Hartz 4 - Kaution und Provision -> Im vorraus?

14. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
tuluhubuhu
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Hartz 4 - Kaution und Provision -> Im vorraus?

Hallo ich habe folgende Frage:

Nehmen wir mal an man hat einen Übernahmeschein vom Jobcenter in welchem die Übernahme der Kaution und der Maklerprovision einer neuen Wohnung garantiert werden.

Nun findet man nach langer langer Suche endlich eine Wohnung, nur möchte der Makler und der Vermieter die Provision sowie die Kaution direkt bei Vertragsunterzeichnung erhalten.

Ist es möglich nach Vorlage des Mietvertrages und Kostenaufstellung des Maklers das Geld direkt auf sein Konto zu bekommen (so wie bei der Miete, welche man dann slebst an den Vermieter überweisst) das man dies dann bei Vertragsunterzeichnung direkt zahlen kann? Wie ist da der rechtliche Spielraum?


Vielen Dank

-----------------
""

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@tuluhubuhu:

quote:
Wie ist da der rechtliche Spielraum?


Der rechtliche Spielraum ist zunächst einmal so, dass der Vermieter nicht berechtigt ist, die Kautionszahlung vor Mietbeginn zu verlangen. Die Kaution wird frühestens gemeinsam mit der ersten Miete fällig. Genau genommen müsste der Vermieter Dir sogar die Möglichkeit der Zahlung in 3 Raten einräumen.

Ob es ähnliche Einschränkungen auch hinsichtlich der Maklercourtage gibt, weiß ich nicht. Allerdings ist das Vorgehen des Maklers aus meiner Sicht höchst unüblich.

Einen Rechtsanspruch auf "Vorauszahlung" durch das Jobcenter hast Du demzufolge m.E. nicht. Es bleibt Dir also nichts anderes übrig als zu versuchen, im persönlichen Gespräch mit dem Jobcenter eine entsprechende Lösung zu finden.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.003 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.