Handyvertrag mit kostenpflichtiger Zusatzoption

9. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
clel
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 49x hilfreich)
Handyvertrag mit kostenpflichtiger Zusatzoption

Hallo,

ich habe vor längerer Zeit einen Handyvertrag abgeschlossen. Nun ist mir aufgefallen, dass dort eine Zusatzoption enthalten ist, die monatlich noch einmal 1,99€ kostet und innerhalb der ersten drei Monate gekündigt werden muss.

Ich habe mir das damalige Angebot noch einmal angesehen. Dort sind effektive Kosten aufgelistet, die diese Option nicht beinhalten, also davon ausgehen, dass man rechtzeitig kündigt. In den Fußnoten findet sich aber lediglich der Hinweis auf diese Option samt Kosten, nicht aber, dass man rechtzeitig kündigen muss, um auf den angegebenen Preis zu kommen.

Ich habe dem Anbieter bereits geschrieben, der meint aber, dass alles rechtens abgelaufen ist.

Hier ein Auszug aus der Bestellbestätigung:

Zitat:
Effektive Fixkosten³: EUR 4,49/Monat

Die entsprechende Fußnote:
Zitat:
³ Gilt bei Abschluss eines Talkline Mobilfunkvertrags im Tarif Telekom Talk Easy 100 mit Motorola Moto G 16 GB (Originaltarif: Talk Easy Netzintern Telekom) mit Online-Rechnung im Telekom Netz. Mindestlaufzeit: Unbefristeter Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Anschlussgebühr: Ihr Vertragspartner Talkline- eine Marke der mobilcom-debitel GmbH stellt Ihnen eine Anschlussgebühr von 29,99 Euro in Rechnung. Um von der Anschlussgebühr in Höhe von 29,99 Euro befreit zu werden, müssen Sie mit Ihrer neuen SIM-Karte eine SMS mit dem Text "AP frei" an die 8362 senden. Die SMS muss binnen 6 Wochen nach Aktivierung des Vertrages versendet werden. Es fallen dabei die Kosten für eine Standard-SMS in das deutsche Mobilfunknetz in Ihrem gewählten Tarif an. Grundgebühr: Die monatliche Grundgebühr, die Ihnen Ihr Vertragspartner Talkline in Rechnung stellt, beträgt 19,90 Euro. Durch eine monatliche Rechnungsgutschrift in Höhe von 7,50 Euro wird diese Grundgebühr während der Mindestlaufzeit auf monatlich 12,40 Euro reduziert. Zusätzlich erhalten Sie während der Mindestlaufzeit durch die Sparhandy GmbH eine einmalige Gutschrift in Höhe von 189,84 Euro auf Ihr Konto überwiesen. Verrechnet man die monatliche Grundgebühr in Höhe von 19,90 Euro mit der Rechnungsgutschrift von Talkline in Höhe von 7,50 Euro und der einmaligen Gutschrift der Sparhandy GmbH in Höhe von 189,84 Euro ergeben sich während der Mindestlaufzeit effektive monatliche Fixkosten von nur 4,49 Euro. Die Erstattung der Sparhandy GmbH erfolgt am Monatsende auf das angegebene Bankkonto, im Folgemonat nach positiver Bonitätsprüfung. Wenn Sie Ihren Vertrag nicht zum Ende der Mindestlaufzeit kündigen, zahlen Sie ab den 25. Monat den normalen monatlichen Paketpreis von 19,90 Euro. Die monatlichen 100 Inklusivminuten werden angerechnet auf Standard-Inlandsgespräche (außer z.B. Service-, Sondernummern, Videotelefonie und Rufumleitungen) in alle dt. Netze. Für Standard-Inlandsgespräche außerhalb des Minutenpakets fallen Kosten in Höhe von 0,39 Euro/Min an. Taktung 60/60. Die Inklusivleistung SMS Allnet Flat 3000 beinhaltet monatlich 3000 Standard-SMS (außer Sonderrufnummern und Mehrwert- oder Premiumdienste) über die SMS-Zentralnummer +491710760315 in alle dt. Netze (inkl. Festnetz). Darüber hinaus kostet jede Standard-SMS 0,19 Euro/SMS. Die SMS werden im Abrechnungsmonat