Handy zur Reperatur geschickt, Ladeneinbruch
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Handy zur Reperatur geschickt, Ladeneinbruch
Hallo,
habe 2 Iphones zur Reperatur an einen eher kleineren Handyshop der auf die Reperatur der Geräte von Apple spezialisiert ist geschickt. Alles soweit in ordnung. Handys repariert, bezahlt. Als meine Freundin die Geräte abholen wollte sagte ihr ein Mitarbeiter das das eine Handy abhanden gekommen sei bei einem Ladendiebstahl vor 2 Tagen... Ich habe nichts schriftliches etc. bis jetzt. Nur ein Telefonat mit einem Mitarbeiter welcher meinte das sie es ihrer Versicherung geschickt haben und abwarten müssten. (Da der Laden nicht so groß ist fehlen ihnen auch die finanziellen Mittel). Sie würden es versuchen mit Geld auszumerzen oder einem neuen Handy (was ich kaum glaube). Nun gilt erstmal meine Frage ob sie mir das Handy ersetzten müssen und wie es weiter ablaufen wird! Habe ja nun die Reperatur (welche nicht günstig war) bezahlt und dazu nun kein Handy... Danke schonmal!
grüße
von zebolhart am 06.07.2011 16:15
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>Handy zur Reperatur geschickt, Ladeneinbruch
Ich bin kein Rechtsanwalt aber die Situation ist eigentlich klar.
In der Geschäftswelt müssen Handlungen nachvollziehbar sein. Wenn du ein Handy übergibst, musst du dafür auch eine Quittung- Bestätigung- Auftragsformular bekommen. (Kann ja sonnst wer kommen und behaupten das er da was abgegeben hat).
Was in der Obhut des Ladens passiert kann dir dann recht egal sein, er haftet dafür (es sei den seine AGBs schließen das aus.
Er muss ja auch im Gegenzug bestätigen können das du deine Ware auch zurück erhalten hast.
Solltest du also den ganzen Papierkram haben, kannst du auch einen Anspruch geltend machen können.
Solltest du das Handy dort nur so abgegeben haben wird es schwer.
Gruß Artur
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von FaktenFaktenFakten am 08.07.2011 14:31
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>Handy zur Reperatur geschickt, Ladeneinbruch
Ladeneinbrüche geschehen vielerorts und täglich. Du wirst leider einige Zeit länger auf Deine Ware warten müssen, da die Versicherung stets prüft, ob sie überhaupt zahlen muß. Dafür kann in keinem Falle der Ledenbesitzer etwas, so unangenehm das auch ist.
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von Spreeperle am 08.07.2011 17:08
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>Handy zur Reperatur geschickt, Ladeneinbruch
quote:
ist damit ja auch bestätigt das die meine Uhr haben oder nicht?
Ja, i.Ü. bestreiten sie das ja gar nicht.
Vermutlich war das ein Werkvertrag, die Gefahr trägt der Reparateur, ausser bei Zufall
§ 644 BGB, muss er dir den Schaden ersetzen.
Wenn er nichts für den Einbruch kann, gekipptes Fenster o.ä., Zufall, hast du verbindlich Anspruch auf die Zahlung seiner Versicherung oder auf Abtretung dieses Anspruchs, siehe
§ 285 BGB.
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von flawless am 08.07.2011 17:50
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>Handy zur Reperatur geschickt, Ladeneinbruch
quote:
quote:
ist damit ja auch bestätigt das die meine Uhr haben oder nicht?
Ja, i.Ü. bestreiten sie das ja gar nicht.
Vermutlich war das ein Werkvertrag, die Gefahr trägt der Reparateur, ausser bei Zufall § 644 BGB, muss er dir den Schaden ersetzen.
Wenn er nichts für den Einbruch kann, gekipptes Fenster o.ä., Zufall, hast du verbindlich Anspruch auf die Zahlung seiner Versicherung oder auf Abtretung dieses Anspruchs, siehe § 285 BGB.
Da hat wohl flawless meinen Beitrag mit deinem verwechselt... :D
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von FaktenFaktenFakten am 08.07.2011 19:43
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>Handy zur Reperatur geschickt, Ladeneinbruch
quote:
Da hat wohl flawless meinen Beitrag mit deinem verwechselt... :D
Ja, verklickt.
So sollte das sein:
quote:
Nun gilt erstmal meine Frage ob sie mir das Handy ersetzten müssen und wie es weiter ablaufen wird!
Vermutlich war das ein Werkvertrag, die Gefahr trägt der Reparateur, ausser bei Zufall
§ 644 BGB, muss er dir den Schaden ersetzen.
Wenn er nichts für den Einbruch kann, gekipptes Fenster o.ä., Zufall, hast du verbindlich Anspruch auf die Zahlung seiner Versicherung oder auf Abtretung dieses Anspruchs, siehe
§ 285 BGB.
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von flawless am 08.07.2011 20:08
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>Handy zur Reperatur geschickt, Ladeneinbruch
quote:
Du wirst leider einige Zeit länger auf Deine Ware warten müssen, da die Versicherung stets prüft, ob sie überhaupt zahlen muß.
Nein, seine Ansprüche kan man sofort geltend machen, man muss sich nicht darauf verweisen lassen, das die Versicherung erstmal noch prüfen muss etc.
Ersatzpflichtig ist der Händler gegenüber dem Kunden, nicht die Versicherung.
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von Harry van Sell am 11.07.2011 23:13
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