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Hans Litten - 2/4
stu vom 15.02.2001   |   21883 Aufrufe   |   Rubrik: Unterhaltung - Das Recht in der Geschichte

1929: Die Klage gegen Zörgiebel

Berlins Polizeipräsident Zörgiebel hatte ein allgemeines Verbot politischer Veranstaltungen erlassen, das am 1. Mai 1929 zur blutigen Auflösung einer Arbeiterdemonstration führte. Auf Anordnung des sozialdemokratischen Polizeipräsidenten schossen Polizisten rücksichtslos in die Menge der Demonstrationsteilnehmer. Dabei wurden 33 Menschen getötet und Hunderte verletzt. Es folgten 1.200 Verhaftungen, die zu zahlreichen Prozessen wegen Landfriedenbruchs in Tateinheit mit Aufruhr führten. Hans Litten war unter den Anwälten der "Roten Fahne", die die angeklagten Arbeiter verteidigten. Er wirkte im "Ausschuss zur Untersuchung der Berliner Maivorgänge" mit und sammelte so viel Beweismaterial, dass er gegen Zörgiebel Anzeige wegen Anstiftung zum Mord in 33 Fällen erstattete.

Ein Auszug aus Littens Anklageschrift:

"Zörgiebel ist seit vielen Jahren Mitglied der sozialdemokratischen Partei: er weiß daher, daß die Arbeiterschaft sich das Recht zur Maidemonstration selbst im kaiserlichen Deutschland und zaristischen Rußland niemals durch ein Polizeiverbot hat nehmen lassen. Er weiß auch, daß eine sozialistisch erzogene Arbeiterschaft sich niemals dieses Recht nehmen lassen wird. Wenn also der Beschuldigte trotzdem das Demonstrationsverbot aufrecht erhielt, so wußte er, daß dennoch demonstriert werden würde. Als normalbegabter Mensch wußte aber der Beschuldigte, daß die Aufhebung des Demonstrationsverbotes keine auch nur annähernd so fürchterliche Wirkung hätte haben können, wie die gewaltsame Durchsetzung des Demonstrationsverbots sie gehabt hatte."
Die Anklage wurde von Staatsanwaltschaft und Kammergericht abgewiesen. Auch Littens Versuch, Zörgiebel durch öffentliche Mordbeschuldigungen zu einer Beleidigungsklage zu bringen, scheiterte.
Die Verteidigung der Opfer der Polizeiangriffe führte Litten mit unverminderter Kraft weiter. Dabei wollte er nicht nur die rücksichtslos brutalen Methoden der Polizei aufklären, sondern auch die Verantwortlichkeit bis in die höchsten politischen Ränge.

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Seite 2: 1929: Die Klage gegen Zörgiebel
Seite 3: 1931: Der Edenpalastprozess
Seite 4: 1932: Der Felseneckeprozess


Seiten in diesem Artikel:
  • 1) Überblick
  • 2) 1929: Die Klage gegen Zörgiebel
  • 3) 1931: Der Edenpalastprozess
  • 4) 1932: Der Felseneckeprozess
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