anteilig zur Verfügung gestellt. Nicht genutzte SMS können nicht in den nächsten Monat übertragen werden. Das Angebot ist ausschließlich zur privaten Nutzung vorgesehen. Der SMS-Versand muss durch persönliche Eingabe des Nutzers über das Endgerät erfolgen. Ein Massenversand ist unzulässig. Für den Versand von SMS dürfen keine automatisierten Verfahren (z.B. ausführbare Routinen, Apps oder Programme) oder Dienste zur Erstellung und Versendung von SMS verwendet werden. MMS ab 0,39 €/MMS (außer Sondernummern, Mehrwert- oder Premiumdienste). Die inkludierte Handy Internet Flat gilt für nationalen Datenverkehr im Telekom Netz. Bis 200 MB Datenvolumen in einem Abrechnungszeitraum stehen maximal 3,6 Mbit/s danach bis 64 kbit/s zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt in 100-KBSchritten. Die Nutzung mit Data Cards, Data USB Sticks, Surf-Boxen, Tablet PC oder Embedded Notebooks sowie VoIP ist nicht Gegenstand des Vertrags. Es wird pro Verbindung, spätestens jedoch nach 24 Stunden auf die nächste Abrechnungseinheit aufgerundet und entsprechend abgerechnet. Im Start- bzw. Endmonat werden Monatspreis, Paketpreis, Mindestumsatz, Inklusivleistung bzw. Freikontingent anteilig berechnet und zur Verfügung gestellt. Die Mindestlaufzeit des unbefristeten Vertrags beträgt 24 Monate. Ein weiterer Vertragsbestandteil ist die Android-App "Norton Mobile Security Try and Buy" (nicht für Apple-Produkte oder Windowsphone geeignet), welche die wichtigsten Sicherheitsbereiche bei der Nutzung eines Smartphones abdeckt, wie z. B. Schutz vor Schädlings-Apps und vor SMS & Telefon-Stalking, Hilfe bei Verlust des Gerätes u. a.. Detaillierte Informationen wie z. B. Umfang der Option, Installation usw. finden Sie unter: http://www.mobilcom-debitel.de/android-virenschutz-app/. Optionsgebühr: 1,99 Euro pro Monat und Mobilfunkvertrag. 1. Monat kostenfrei. Laufzeit der Android-App: 24 Monate. Kündigungsfristen: Monat 1-3: Die Option kann täglich gekündigt werden. Ab dem 4. Monat: Die Option ist mit einer Frist von drei Monaten frühestens zum Ablauf der 24monatigen Mindestlaufzeit kündbar. Das Vertragsverhältnis ist mit einer Frist von drei Monaten frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich bei Ihrem Vertragspartner Talkline - Eine Marke der mobilcom-debitel GmbH, Kundenservice, 99076 Erfurt, kündbar. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Alle Preise enthalten die zurzeit gültige Mehrwertsteuer.


Darf der Anbieter so verfahren?

-- Editier von clel am 09.01.2016 12:30

-- Editier von clel am 09.01.2016 12:30

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14 Antworten
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#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Wenn die Kosten nur in den Fußnoten aufgeführt sind, dann ist das meines Erachtens eine überraschende Klausel und damit unwirksam. Das wurde auch - vermutlich bewusst - ganz ans Ende einer extrem langen Fußnote gesetzt, damit es die Kunden möglichst überlesen.

Ich würde der Option widersprechen indem ich einen wirksame Einbeziehung dieser Option in der Vertrag verneine und den Einzug dieser Beträge untersagen. Ich würde gleich ankündigen, dass ich jede Abbuchung die diesen Betrag enthält zurückbuchen werde und anschließend um die 1,99 € gekürzt überweisen werde. Gleichzeitig würde ich hilfsweise den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen.

Das Schöne ist in dem Fall, dass hier selbst in der kompletten Laufzeit nie die 70 € Rückstand zusammenkommen, die zu einer Sperrung des Anschlusses berechtigen würden. Die können also nicht wirklich Druck auf Dich ausüben und wenn sie es doch tun, kannst Du wegen Verweigerung der Vertragserfüllung mit kurzer Frist kündigen (eigentlich fristlos, es muss aber eine Frist zur Entsperrung des Anschlusses gesetzt werden). Es werden sich Inkassoschreiben und vielleicht auch ein Mahnbescheid kommen, klagen werden die aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht.

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#2
 Von 
clel
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 49x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Die Sache ist, dass ich das über einen Drittanbieter gebucht habe. Soweit ich mich erinnern kann, wurde auf die Option zwar hingewiesen, allerdings auf die Kosten nur in der Fußnote. Zumindest ist das in der Bestätigungs-E-Mail der Fall.

An den Drittanbieter habe mich wie oben geschrieben schon ohne Erfolg gewendet.

Die Beträge werden allerdings vom Vertragsanbieter abgebucht. Da der aber nichts mit der Vermittlung am Hut hat, kann ich da schlecht einfach widersprechen und weniger überweisen.

Am liebsten würde ich aber den Drittanbieter, der mir das Paket verkauft hat, dazu bewegen, mir die entstandenen Kosten zu erstatten und wollte mich zunächst erkundigen, ob ich die rechtliche Grundlage dazu habe.

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#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von clel):
. Da der aber nichts mit der Vermittlung am Hut hat, kann ich da schlecht einfach widersprechen und weniger überweisen.

Doch, natürlich kannst Du das. Du widersprichst der Rechnung mit Hinweis darauf, dass dieser Vertrag nicht wirksam geschlossen wurde und kündigst genau dasselbe wie oben an. Du solltest dann natürlich noch separat dasselbe bei dem Vertragspartner für die Zusatzoption machen, dann auch mit der hilfsweisen Kündigung zum Ende der Laufzeit.

Wenn der Mobilfunkanbieter das Geld einzieht, dann muss er sich auch die Einwendungen entgegenhalten lassen.

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Um Forderungen zu stellen oder den Vertrag in der Form abzustreiten, muß man zuerst Belege haben für das Angebot. Screenshots, Ausdrucke, vollständige Produktbeschreibungen sind da ein gutes Hilfsmittel. Vielleicht gibt es das Angebot derzeit noch (Link?).
Wurde das Norton-Tool überhaupt genutzt? Solche Zwangsbundle sind bisweilen sinnfrei und angreifbar, denn es gibt schließlich Geräte auf denen das nicht läuft.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#5
 Von 
clel
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 49x hilfreich)

Ok. Also den Vertrag habe ich ohnehin schon zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Damit endet dann meiner Auffassung nach auch die Zusatzoption.

Einfach weniger zu zahlen halte ich aber auch so nicht für eine sinnvolle Lösung. Ich denke, ich werde dem Mobilfunkanbieter mal meine Lage schildern und dann schauen, was die machen.

Das Angebot besteht nicht mehr, ich habe nur die Bestellbestätigung. Nachweis wird also schwierig.

Das Tool habe ich nie genutzt.

