>Handyvertrag fristlos kündigen
Hallo deinHerr,
Grundlage der Mobiltelefonie ist die Möglichkeit, ortsungebunden telefonieren zu können (wie der Name bereits sagt). Wenn Sie also keine nachweisliche Zusage haben, daß diese genau an der Adresse uneingeschränkt funktioniert, an der jetzt die Telefonie/das SMS-Versenden nur noch eingeschränkt möglich ist, so stellt das m.E keinen besonders schlagkräftigen Grund für eine vorzeitige Vertragsbeendigung dar.
Die grundsätzlich geschuldete Leistung (nämlich die der mobile Telefonie) wird ja durch T-D1 erbracht, wie Sie selbst bestätigen. Daß dies aus verschiedensten Gründen u.U. nicht zu 100% flächendeckend passieren kann, liegt in der Natur der Sache.
Die Einschränkung selbst kann verschiedene Ursachen haben. Dazu können auch bauliche oder anders geartete Veränderungen in dem Bereich zwischen Ihrer Adresse (und der der anderen Betroffenen) und der Basisstation zählen, auf die der Netzbetreiber keinen Einfluß hat.
Es hat auch schon Bürgerinitiativen gegen Sendemasten gegeben, die daraufhin seitens der Netzbetreiber und zum Leidwesen derjenigen, die telefonieren wollten, abgeschaltet werden mußten. Aber das nur am Rande.
MfG,
der Ritter
-----------------
"~~~Hoyotoho!~~~"
von DerRitter am 28.08.2009 18:03
Status: Unsterblich (1622 Beiträge)
Userwertung:
2,4
(von 48 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden