Handyvertrag über Vermittler - Widerruf

8. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
flo4711
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)
Handyvertrag über Vermittler - Widerruf

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe im Oktober bei einem Händler im Internet ein IPad Air in Verbindung mit einem Vodafone-Mobilfunkvertrag (LTE, 2 Jahre LZ) bestellt.
Alle Unterlagen eingereicht, prüfung war ok.
Allerdings war das IPad nicht lieferbar. Daher habe ich die Bestellung beim Händler innerhalb der Frist widerrufen. Dieser Widerruf wurde mir auch bestätigt und die Bestellung storniert.
Jetzt habe ich aber festgestellt, dass Vodafone monatlich die vertragl. Grundgebühr abbucht (€ 24,99).
Vodafone sagt: Ihnen liegt keine Kündigung vor (wird wohl auch so stimmen !?)
Der Vermittler sagt, ich hätte auch bei Vodafone den Vertrag widerrufen/stornieren müssen!

Da ich zum Zeitpunkt des Widderrufs ja noch gar nichts mit Vodafone direkt zu tun hatte kommt mir das komisch vor.
Ich war der Meinung, dass der Vermittler im Falle eines Widerrufs dies auch beim vermittelten Provider (hier Vodafone) den Widerruf tätigen muss!!??

Ich habe nie eine SIM-Karte und auch nie ein IPad erhalten und soll jetzt 2 Jahre lang mtl. € 25 für nichts bezahlen!

Ist das wirklich korrekt so???

Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung!

Viele hoffnungsvolle Grüße
Florian




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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Zitat:
und die Bestellung storniert.


Sicher, dass der Händler die Bestellung bei Vodafone storniert hat.
Es ist wohl eher wahrscheinlich, dass der Händler seine üppige Provision behalten möchte. (mit so einer Provision wird z.B. auch das IPAD finanziert).



Sie müssen bei Vodafone nicht kündigen.

Machen Sie ein Einschreiben fertig und senden es an Vodafone mit einem Widerruf.
Die Widerrufsfrist hat noch nicht begonnen!
Hilfsweise sollte man im Einschreiben noch erwähnen,
1) Entzug der Ermächtigung zur SEPA Lastschrift
2) Widerspruch gegen die Vodafone Forderung
3) Verbot, dass personenbezogene Daten an Auskunfteien geliefert werden

-- Editiert Steffen Meier am 08.01.2015 10:42

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
flo4711
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen dank erstmal für Ihre Rückmeldung!

Das verstehe ich nicht:
Die Widderrufsfrist ist doch bereits abgelaufen? (wie gesagt: Bestellung am 02.10.2014)

Aber prinzipiell ist es schon so, dass ICH hätte bei Vodafone widerrufen müssen und nicht der vermittelnde I-Nethändler?

Gruß
Florian

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Du hast keine Ware und keine Leistung empfangen - also hat die Frist zum Widerrufsrecht gar nicht begonnen! Glaub uns ruhig.

Natürlich wäre es besser gewesen gleichzeitig auch Vodafone zu informieren, denn das ist der Vertragspartner für den Mobilfunkvertrag. Ist aber jetzt auch egal.

Widerruf erneut mitteilen(Fax/Einschreiben), Hinweis auf "keine Vertragsleistungen erhalten" und Geld zurückfordern mit Fristsetzung 14 Tage. Erst nach 2-3 Wochen zurückbuchen lassen, wenn keine Reaktion erfolgt.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 08.01.2015 11:28

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
flo4711
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Die erste Abbuchung erfolgte am 17.11. ... d.h. die 8-wöchige Rückbuchungsmöglichkeit bei einem erteilten Sepa-Lastschriftmandat (wurde ja von mir urspr. erteilt) endet am 16.01.
Danach kann ich das Geld wahrsch. nicht mehr so leicht rückbuchen lassen.#
Oder ist das von mir erteilte Mandat gar nicht wirksam, da der vertrag ja nicht erfüllt wurde?
Dann hätte ich ein 13 monatiges Rückbuchungsrecht.