-- Editiert von clel am 09.01.2016 15:45

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die "Aktionen" werden meistens so wie hier http://www.modeo.de/angebot/vodafone-smart-surf-mit-smartphones beworben.
Dabei kenne ich nur Angebote, bei denen die "Testoption! Norton Try & Buy Mobile Sicherheit!" direkt offen angeboten wird. Eine klare Richtlinie wie die Auspreisung korrekt erfolgen muß, wenn die ersten 3 Monate zu niedrigeren Kosten sind, ist mir seitens des Gesetzgebers und der Gerichte unbekannt. Daher kommen auch große Anbieter wie Vodafone oder O2 mit zweifelhaften Angeboten durch wie DSL 14,99€/Monat und im Kleingedruckten steht dann "ab 3. Monat 29,99" . Da hilft nur Aufmerksamkeit und Unterlagen sichern.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#7
 Von 
clel
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 49x hilfreich)

So ähnlich, wie bei dem verlinkten Angebot wird meins wohl auch gewesen sein. Der Unterschied: Dort steht im Kleingedruckten:

Zitat:
Die Test-Option Norton Try and Buy , Mobile Sicherheit Ihrer Privatsphäre und Daten. 1. Monat kostenlos, ab dem 2. Monat fällt eine Gebühr in Höhe von 1,99€ monatlich an. Die Option kann in den ersten 30 Tagen, durch das Sonderkündigungsrecht, gekündigt werden. Nur für Android ab Version 2.2 nutzbar. Beim behalten der Testoption "Norton Try & Buy", werden weitere 1,99 Euro mtl. fällig. (9,99€ + 1,99€ = 11,98€).


Bei mir stand nicht, dass die angegebenen effektiven Kosten ggf. höher, als angegeben ausfallen, sondern es wurden lediglich die Modalitäten der Zusatzoption erwähnt. Das ist der Punkt, den ich fragwürdig finde. Denn Vodafone etc. schreiben in der Fußnote ja dann, dass das, was angegeben ist nicht immer gilt, während dies bei mir nicht gemacht wurde.

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#8
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von clel):
Einfach weniger zu zahlen halte ich aber auch so nicht für eine sinnvolle Lösun

Es ist die einzig sinnvolle Lösung, wenn Du die Zahlung vermeiden willst. Sonst siehst Du das Geld nie wieder, freiwillig rückt das der Mobilfunkbetreiber nicht mehr raus und Du wirst wohl eher nicht wegen den paar Euro klagen - vor allem da es ja nicht 100%ig sicher ist, dass Du obsiegen wirst und dann hast Du das Zigfache ausgegeben.

Genau dasselbe Problem hat aber auch der Mobilfunkbetreiber. Er kann sich auch nicht sicher sein, dass er vor Gericht gewinnen wird. Und zudem will er ganz sicher kein Urteil haben, das die AGB für unwirksam erklärt, denn dann sieht er sich plötzlich noch Rückforderungen von zig anderen Kunden ausgesetzt.

Es ist bei solch strittigen Fällen, insbesondere bei kleinen Beträgen, die absolut beste Variante zuzusehen, dass man das Geld in der Hand hat. Dann reicht in aller Regel auch eine Chance vor Gericht von 30%, um die Sache auszusitzen. Die Gegenseite ist ein Wirtschaftunternehmen und muss das Risiko durchkalkulieren.

Als vereinfachtes Beispiel: Du zahlst ein Jahr nicht. Dann sind (runden wir mal) 24 € offen. Prozessrisiko ist für den Kläger best case (hat festangestellten Anwalt, Du nimmst keinen Anwalt) 105 €, worst case (beide Seiten nehmen sich einen Anwalt) ca. 395 €. Nehmen wir mal den Mittelwert von 250 €. Die Rechtsabteilung kommt zu einer Wahrscheinlichkeit von 70%, dass man den Fall gewinnt. Der Erwartungswert ist dann 0,7 * 24 € - 0,3 * 250 € = -58,20 €. Das Unternehmen muss also damit rechnen, dass es bei einer Klage - im Mittel von derartigen Fällen - ein Minus verbuchen muss. Eine Klage ist also nicht wirtschaftlich. Für Dich auch nicht, aber Du bist ja kein Wirtschaftsunternehmen, sondern kannst auch unvernünftige Entscheidungen treffen. Außerdem hast Du das Geld in der Hand, musst also nicht aktiv handeln.

