Hallo zusammen,
ich habe im Jahr 1999 für meine Mutter einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen. Sie war seit Jahren Rechnungsempfängerin und alles lief gut, so dass ich keine Scherereien damit hatte.
Im Oktober 2013 erhielt ich dann einen Anruf von der Telekom, die mir mitteilte, dass Rechnungen in Höhe von knapp 200€ ausstünden und ich müsse diese begleichen. Nach einigen Nachfragen, stellte sich raus, dass der Vertrag meiner Mutter ohne mein Wissen verändert wurde. Statt bisher knapp 40€ hat sie nun einen Vertrag, der monatlich 80€ kostet. Sogleich fragte ich, wie es denn sein könne, dass mein Vertrag ohne mein Wissen verändert wurde. Daraufhin sagte mir die Beraterin, vermutlich habe meine Mutter den Vertrag telefonisch abgeschlossen und somit könne ich keine rechtlichen Schritte einleiten.
Nach einiger Recherche fand ich dann Ende letzten Jahres heraus, dass der Vertrag nicht telefonisch geschlossen wurde, sondern meine Mutter bei einem SH-Geschäft mit IHRER Unterschrift diesen Vertrag verlängert hat.
Mit diesen Informationen wand ich mich schriftlich an die Telekom mit der Bitte, den neuen Vertrag wegen Nichtigkeit wieder in den ursprünglichen Vertrag zu überführen.
Daraufhin kamen fadenscheinige Antworten wie: "Der Vertrag ist am selben Tag von Ihnen bestätigt worden."
Ich wiederum bat um einen Beleg dafür, dass ich diesen Vertrag bestätigt habe, da ich genau weiß, dass ich erst im Oktober durch die Telekom-Mitarbeiterin von dem Vertrag erfahren habe. Statt eines Belegs verwies mich die Telekom auf die Tatsache, dass ich jeden Monta Rechnungen auf meinem Online-Zugang erhalten würde und doch somit hätte sehen können, dass sich der Vertrag geändert habe...
Ich habe wenig Ahnung von Vertragsrecht, aber hier versucht die Telekom doch ihren Kopf elegant aus der Schlinge zu ziehen, oder? Sollte ich an der Sache dran bleiben oder habe ich keine Chance?
Handyvertrag unrechmäßig zustande gekommen
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
quote:
"Der Vertrag ist am selben Tag von Ihnen bestätigt worden."
Das muss die Telekom natürlich nachweisen.
quote:
dass ich jeden Monta Rechnungen auf meinem Online-Zugang erhalten würde und doch somit hätte sehen können, dass sich der Vertrag geändert habe...
Ein Privatkunde muss bei einer Vertragsaenderung aktiv zustimmen. Schweigen kann nicht als Zustimmung gewertet werden.
Zitat:dass Rechnungen in Höhe von knapp 200€ ausstünden und ich müsse diese begleichen.
Und anscheinend wurde die erhoehten Betraege auch nicht gezahlt. Auch das spricht gegen eine stillschweigende Zustimmung.
Tip:
- Nicht zahlen!
- Ich wuerde den Vertrag jetzt hilfsweise kuendigen und noch einmal schriftlich erklaeren, dass man der Vertragsaenderung nicht zugestimmt hat.
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-- Editiert Steffen Meier am 14.01.2014 14:19
Sehe ich genauso! Bei der langjährigen Beziehung wird T-D1 vermutlich einlenken, wenn man geschickt schreibt. Was soll das denn für eine Bestätigung sein. Per Telefon? Lachhaft was die sich einfallen lassen. Trotzdem würde ich in Zukunft die Rechnungen besser kontrollieren. Telekom will vermutlich auf passive Zustimmung raus und das kann wirklich ungünstig ausgehen, wenn das zu lange dauert.
HAt Muttchen sich ein iphone geschossen oder warum ging der Preis so hoch?
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quote:
sondern meine Mutter bei einem SH-Geschäft mit IHRER Unterschrift diesen Vertrag verlängert hat
Dann hat sie aber im Zweifel einen weiteren Vertrag abgeschlossen - d.h. auch wenn der TE für seinen nicht mehr zahlen muß als ursprünglich vereinbart, hängt dann die Mutter mit einem weiteren Vertrag an der Backe...
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Das ist dann aber nicht das Problem des TE. Da es sich um eine Vertragsänderung, vermutlich mit Verlängerung, handelt, ist es schwierig dies in einen Alt- und Neuvertrag zu splitten. So flexibel ist die Teledoof nicht.
Der Vertrag wird in Kürze sowieso gesperrt. Man kann das auch gut als Vertragsbruch (Vertrag zu alten Konditionen) ausnutzen
Ich würde auf die Altkonditionen bestehen und der Telekom gar keine Details zur Mutter etc. mitteilen. Das ganze nachweisbar mit Fristsetzung. Entweder es folgt Sperre oder Einlenken.
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