Gruß
Florian

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Wenn SEPA vorliegt muss sofort gehandelt werden.
Übrigens sollte man bei Widerruf und auch Kündigungen solche Lastsschriftermächtigungen immer zurückziehen!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Vodafone soll sich wegen der Rücklastschriftgebühren einfach vertrauensvoll an den Vermittler wenden. Schließlich ist es sein Verschulden.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Die Widderrufsfrist ist doch bereits abgelaufen? (wie gesagt: Bestellung am 02.10.2014)


Lassen Sie sich nicht von Vodafone oder dem Händler veralbern!!!

Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt erst, wenn der gesamte Vertrag vollständig erfüllt würde (Handy, Sim-karte, Aktivierung).

Deshalb schleunigst den Vertrag bei Vodafone widerrufen (schriftlich mit Zugangsnachweis)!

Sie müssen nunmehr schnell handeln.
Die Lastschrift würde ich am 16.01 zurückholen.
Vodafone wird zicken, deshalb ist es ganz, ganz wichtig, dass man in dem Widerruf, alle Forderungen von Vodafone bestreitet und die Weitergabe personenbezogenener Daten an Auskunfteien untersagt.

btw:
Wo sind eigentlich die SIM-Karten?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
flo4711
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Wo sind eigentlich die SIM-Karten?

Die wurden ja wahrscheinlich nie versandt, da ich ja innerhalb von einer Woche aufgrund der Lieferprobleme beim IPad storniert habe!

Gruß
Florian


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
flo4711
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Passt das Schreiben so?
Ist eine Übersendung per fax ausreichend?

quote:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich vom Widerrufsrecht Gebrauch und löse den Vertrag zur oben genannten Nummer fristgerecht wieder auf.
Ich habe bereits am 25.09.2014 beim Vermittler xxxxxxxxxx.de die Bestellung storniert/widerrufen, da das gewünschte IPad nicht lieferbar war.
Hierzu liegt mir auch eine schriftliche Bestätigung per Mail vor.
Mir wurde darüber hinaus versichert, dass die Stornierung auch an Vodafone weitergeleitet wurde.

Da ich weder eine SIM-Karte noch ein IPad erhalten habe, hat im Rahmen des Koppelgeschäfts die Widerrufsfrist noch nicht begonnen.
Gleichzeitg wiederrufe ich auch das mit dem Mobilfunkantrag gegebene SEPA-Lastschrift-Mandat mit der der Nummer xxxxxxxxxx.
Ich widerspreche allen Forderungen an mich aus diesem Vertrag, inklusive der bereits von Ihnen eingezogenen Beträge.
Außerdem untersage ich Ihnen die Weitergabe personenbezogenener Daten an Auskunfteien.
Ich möchte Sie bitten, mir die bisher unberechtigt abgebuchten Beträge i.H.v. € 62,48 bis spätestens 15.01.2015 auf mein bekanntes Konto zurück zu erstatten.
Ansonsten werde ich meine Bank um Rückbuchung der Lastschrift ersuchen.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung des Vertrags und das Vertragsende schriftlich.


Gruß
Florian


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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Du sollst nicht bitten, du sollst auffordern.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Und du kündigst nicht, du widerrufst :neck:

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist eine Übersendung per fax ausreichend? <hr size=1 noshade>

Nein. Ich würde es per Fax senden und dann per Einschreiben hinterher.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
flo4711
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen dank nochmal euch allen!
Widderruf an Vodafone ist per Einschreiben unterwegs.

Eine Frage hätte ich noch:
ich habe bei meinem Widerruf im Oktober (also beim Internet-Händler) auch das für Vodafone erteilte Sepa-Lastschriftmandat widerrufen (also nicht bei Vodafone direkt, allerdings ging ja die Erteilung des LS-Mandats auch an den Händler und nicht direkt an Vodafone).
Hat dieser Widerruf dann Bestand oder gilt er nicht?

Gruß
Florian

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Im Ergebnis ist das wurscht, denn unberechtigte Forderungen darf man stets zurückbuchen lassen... Sepa-Mandat hin oder her...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 12.01.2015 15:31

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