In der Praxis wird die Rechnung natürlich etwas komplizierter (bei Gewinn muss man noch Steuern zahlen, bei Verlust kann man die Kosten steuerlich geltend machen, welche grundsätzliche Bedeutung hat der Fall etc.), aber als erster Anhaltspunkt ist das ganz vernünftig.

-- Editiert von JogyB am 09.01.2016 22:50

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
clel
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 49x hilfreich)

Der Vertrag läuft im Juni schon aus und für die paar Euro ist es mir den Aufwand nicht wert, jedes Mal wieder neu die Lastschrift zurückzugeben etc.

Ich hatte eigentlich vor die gesamten 48€ zurückzufordern. Werde mich mal mit dem Mobilfunkanbieter in Verbindung setzen.

Letztlich scheine ich aber keine wirkliche rechtliche Grundlage zu haben, wenn man von den Antworten hier ausgeht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Man wird Dir entgegenhalten, das Einwendungen gegen die Rechnung in der in den AGB genannten Frist (8 Wochen) erfolgen müssen. Nach 18 Monaten einen Vertragsinhalt abzustreiten, was man nicht mal belegen kann, ist tatsächlich optimistisch.
Natürlich kann man pokern und die letzten Monate die Zahlung aussetzen. Ob einem das den Ärger wert ist muß jeder selbst entscheiden.

-- Editiert von Mr.Cool am 10.01.2016 11:07

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#11
 Von 
clel
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 49x hilfreich)

Also habe ich rückwirkend eigentlich aufgrund dieser Klausel sowieso keine Handhabe?

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Grundsätzlich hast du ein Anrecht bis zu 3 Jahre (normale Verjährung) zu widersprechen. Zumindest ist das die grundsätzliche Kernaussage der Bundesnetzagentur.
Es handelt sich hierbei nicht um beispielsweise Beträge aufgrund von nutzungsabhängigen Dienstleistungen (=Anrufen). Dort gilt gemäß §45i TKG zunächst in der Tat eine 8wöchige Widerspruchsfrist.

Ich würde daher mal grundsätzlich vermuten, dass man durchaus auch nach so lange Zeit noch eine Chance hat, so einem Zusatzdienst zu widersprechen.

Hinsichtlich der Kostentransparenz würde ich mir mal überlegen, wie die Gerichte bei diversen "Fluganbietern" (ohne Namen zu nennen) argumentiert haben. Dort durften auch die weiteren Kosten nicht einfach in irgendeinem Kleingedruckten stehen.
Wenn es im ersten Jahr einen Bonus gibt, der im zweiten wegfällt, muss das schon beim Preis im Angebot ersichtlich sein, beispielsweise "XX€ die ersten 3 Monate, danach YY€". Alles andere ist meiner Meinung nach grundsätzlich angreifbar.

Argumentationsschwierigkeit hast du eher darin, dass du das 18 Monate geduldet hast und eventuell wird man argumentieren, dass du es auch 18 Monate genutzt hast.


-- Editiert von mepeisen am 11.01.2016 13:20

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#13
 Von 
clel
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 49x hilfreich)

Danke für die ausführliche Antwort. Ich werde heute mal versuchen, den Mobilfunkanbieter zu kontaktieren.

Aus den Beträgen, die per Lastschrift eingezogen wurden, war nicht ersichtlich, dass eine Option zusätzliche Kosten verursacht. Dies liegt an der etwas komplizierten Zusammensetzung der Effektiven Kosten, u.a. durch eine einmalige Zahlung.

Das Angebot habe ich auch nicht genutzt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
clel
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 49x hilfreich)

So, aus Kulanz wurde mir die Option nun vom Mobilfunkanbieter gekündigt. Ich schaue mal, ob ich mir noch die Mühe mache, zu versuchen, die 36€ zurückzubekommen. Vermutlich stehen meine Chancen da aber eher schlecht, oder?

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