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Hartz 4 und Ebayverkauf gebrauchter Kleidung

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Hartz 4 und Ebayverkauf gebrauchter Kleidung

Hallo,
ich beziehe ALGII und habe in der Vergangenheit gebrauchte Kleidung meiner Söhne in Ebay verkauft und auch Kleidung gekauft.
Nun musste ich Kontoauszüge der Arbeitsagentur vorlegen, darin waren diese erkennbar. Nun soll ich Lückenlos mitteilen was ich veräussert habe und den Gewinn soll ich abgezogen bekommen.

Kinderschuhe, Hosen usw. kleine Beträge, auf das letzte Halbjahr gerechnet.

Was kann ich absetzen? Kosten von Ebay ist klar, was noch?

Danke und Gruß
Plö

-----------------
"plö"


von plö am 08.07.2005 10:27
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Hartz 4 und Ebayverkauf gebrauchter Kleidung
Anschaffungskosten der Kleidung ;-)


von alida am 08.07.2005 19:46
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>Hartz 4 und Ebayverkauf gebrauchter Kleidung
Hallo !

Bei jeder Bezahlung ( Überweisung ) durch die Käufer sind sicher enorme Versandkosten vom Käufer mit auf dein Konto geflossen.

Die ebay Gebühren wenn mal was nicht beim 1 - 2 mal verkauft worden ist eventuell Doppelt.


von Alkeholix am 08.07.2005 22:15
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>Hartz 4 und Ebayverkauf gebrauchter Kleidung
Hallo und danke!
Werde mir dann mal meine Belege mit Anschaffungskosten raussuchen, natürlich habe ich 8 Euro Versandkosten gehabt, musste noch draufzahlen um Alles an den Mann zu bringen ;-)

Was mich richtig ärgert, ist die Tatsache, dass ich ab sofort monatlich meine Kontoauszüge dort abzugeben habe und somit Einblick in meine sämtlichen Privatangelegenheiten geben muss. Ich bin deshalb stark in Versuchung eine Überweisung zu tätigen, worin ich mich für "sexuelle Dienstleistungen" bedanke, dann würde ich gerne das %%&/%$§ Gesicht sehen.

Ach nee, ich weiss ich bin nun ein Mensch zweiter Klasse, aber so deutlich habe ich es noch nicht zu spüren bekommen...

Gruß
Plö

-----------------
"plö"


von plö am 09.07.2005 13:12
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>Hartz 4 und Ebayverkauf gebrauchter Kleidung
Das würde dir auch nichts bringen,
ich bin auch oft "geladen" aber das lass ich mir nicht anmerken.
Außerdem kannst du, meines Wissen nach, sehr wohl Dinge verkaufen.
Die müssen nur aus deinem angegebenen Haushalt stammen. Und wer außer dir will wissen, ob du nicht zufällig z.B. diese eine alte Schallplatte hast, die plötzlich sauteuer ist?



von Deep blue am 10.07.2005 01:26
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>Hartz 4 und Ebayverkauf gebrauchter Kleidung
Die Kontoauszüge alle anfordern ist ncht rechtens. Du darfst auf diesen Kontoauszügen alles schwärzen, da für die SB nur interesannt sein darf, ob der Endbetrag immer höher wird und du damit vermögen anhäufst.

Es würde sie auch nichts angehen, wann du für wieviel bei Beathe Uhse bestellt hast. Du bekommst zwar staatliches Geld, aber was du damit machst ist deine Sache.

Hier ein Link zu dem Thema
http://www.carmilo.de/index.php?showtopic=1795

Viel Erfolg


von Coxy am 10.07.2005 11:14
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>Hartz 4 und Ebayverkauf gebrauchter Kleidung
Alle Einnahmen gehen das Amt sehr wohl was an.


von alida am 11.07.2005 01:54
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>Hartz 4 und Ebayverkauf gebrauchter Kleidung
Wer Einträge auf seinen Kontoauszügen schwärzt macht sich verdächtig und kann vom Amt mächtig Ärger bekommen.

Die Regel gilt, wer nichts zu verbergen hat, hat auch keine Probleme seine Kontoauszüge hinzulegen. Ausgaben könnte ich vielleicht noch verstehen, aber wenn Jemand Einnahmen schwärzt?


von Knuba am 11.07.2005 07:25
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>Hartz 4 und Ebayverkauf gebrauchter Kleidung
Also auf meinem Kontoauszug kann man gar nicht erkennen, ob das geschwärzte eine Einnahme oder eine Ausgabe ist. Es steht lediglich ein + oder ein - davor und wenn es geschwärzt ist sieht man es halt nicht mehr.

Ich habe das bei meiner SB schon gemacht und es kamen keine Fragen, da das wichtige, was sie sehen wollte auch zu sehen war.


von Coxy am 11.07.2005 09:09
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>Hartz 4 und Ebayverkauf gebrauchter Kleidung
@ alida

bei ebay kannst du deine alte sachen verkaufen wie du es willst ...ohne das es dem AA etwas angeht

es geht hier nicht um einen zusatzverdienst ...lediglich um gebrauchte sachen oder gegenstände loszuwerden

...und damit erwirtschaftet man in dem sinne keinen gewinn ...weil man eben nicht die höhe des erlöses vorhersagen kann

info hier:
http://www.aufdenpunktgebracht.de/vermoegen_und_ebay.pdf

anders sieht es aus wenn du gleich mehere gleiche posten anbietest (z.b. 5 computerspiele fifa 2005) ...dann kann dir das arbeitsamt einen strick draus drehen





von nightwish2005 am 06.09.2005 18:55
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>Hartz 4 und Ebayverkauf gebrauchter Kleidung
quote:
Also auf meinem Kontoauszug kann man gar nicht erkennen, ob das geschwärzte eine Einnahme oder eine Ausgabe ist. Es steht lediglich ein + oder ein - davor und wenn es geschwärzt ist sieht man es halt nicht mehr.


Alles, wovor ein + steht, ist Einkommen/Einnahme. Da kannst du schwärzen wie du willst.

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"gruß azrael"


von azrael am 07.09.2005 13:59
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