Hi,
ich habe mir hier so einiges zum Thema Widerrufsrecht bei Handyverträgen durchgelesen und frage mich, warum es so viele verschiedene Meinungen gibt. Kann man in dieser Sache tatsächlich keine klare Aussage treffen?
Beispiel:
Kunde bestellt im Internet bei einem Partnerunternehmen von V... einen Handyvertrag mit einer Auszahlung statt einem Handy. (Auszahlung 700 Euro)(Bestellung am 16.07., am 25.07. freigeschaltet)
Am 30.07. denkt der Kunde endlich mal nach und merkt, dass so ein Vertrag Quatsch ist und widerruft per Mail.
Am 08.08. erinnert der Kunde an seinen Widerruf und bekommt prompt die Antwort:
quote:<hr size=1 noshade>leider haben Sie es scheinbar bei Ihrer Bestellung übersehen, daß es sich das Widerrufsrecht bei einem Mobilfunkvertrag nicht wie bei einem normalen Kauf im Internet verhält. Mobilfunkverträge sind den Sonderregelungen nach §§ 312d des BGB unterworfen und können daher nach Genehmigung/Aktivierung des Antrages nicht mehr widerrufen werden.
Wir wissen, daß Sie als Kunde teilweise andere Meinungen zum Widerrufsrecht vertreten, geprägt durch die Widerrufsregelungen normaler Internet- und Katalogbestellungen. Diese sind jedoch bei Mobilfunkverträgen nur bedingt anwendbar, da es sich hierbei nicht um eine Ware, sondern um eine Dienstleistung handelt.
Obgleich einige Anbieter diese Regelung nach §§ 312d des BGB verschweigen, weisen wir Sie in unseren AGBs und vor Bestellung nochmals ausführlich und mit einer Lesebestätigung darauf hin, daß es sich hierbei um einen Dienstleistungsvertrag handelt, wo die Regelungen nach §§ 312d BGB zu beachten sind.
Mit freundlichen Grüßen
<hr size=1 noshade>
Eine Sim-Karte wurde nie genutzt, die Auszahlung soll erst kurz nach dem 20.08. erfolgen.
Der Kunde hat sofort ein Fax an den Mobilfunkanbieter V... geschickt mit dem Hinweis, dass der Vertrag mit der Nummer xxx beim Anbieter XYZ wirksam widerrufen wurde.
Ist hier wirklich ein Ausschließen des Widerrufsrechts möglich?
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