Fachanwalt für Sozialrecht Thomas Fertig 10.2.2011 | Ratgeber - Sozialrecht | 432 Aufrufe Mehr zum Thema:Hartz IV
Nach dem Scheitern der Verhandlungen zur Hartz-IV-Reform und der erwarteten Ablehnung des Regierungsentwurfes durch den Bundesrat am morgigen Freitag (11.02.11), wird mit einer Klagewelle bei den Sozialgerichten gerechnet. Was ist den betroffenen 4,7 Millionen Hartz-IV-Empfängern zu raten?
Zunächst wäre im Regelfall erst das Verwaltungsverfahren bei den Job-Centern bzw. Arbeitsgemeinschaften "anzuschieben", entweder durch einen Widerspruch gegen aktuell erlassene Leistungsbescheide oder durch Überprüfungsanträge bei bereits rechtskräftigen Leistungsbescheide für den Zeitraum ab Januar 2011. Erst wenn die Leistungsbehörde durch Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid die Erhöhung der Regelleistung bzw. Nachzahlung abgelehnt hat, ist der Klageweg zu den schon deutlich ausgelasteten Sozialgerichten zulässig.
Thomas Fertig
Aschaffenburg
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Sozialrecht, Versicherungsrecht, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung Pers. Direktanfrage
Alternativ käme auch der Antrag auf einstweiligen Rechtschutz bei den Sozialgerichten in Betracht. Die Unfähigkeit der Politik als gigantische Arbeitsbeschmaffungsmaßnahme für Sozialrechtsanwälte? Den Betroffenen ist eher zu raten, die weitere Entwicklung abzuwarten, bevor die Sozialgerichte "lahmgelegt" werden. Ein Rechtsverlust droht keinem Leistungsbeziehr, weil die Leistungsträger von Amts wegen die künftige gesetzliche Neuregelung beachten und die Bescheide abändern werden, sobald die gesetzliche Neuregelung vorliegt.
Eine andere Frage ist, ob die geplante Neuregelung (Erhöhung der Regelleistung um 5 €) den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügt. Da die Sozialverbände bereits im Vorfeld eine erneute Überprüfung angekündigt haben, wird das Bundesverfassungsgericht wieder zu bemühen sein. Insoweit empfiehlt sich dann für jeden Hartz-4-Empfänger nach Erlass der Änderungsbescheide einen Widerspruch einzulegen, um sich Nachzahlungsansprüche zu sichern.



