Hallo ich habe folgende Frage:
Nehmen wir mal an man hat einen Übernahmeschein vom Jobcenter in welchem die Übernahme der Kaution und der Maklerprovision einer neuen Wohnung garantiert werden.
Nun findet man nach langer langer Suche endlich eine Wohnung, nur möchte der Makler und der Vermieter die Provision sowie die Kaution direkt bei Vertragsunterzeichnung erhalten.
Ist es möglich nach Vorlage des Mietvertrages und Kostenaufstellung des Maklers das Geld direkt auf sein Konto zu bekommen (so wie bei der Miete, welche man dann slebst an den Vermieter überweisst) das man dies dann bei Vertragsunterzeichnung direkt zahlen kann? Wie ist da der rechtliche Spielraum?
Vielen Dank
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Hartz 4 - Kaution und Provision -> Im vorraus?
14. September 2013
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Frage vom 14. September 2013 | 20:00
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
Hartz 4 - Kaution und Provision -> Im vorraus?
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#1
Antwort vom 15. September 2013 | 10:40
Von
Status: Philosoph (13036 Beiträge, 4438x hilfreich)
@tuluhubuhu:
quote:
Wie ist da der rechtliche Spielraum?
Der rechtliche Spielraum ist zunächst einmal so, dass der Vermieter nicht berechtigt ist, die Kautionszahlung vor Mietbeginn zu verlangen. Die Kaution wird frühestens gemeinsam mit der ersten Miete fällig. Genau genommen müsste der Vermieter Dir sogar die Möglichkeit der Zahlung in 3 Raten einräumen.
Ob es ähnliche Einschränkungen auch hinsichtlich der Maklercourtage gibt, weiß ich nicht. Allerdings ist das Vorgehen des Maklers aus meiner Sicht höchst unüblich.
Einen Rechtsanspruch auf "Vorauszahlung" durch das Jobcenter hast Du demzufolge m.E. nicht. Es bleibt Dir also nichts anderes übrig als zu versuchen, im persönlichen Gespräch mit dem Jobcenter eine entsprechende Lösung zu finden.
Gruß,
Axel
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